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Information zur Einführung eines Bewohnerparkgebiets

LokalesWaiblingenInformation zur Einführung eines Bewohnerparkgebiets

Waiblingen.| Derzeit trifft der städtische Betriebshofs letzte Vorkehrungen für das Bewohnerparken im Quartier um die Emil-Münz-Straße in Waiblingen. Das heißt, es werden Hülsen in den Boden eingelassen, damit der Bereich mit Verkehrszeichen ausgewiesen werden kann. In der zurückliegenden Zeit hat sich der Parkdruck im entsprechenden Wohngebiet verstärkt, so dass wiederholt an die Stadtverwaltung wegen dieses Anliegens herangetreten worden war. Vor allem tagsüber stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern nur sehr eingeschränkt Parkflächen zur Verfügung. Ursache hierfür ist, dass die öffentlichen Stellflächen von Pendlerinnen und Pendlern sowie Dauerparkern genutzt werden. Um die Parksituation nachhaltig zu verbessern und den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder bessere Möglichkeiten zum wohnortnahen Parken zu bieten, hat der Gemeinderat die Einrichtung eines Bewohnerparkgebiets für das Quartier beschlossen. Künftig wird das Parken auf den betreffenden Flächen nur noch mit einer

Parkscheibenregelung von höchstens zwei Stunden in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr möglich sein. Dadurch soll erreicht werden, dass Besucherinnen und Besucher nach wie vor Parkmöglichkeiten nutzen können, gleichzeitig jedoch dauerhaft belegte Stellplätze reduziert werden.

Anwohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis sind von der zeitlichen Begrenzung ausgenommen; die Fahrzeuge können weiterhin ohne zeitliche Einschränkung in den ausgewiesenen Bereichen parken.

Die neue Regelung gilt für folgende Straßen:

  • Emil-Münz-Straße
  • Goethestraße
  • Thomas-Mann-Straße
  • Heinrich-Heine-Straße
  • Karolingerstraße
  • Lessingstraße
  • Schwabstraße

Wie der Geschäftsbereich Ordnung mitteilt, erfolgt die Einführung der Bewohnerparkzonen nach eingehender Prüfung der örtlichen Verkehrssituation, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie integriert in die städtische Verkehrsplanung. Dabei wurden auch die Interessen der Anwohnerschaft sowie die örtlichen Gegebenheiten entsprechend berücksichtigt. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen tagsüber maximal 50 Prozent der öffentlichen Parkflächen ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten sein. Dies wurde bei der Planung und Ausgestaltung der Parkzone entsprechend beachtet.

Durch die fortschreitende Digitalisierung können Anträge für die neu geschaffene Bewohnerparkzone vor allem digital gestellt werden – also online über die App, aber auch persönlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Dies soll voraussichtlich von Anfang Juli an möglich sein, sobald die neue Beschilderung vollständig aufgestellt ist und die Bewohnerparkzone offiziell in Kraft treten kann.

Weitere Informationen zur Bewohnerparkzone, zu den Gebühren und Voraussetzungen fürs Beantragen sowie den Antragsmodalitäten sind zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Stadt Waiblingen unter www.waiblingen.de zu finden.

Mit der Einführung der Bewohnerparkregelung soll die Parksituation im Quartier insgesamt entlastet und die Verfügbarkeit von Stellplätzen für die Anwohnerschaft verbessert werden.


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