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Straßensperrungen beim Faschingsumzug

LokalesWaiblingenStraßensperrungen beim Faschingsumzug

Wegen des Faschingsumzugs am Samstag, 14. Februar 2026, durch die Waiblinger Innenstadt sind die untere Bahnhofstraße, die Kreuzung am Alten Postplatz und die Innenstadt von 12.30 Uhr bis voraussichtlich 19.30 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Betroffen hiervon sind auch die Buslinien 201, 204, 206, 207, 208, 209, 211 und 218.

Busverkehr umgeleitet

Die Buslinien verkehren in diesem Zeitraum teilweise umgeleitet über die Devizesstraße bzw. über die Alte Bundesstraße/Jesistraße in beide Richtungen. Die Innenstadt, u. a. Bahnhofstraße, Stadtmitte, Alter Postplatz/Mayenner Straße, ist in diesem Zeitraum voll gesperrt.

Folgende Haltestellen (aller Linien) entfallen ersatzlos: Blumenstraße, Untere Mayenner Straße, Stauferschule, Stadtmitte, Bahnhofstraße, Marktgasse, Rathaus, Schwanen, Schmidener Straße, Hochwachtturm, Querspange, Bürgerzentrum sowie weitere Haltestellen im gesperrten Innenstadtbereich.

Außerdem entfallen auf der Linie 218 – Richtung Bahnhof: Untere Mayenner Straße, Seniorenzentrum, Friedhof, Schwabstraße, Emil-Münz-Straße, Arge/Post, Devizesstraße.

Die Linie 211 wird von 12.30 bis 19.30 Uhr über die Devizesstraße umgeleitet. Die Haltestellen Blumenstraße, Untere Mayenner Straße und Stauferschule entfallen. Als Ersatz wird die Haltestelle Devizesstraße bedient.

Entsprechende Fahrgastinformationen können den Aushängen an den Haltestellen entnommen werden.

Öffentliche Parkplätze gesperrt

Das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen „Querspange“ und in der Bahnhofstraße, Untere Lindenstraße, Fronackerstraße, Am Stadtgraben, Weingärtner Vorstadt, Kurze Straße sowie Beinsteiner Tor ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der hierfür aufgestellten Haltverbotsschilder gebeten.

Keine Zufahrt zu den Parkgaragen

Die Zu- und Ausfahrt der Marktgarage, Tiefgarage „Rewe“ (Querspange), und die Volksbank Tiefgarage ist in der Zeit von 12.30 Uhr bis cirka 19.30 Uhr nicht möglich.

Außerdem ist die Zu- und Ausfahrt der Postplatzgarage und Tiefgarage Landratsamt von 13 Uhr bis 19.30 Uhr gesperrt.

Ausnahmegenehmigung für Anwohner

Anwohner, die über einen privaten Stellplatz verfügen, können bei der Geschäftsstelle der Parkierungsgesellschaft, Scheuerngasse 2, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken bekommen.


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