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StartAktuellLKA und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung in Reutlinger Umspannwerk

LKA und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung in Reutlinger Umspannwerk

AktuellLKA und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung in Reutlinger Umspannwerk

Stuttgart.| Wegen des Brandes am Montag (8. Juni 2026) in einem Reutlinger Umspannwerk ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW), unter Sachleitung des Staatsschutzzentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Brand durch eine vorsätzliche Straftat gelegt wurde.

Von dem durch den Brand verursachten großflächigen Stromausfall waren das Stadtgebiet Reutlingen und umgebende Ortschaften betroffen. Nach Angaben der Netzbetreiber konnte im Laufe des Tages eine Vielzahl der betroffenen Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wieder mit Strom versorgt werden. Derzeit ist noch nicht abschließend abzuschätzen, ab wann die Stromversorgung wieder vollständig hergestellt sein wird.

Das Ermittlungsverfahren wird – derzeit gegen unbekannt – wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung (§ 306 StGB) und der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) geführt. Hinweise zu möglichen Tatverdächtigen oder Motiven liegen aktuell noch nicht vor. Die Ermittlungen der Spurensicherung einschließlich des Einsatzes eines Brandmittelspürhundes sowie unter Einbeziehung von Sachverständigen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation: Im seit Anfang des Jahres 2025 bestehenden Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft sind sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte sowie ein Leitender Oberstaatsanwalt tätig. Dieses arbeitet eng mit dem Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum (SAT BW) beim Landeskriminalamt zusammen, das wiederum die polizeilichen Ermittlungen im betreffenden Verfahren führt.


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