7.6 C
Ludwigsburg
Donnerstag, 25. April , 2024

LEA im Gewann Schanzacker nicht zuzlässig

Gemeinsame Erklärung der Städte Asperg, Ludwigsburg und...

Neue Mountainbike-Trails im Gemeindewald Plüderhausen

Die neuen Trails schaffen ein attraktives Angebot...

Aufstellung des Maibaums

Die Winnender Bevölkerung wird herzlich eingeladen Winnenden.| Am...
StartLebenRatgeberNicht angeleinte Hunde können für Halter teuer werden

Nicht angeleinte Hunde können für Halter teuer werden

LebenRatgeberNicht angeleinte Hunde können für Halter teuer werden

Hundehalter müssen nicht nur Schäden ersetzen, die ihr nicht angeleinter Hund anrichtet. Vielmehr haften sie unter Umständen auch dann, wenn jemand den auf ihn zulaufenden Hund von sich fernhalten will und sich dabei verletzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (1 U 599/18) hin.

Geklagt hatte ein Jogger, der mit seiner angeleinten Hündin durch einen Wald lief. Als ein nicht angeleinter Hund auf die beiden zurannte, rief er dem sich nicht in Sichtweite befindlichen Hundehalter zu, seinen Hund anzuleinen. Da der Halter jedoch nicht zur Stelle war und der Hund nicht zu seinem Herrchen zurückkehrte, nahm der Jogger einen Ast, um den Hund von sich fernzuhalten. Dabei rutschte er aus und verletzte sich, sodass mehrere Operationen notwendig waren. Mit der Klage machte er Schmerzensgeld und seine Vermögensschäden gegen den Hundehalter geltend und war damit erfolgreich.

Das Gericht hob zum einen auf die bestehende Gemeindeverordnung ab, wonach Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen seien, wenn sich andere Personen nähern. Zum anderen sah es den Jogger für berechtigt an, den sich nähernden Hund auf Abstand zu halten, weil er auf die Schnelle nicht erkennen konnte, welche Gefahr von ihm ausging. Da er sich dabei verletzte, musste der Hundehalter für alle Folgen haften und Schmerzensgeld zahlen.

Die Württembergische Versicherung rät in diesem Zusammenhang allen Hundehaltern, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt umfassend vor den Ersatzansprüchen bei den unterschiedlichsten Schadenfällen, die der eigene Hund verursacht. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Hundehalter laut Gesetz zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung verpflichtet.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel