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Regierungspräsidium genehmigt städtischen Nachtragshaushalt 2026

LokalesLudwigsburgRegierungspräsidium genehmigt städtischen Nachtragshaushalt 2026

OB Knecht: Wir setzen weiterhin auf Haushaltsdisziplin und nachhaltige Verbesserung der Finanzlage

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Nachtragshaushalt der Stadt Ludwigsburg genehmigt. Das Schreiben der kommunalen Aufsichtsbehörde ging am 26. September 2026 bei der Stadtverwaltung ein.

Das Regierungspräsidium stellt in seiner Prüfung fest, dass sich durch den Nachtragshaushalts 2026 zwar Verbesserungen ergeben hätten. Gleichzeitig zeichne sich in der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin eine angespannte Finanzlage ab.

Die Aufsichtsbehörde unterstreicht daher die Notwendigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nachhaltig zu verbessern. Eine konsequente Haushaltsdisziplin sowie eine sparsame und wirtschaftliche Erfüllung ihrer Aufgaben seien dafür unerlässlich. Ebenso müsse die Stadt weiterhin ihre Pflichtaufgaben priorisieren und überprüfen, ob Investitionen umgesetzt oder zeitlich gestreckt werden könnten.

„Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit unseres Nachtragshaushalts ist ein wichtiges Signal. Die finanzielle Lage bleibt dennoch angespannt und verlangt von uns weiterhin eine klare Priorisierung, konsequente Haushaltsdisziplin und den verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. „Wir werden aber die finanziellen Herausforderungen nicht dauerhaft allein bewältigen können. Für eine nachhaltige Entlastung braucht es endlich spürbare Unterstützung von Bund und Land. Hier muss noch deutlich mehr passieren“, so Knecht. Gleichzeitig blickt der Oberbürgermeister nach vorn: Die Stadt wolle ihren Gestaltungsspielraum nutzen, neue Wege gehen und mit kreativen, pragmatischen Lösungen möglichst viel für die Zukunft erreichen.

Das Regierungspräsidium macht zugleich deutlich, dass die Freigabe des Nachtragshaushalts keinesfalls eine Vorwegentscheidung über die Genehmigung der in den kommenden Jahren vorgesehenen Kreditaufnahmen sei. Die Entwicklung der städtischen Finanzlage wird daher auch künftig ein wesentlicher Maßstab für die aufsichtsrechtliche Bewertung sein.

Durch die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landesförderprogramm LuKIFG konnte die notwendige Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt begrenzt werden. Auch die Entwicklung des Schuldenstands und der städtischen Liquidität fließt in die Bewertung der finanziellen Situation und der Gesetzmäßigkeit des Haushalts ein.


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