Coronavirus: Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros untersagt

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Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Das teilte die Verwaltung am Montag, 16. März, mit.

Damit soll erreicht werden, dass ein enger Kontakt zwischen den Besuchern verhindert wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Verfügung wird nach Fertigstellung veröffentlicht.


Erst anrufen dann Termin wahrnehmen

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Coronavirus: Persönliche Bedienung in der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle nur nach telefonischer Anmeldung

Stuttgart.| Aus Gründen des Infektionsschutzes schränkt die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle ab sofort bis auf Weiteres die Möglichkeiten der persönlichen Vorsprache ein. Kundinnen und Kunden können nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Die Maßnahmen sind entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Eine Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle ist montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr unter den Rufnummern 0711-216-98004 oder 0711-216- 93771 möglich.

Für die Führerscheinstelle ist eine Terminvereinbarung ebenfalls montags bis freitags von 08 Uhr bis 12.30 Uhr unter den Rufnummern 0711-216- 98198 oder 0711-216- 98189 möglich.

Weitere Informationen zum eingeschränkten Dienstbetrieb der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle finden sich fortlaufend auf der Homepage der Stadt unter dem Stichwort “Kfz-Zulassungsstelle” oder “Führerscheinstelle”.

Die Liste der vom eingeschränkten Dienstbetrieb betroffenen Ämter wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter www.stuttgart.de/corona.


Einheitlicher Umgang zu Einschränkungen im öffentlichen Leben

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  • Krankenhäuser auf steigende Fallzahlen vorbereitet
  • „Soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren“

Kreis Böblingen.| „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger soziale Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren und private Zusammenkünfte auf ein Minimum zu senken“, so der Landrat Roland Bernhard. „Wir müssen Zeit gewinnen, um uns bestmöglich vorzubereiten und mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, wirksame Medikamente zu identifizieren und die Impfstoffentwicklung auszuloten.“ Es gehe nun darum, die Verbreitung des Coronavirus so gut es geht zu verlangsamen.

„Mein großer Dank geht an die Städte und Gemeinden im Landkreis, die bereits zahlreiche einschneidende Maßnahmen getroffen haben, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Landrat weiter. Dass Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt würden, sei bereits vielerorts beschlossen und werde Teil dieser Verständigung. Es gehe aber weiter darum bei Themen wie anderen öffentlichen Einrichtungen – etwa Bibliotheken oder Schwimmbädern – eine einheitliche Linie zu finden.

Deshalb treffen sich am Dienstag, 17. März, Landrat Roland Bernhard und Vertreter aller Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, um ein einheitliches Vorgehen bei der Einschränkung des öffentlichen Lebens zu erreichen. Es sollen gemeinsame Regelungen bis zum Ende der Osterferien gefunden werden.

„Dazu zählt auch die bereits beschlossene Schließung des Landratsamtes für den Publikumsverkehr ohne Voranmeldung“, erläutert der Landrat. Dies geschehe um eine Verbreitung in der Bevölkerung zu verhindern und die Beschäftigten vor einer Ansteckung zu schützen, damit der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann. Auch viele Rathäuser seien dieser Vorgehensweise bereits gefolgt.

Ziel der Maßnahmen sei es, Zeit zu gewinnen unter anderem, um genügend Kapazitäten für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe von COVID-19 vorzuhalten. „In unseren Krankenhäusern arbeiten bestens qualifizierte Fachkräfte. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Behandlung von schwer verlaufenden COVID-19-Patienten vorzubereiten.“ Daher laufen im Klinikverbund Südwest bereits seit längerem die Vorbereitungen auf eine Ausweitung der Corona-Pandemie. Seit Anfang März tagt dazu täglich ein zentraler Krisenstab, der für alle Krankenhäuser im Verbund Maßnahmen berät, festlegt und die Umsetzung koordiniert. Dieser steht auch im direkten Austausch mit dem im Landratsamt eingerichteten Krisenstab.

Der Klinikverbund Südwest hat für die Bewältigung eines Anstiegs an Corona-Patienten ein standortübergreifendes Stufenkonzept. In der ersten Stufe, die bereits aktiv ist, wurde für den Landkreis Böblingen am Krankenhaus Böblingen eine Station mit 10 Betten speziell für Corona-Patienten eingerichtet. In der zweiten Stufe werden an allen Standorten sogenannten Decision-Units eingerichtet, um mögliche infizierte Patienten abgetrennt vom restlichen Krankenhausbetrieb zu diagnostizieren und zu behandeln. Darüber hinaus wurde damit begonnen, an den Krankenhäusern Leonberg und Herrenberg zusätzliche Betten für die stationäre Versorgung von Corona-Patienten einzurichten. Über das Wochenende wurden in Leonberg weitere Kapazitäten mit 12 Betten und in Herrenberg mit 14 Betten eingerichtet. Die dritte Stufe sieht dann die zusätzliche Einrichtung von Betten für Corona-Patienten am Standort Sindelfingen vor. „Mit diesem Stufenkonzept wird gewährleistet, dass weiterhin auch die sonstigen Notfälle und dringend zu behandelnden Patienten mit anderen Erkrankungen wie Herzinfarkte, Schlaganfälle und Verletzungen im Landkreis bestmöglich versorgt werden können. In der aktuellen Situation wird deutlich, wie wichtig und hilfreich unsere dezentrale, wohnortnahe Versorgungsstruktur im Verbund ist“, unterstreicht der Aufsichtsratsvorsitzende Landrat Roland Bernhard.

Aktuell werden im Landkreis Böblingen 41 reguläre Intensivbetten vorgehalten, davon 33 mit Beatmungsmöglichkeiten. Hinzu kommen weitere Betten mit der Möglichkeit zur Überwachung der Vitalparameter, sogenannte Intermediate-Care-Betten. Ein Teil dieser Betten müssen aber auch weiterhin den nicht mit Corona infizierten Notfallpatienten zur Verfügung stehen. Das standortübergreifende Fachzentrum für Anästhesie und Intensivmedizin arbeitet daher aktuell an einem Konzept zur Erweiterung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten. So können kurzfristig beispielsweise auch Aufwachräume oder andere Behandlungsräume umgenutzt werden.

Um die Fachkräfte aber auch die Patienten in den Kliniken zu schützen wurde bereits mit Wirkung ab Freitag ein Besuchsverbot an allen Standorten des Verbundes umgesetzt.

Um Behandlungskapazitäten freizusetzen und um Personal- sowie Materialressourcen wie Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel zu schonen, werden in einem weiteren Schritt seit Ende vergangener Woche alle nicht medizinisch dringlichen Eingriffe abgesagt. Um die Besucherfrequenz in den Häusern noch weiter zu verringern werden auch nicht zwingend notwendige Sprechstunden abgesagt. Betroffene Patienten mit bereits bestehenden Terminen werden jeweils direkt über die Fachabteilungen informiert.

Die bereits für die Krankenhäuser geltenden Einschränkungen für Besucher werden künftig ebenso in Pflegeheimen gelten. Aktuell gibt es im Kreis 31 mit dem neuartigen Corona-Virus infizierte Personen. Weitere Informationen gibt es unter www.lrabb.de.


Coronavirus: jetzt 150 Infizierte in Stuttgart bekannt

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  • Leiter Gesundheitsamt, Prof. Ehehalt appelliert eindringlich: „Nehmen Sie das Virus ernst, reduzieren Sie soziale Kontakte, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind“
  • Missachtung einer verfügten Quarantäne strafbar

Stuttgart.| Derzeit sind in der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand Sonntag, 15. März, 16 Uhr) 150 Menschen registriert, die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind. Die Stadt beurteilt die aktuelle Entwicklung fortlaufend und passt ihre Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus unmittelbar daran an.

Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, appellierte am Sonntag, 15. März, eindringlich an die Bevölkerung: „Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Achten Sie strikt auf Einhaltung der Hygieneregeln. Reduzieren Sie die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum und bleiben Sie zuhause, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind.“

Amtsleiter Ehehalt sagte weiter: „Jetzt sind wir alle in der Pflicht, viele gute und vernünftige Einzelentscheidungen zu treffen, die auf den ersten Blick nicht wichtig, in der Gesamtsumme aber umso weitreichender sind.“ Wichtig sei, dass jetzt jeder Einzelne das ihm Mögliche dazu beitrage, Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung zu verlangsamen. „Wir treffen aktuell weitreichende und einschneidende Entscheidungen. Dies tun wir, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Die Entscheidungen sind der ernsten Lage angemessen, sowohl was ihren Zeitpunkt als auch ihre Tragweite anbetrifft“, so der Leiter des Gesundheitsamtes.

Das Amt erfasse kontinuierlich die aktuelle Lage und bewerte diese. Ehehalt: „Das, was gerade in Stuttgart passiert, war aufgrund der Berichte aus anderen Ländern erwartbar und ist besorgniserregend zugleich: Es stecken sich immer mehr Menschen an. Deswegen müssen wir uns auch auf schwere Krankheitsverläufe gefasst machen.“ Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, seien Behörden und Bürger gleichermaßen gefordert.
Verstoß gegen Quarantäne ist strafbar

Das Amt für öffentliche Ordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen eine Quarantäne-Verfügung strafbar sind. Wer trotz einer Verfügung zur häuslichen Quarantäne außerhalb angetroffen werde, müsse mit einer Strafanzeige rechnen, erklärte der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Dr. Albrecht Stadler. Es drohten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem werde dadurch die Bevölkerung einer möglichen Infektion mit dem Coranavirus ausgesetzt.

Im Video erläutert der Leiter des Gesundheitsamts die Lage in Stuttgart
Prof. Ehehalt erläutert in einem Video Details der Entwicklung in Stuttgart und auch die Konsequenzen für die Behörden und die Bevölkerung. Das Video ist abrufbar unter: https://www.stuttgart.de/corona. Dort informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


Rathäuser in Stuttgart für Publikumsverkehr geschlossen

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Stuttgart.| Zur Eindämmung des Coronavirus sowie zur Aufrechterhaltung wesentlicher Verwaltungsfunktionen sind das Stuttgarter Rathaus sowie die Bezirksrathäuser ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Das teilte die Stadtverwaltung am Sonntag, 15. März, mit.

Zutritt zu den Rathäusern haben nur noch Besucherinnen und Besucher mit einem vorab vereinbarten Termin. Der Dienstbetrieb und die Sitzungstätigkeit sind davon nicht berührt.


HBF-Spielbetrieb bis 19. April ausgesetzt

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Die Handball Bundesliga Frauen (HBF) setzt den Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga mit sofortiger Wirkung bis zum 19. April 2020 aus. Grund hierfür ist die Ausbreitung des Corona-Virus.

In der 1. Bundesliga werden somit die Spieltage 19 bis einschließlich 22 abgesetzt, in der 2. Bundesliga sind es die Spieltage 23 bis einschließlich 26. Ziel bleibt Stand jetzt weiterhin, die Saison 2019/20 in beiden Ligen zu beenden. Weitere Informationen folgen zu gegebenem Zeitpunkt.

Die HBF hofft, mit dieser Maßnahme einen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus leisten zu können. Auch der Deutsche Handballbund (DHB) und die beiden Handball-Profiligen der Männer, LIQUI MOLY HBL und 2. HBL, setzen ihren Spielbetrieb bis zum 19. April aus.


Coronavirus: „Bewährungsprobe für die Stadtgesellschaft“

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  1. Frühlingsfest abgesagt
  2. Keine weiteren Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern
  3. Keine Veranstaltungen im Rathaus bis 19. April

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 11. März, aus Gründen des Infektionsschutzes weitreichende Konsequenzen für anstehende Veranstaltungen gezogen. So wird das Stuttgarter Frühlingsfest abgesagt. Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden werden im Vorgriff auf eine landesweite Regelung mit sofortiger Wirkung untersagt. Alle Veranstaltungen im Rathaus, die nicht zwingend sind für den Dienstbetrieb sowie den Sitzungsbetrieb des Gemeinderates und seiner Ausschüsse, werden bis vorläufig 19. April 2020 abgesagt.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist eine Bewährungsprobe für die Stadtgesellschaft. Diese Epidemie braucht den Zusammenhalt und das Mitwirken aller. Wir wollen Ansteckungsgefahren reduzieren und Infektionsketten unterbrechen. Deshalb müssen wir auch einschneidende Entscheidungen treffen.“ Wichtig sei es, Zeit zu gewinnen, damit nicht viele schwerwiegend Erkrankte auf einmal behandelt werden müssten. „Die Stuttgarter Ärzteschaft ist gut vorbereitet, aber wir müssen schauen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.“ Kuhn sagte weiter: „Der Gemeinderat muss beschlussfähig bleiben, daher werden die Sitzungen zunächst wie geplant stattfinden. Wichtig ist für Teilnehmende und Beobachter das Einhalten der Hygieneregeln, um Viren nicht weiter zu verbreiten.“

Der Leiter des städtischen Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, erläuterte: „Wir erwarten weitere Infektionen, das lässt sich auch daran ablesen, dass Italien und die französische Region Grand Est zu Risikogebieten erklärt worden sind.“ Aktuell gebe es in Stuttgart 34 erfasste Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus. „Aus Gründen des Infektionsschutzes sind Maßnahmen, wie wir sie jetzt treffen, entscheidend, um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Ehehalt.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, unterstrich: „Es ist bedauerlich, dass das Frühlingsfest nicht stattfindet. Allerdings wäre es nicht zu rechtfertigen, dass unter diesen Gegebenheiten über 5.000 Menschen in Festzelten in Feierlaune zusammenkommen. In diesem Sinne werden wir uns mit den Schaustellern und Festwirten zusammensetzen, um über die Folgen zu beraten.“ Geplant war das 82. Frühlingsfest vom 18. April bis zum 10. Mai auf dem Cannstatter Wasen. Auch Veranstaltungen in der Schleyerhalle, der Porsche-Arena und der Liederhalle werden abgesagt.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Das Ordnungsamt sagt im Vorgriff auf die zu erwartende Landesregelung alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden ab. Wenn mit weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu rechnen ist, entscheiden wir im Einzelfall.“ Kriterien für die Risikoabwägung seien im Wesentlichen die Vorgaben und Hinweise des Robert-Koch-Instituts.

Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter https://www.stuttgart.de/coronavirus.


3. Liga verlegt 28. und 29. Spieltag

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Die beiden nächsten Spieltage in der 3. Liga werden verlegt. Mit dieser Entscheidung folgt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) als Liga-Träger der Empfehlung des Ausschusses 3. Liga, die im Austausch mit den 20 Klubs ausgesprochen wurde. Der 28. und 29. Spieltag, die ursprünglich für dieses Wochenende sowie kommenden Dienstag und Mittwoch terminiert waren, werden frühestens Anfang Mai nachgeholt. Die genauen Zeitpunkte werden noch festgelegt.

Die Frage, wie aufgrund des Coronavirus’ ab dem 30. Spieltag in der 3. Liga verfahren wird, soll am kommenden Montag geklärt werden. Der DFB hat an diesem Tag den Ausschuss und alle Klubs der 3. Liga zu einer außerordentlichen Versammlung in Frankfurt am Main eingeladen.

DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius sagt: “Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, nahezu stündlich ergeben sich neue Sachlagen. Klar ist: Die Gesundheit steht über allem. Klar ist darüber hinaus, dass wir unserer Verantwortung für die Vereine gerecht werden wollen und müssen. Vor diesem Hintergrund ist vom DFB für den Fußball in Deutschland ein vernünftiges und entschlossenes Handeln gefragt. Dies muss stets auf Grundlage der von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgesprochenen Verfügungen und im engen Austausch mit den beteiligten Klubs – wie nun in der 3. Liga – geschehen.”

Der Ausschuss 3. Liga, der sich zum großen Teil aus Klubvertretern zusammensetzt, hatte sich bereits am Montag in einer ersten Einschätzung grundsätzlich dafür ausgesprochen, die von behördlichen Anordnungen betroffenen Partien zunächst eher zu verlegen statt Geisterspiele auszutragen. Hintergrund ist die besondere wirtschaftliche Sensibilität in der 3. Liga, in der die Erträge aus dem Spielbetrieb existenziell für die Klubs sind und mehr als 21 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen. Die Haltung des Ausschusses erhärtete sich mehrheitlich im weiteren Austausch mit den Klubs. Der daraus folgenden Empfehlung hat sich der DFB unter Beachtung zahlreicher weiterer Faktoren und in Abwägung der Gesamtsituation nun angeschlossen.

Alle Beteiligten sind sich dabei im Klaren, dass die weiteren Folgen des Coronavirus’ auf den Spielbetrieb der laufenden Saison noch nicht in vollem Umfang abzusehen sind. Zum Schutze des Wettbewerbs wurde sich daher darauf verständigt, die kompletten Spieltage 28 und 29 zu verlegen und nicht ausschließlich die Partien, die aktuell von behördlichen Anordnungen betroffen sind. So ist gewährleistet, dass alle Klubs dieselbe Anzahl von Spielen absolviert haben und kein verzerrtes Tabellenbild entsteht. Das weitere Vorgehen wird am Montag in der Versammlung mit den Vereinen abgestimmt.


Die Corona-Hotline des Landkreises Böblingen ändert ihre Anrufzeiten

Vierter bestätigter Corona-Fall in Böblingen

Kreis Böblingen.| Die Corona-Hotline unter der Rufnummer 07031 / 663 3500 ändert ihre Anrufzeiten. Da die Anrufe hauptsächlich werktags zu den üblichen Öffnungszeiten und am Wochenende vormittags eingehen, passt das Gesundheitsamt die Zeiten des Telefondienstes an auf Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr und Samstag/Sonntag 8 bis 12 Uhr.

Wer die Hotline anrufen möchte, sollte vorher folgende Fragen für sich beantworten:

  1. Waren Sie in den vergangenen zwei bis drei Wochen in einem genannten Risikogebiet? Die Liste der Risikogebiete findet man unter rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete
  2. Hatten Sie Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall?
  3. Haben Sie grippeähnliche Symptome, Fieber oder Durchfall?

Wer die dritte Frage in Kombination mit der ersten oder zweiten Frage mit Ja beantworten kann, der sollte sich melden. Zunächst werden die Personendaten (Name, Wohnort, Telefonnummer und Kurzanamnese) erhoben, um die Anrufer zu einem späteren Zeitpunkt zurückrufen zu können. Dann kann nach ein paar Fragestellungen ggf. ein Termin für das Testzentrum in Herrenberg oder in Kürze für das zweite Testzentrum in Sindelfingen vergeben werden.

Am gestrigen Dienstag, 10.März, wurde im Landkreis Böblingen der 4. Fall bestätigt. Es handelt sich um eine Frau Ende 30, bei der die Infektion im Rahmen einer anderen Erkrankung im Böblinger Krankenhaus diagnostiziert wurde. Die Frau befindet sich jetzt in häuslicher Isolation.


Die Mannschaft: Gegen Italien vor leeren Rängen

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Das Länderspiel zwischen Deutschland und Italien am 31. März in Nürnberg (20:45 Uhr, Max-Morlock-Stadion) muss nach aktuellem Planungsstand ohne Zuschauer im Stadion stattfinden. Darüber wurde der Deutsche Fußball-Bund (DFB) heute von der Stadt Nürnberg informiert. Die Entscheidung erfolgte aufgrund einer verbindlichen Vorgabe der bayerischen Staatsregierung. Mit dieser Entscheidung soll der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt werden.

DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius sagt. ”Über allem steht die Gesundheit. Wir sind im täglichen und intensiven Kontakt mit den zuständigen Stellen und vertrauen auf deren Expertise. Die Behörden haben nun klare Vorgaben gemacht, für die wir in dieser für uns schwierigen und komplexen Frage sehr dankbar sind. Auch wenn es natürlich bitter ist, dass dieser Klassiker vor leeren Rängen stattfinden muss.”

Über das Prozedere der Rückerstattung des Kaufpreises von bereits erworbenen Karten informiert der DFB gesondert auf seinem Ticketportal.