Corona-Verordnung: Bilanz zum Osterwochenende

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Stuttgart.| Die Stuttgarter Polizei hat auch am vergangenen Osterwochenende (09.-13.04.2020) die Einhaltung der Auflagen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kontrolliert.

Aufgrund des schönen Wetters waren die Ausflugsziele in der Landeshauptstadt gut besucht, die allermeisten Personen haben sich jedoch an die Auflagen und Abstandsregeln gehalten.

Rund 500 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung der Corona-Verodnungen waren zu verzeichnen. Dabei kontrollierten die täglich rund 100 eingesetzten Beamten insgesamt knapp 2.000 Personen und registrierten zirka 100 Vorfälle. Hierbei handelte es sich zumeist um kleinere Gruppen, die von der Polizei angesprochen wurden.

In Neugereut stellten Einsatzkräfte am Samstag (11.04.2020) rund 15 Jugendliche fest, die dort gemeinsam Alkohol konsumierten. Ebenfalls am Samstag kontrollierten Polizeibeamte am Schlossplatz rund 20 Personen, die das Versammlungsverbot missachteten. Die Teilnehmer wurden angesprochen und über das derzeitige Versammlungsverbot nochmals aufgeklärt. Zwölf Personen erhielten einen Platzverweis.

Stand: Montag, 13.04.2010, 13.00 Uhr


Überwachung der Corona-Verordnung

Lage am Ostersonntag zufriedenstellend
 
Landkreise Esslingen/Reutlingen/Tübingen/Zollernalbkreis.| Die Einsatzmaßnahmen zur Überwachung der Corona-Verordnung sind am Osterwochenende verstärkt fortgesetzt worden. Wie angekündigt, war die Polizei in allen vier Landkreisen insbesondere an bekannten Ausflugszielen, Grillplätzen, Parks, Grünanlagen und sonstigen Plätzen präsent, wo auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen Ansammlungen von Menschen zu erwarten und schon entsprechende Verstöße festgestellt worden waren. Auch Bikerstrecken und -treffpunkte sowie Jugendtreffs wurden in die Kontrollen einbezogen. Unter anderem wurden auch Gaststätten und Prostitutionsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Schließung überprüft. Wie bereits am 11.04.2020 berichtet, waren bei hoher Kontrolldichte am Gründonnerstag und am Karfreitag zusammen ca. 160 Verstöße aufgedeckt worden. Am Samstag war im Vergleich zum Freitag, als noch knapp hundert Verstöße geahndet werden mussten, ein leichter Rückgang der Fallzahlen festzustellen. Insgesamt 71 Mal wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Am Ostersonntag stabilisierte sich die Lage erfreulicherweise deutlich: Viele Kontrollen und Überprüfungen verliefen ohne Beanstandungen. Die Zahl der Fälle, die Bußgeldanzeigen zur Folge hatten, sank auf 24.

Neben Ansammlungen im öffentlichen Raum gaben am Wochenende auch private Feiern Anlass zum Einschreiten, so zum Beispiel am Samstagabend, gegen 21.30 Uhr in Wendlingen. Dort war eine Party in einem Mehrfamilienhaus gemeldet worden. Bei der Überprüfung konnten in einer Wohnung 14 Personen angetroffen werden, die die Feier anstandslos beendeten.

Mit einem empfindlichen Bußgeld muss der Wirt seiner Nürtinger Gaststätte rechnen, der am Samstagabend offenbar mehrere Gäste bewirtet hatte. Gegen 19.40 Uhr war ein entsprechender Hinweis bei der Polizei eingegangen. Bei der Überprüfung wurden der Gastwirt, eine Bedienung und fünf Gäste, die sich noch erfolglos zu verstecken versuchten, angetroffen. Alle werden entsprechend zur Anzeige gebracht.

In Tübingen wurde der Polizei am Samstagnachmittag, gegen 16.50 Uhr, im Bereich der Fußgängerbrücke in der Steinlachallee/Fürststraße eine nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung verbotene, öffentliche Versammlung gemeldet. Etwa 20 Teilnehmer hielten Transparente hoch, sprachen Passanten an und verteilten Flyer, bevor die Personen in einem Aufzug in Richtung Heinlenstraße zogen. Bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizei stellten die Einsatzkräfte die Personalien von 15 überwiegend uneinsichtigen Personen fest, gegen die nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden. Nach Aufforderung und Androhung von entsprechenden Platzverweisen entfernten sich die Betroffenen.

Die Kontrollen werden auch am Montag fortgeführt.


Fabian Gramling begrüßt Entschädigungszahlungen

Der CDU-Landtagsabgeordnete Fabian Gramling begrüßt die Entscheidung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg nun doch die leidgeplagten Pendler auf der Frankenbahn zu entschädigen: „Über Monate hinweg haben die Fahrgäste unter den Ausfällen und massiven Verspätungen gelitten. Die Frankenbahn-Petition hat hier noch einmal den Handlungsdruck erhöht und dafür gesorgt, dass die Pendler auf der Frankenbahn nicht vergessen werden. Mit der Entschädigung zeigt das Verkehrsministerium nach den untragbaren Zuständen endlich Einsicht und bewegt sich in die richtige Richtung.“

Nach der Ankündigung des Verkehrsministeriums sollen Stammkunden im regionalen Bahnverkehr von Baden-Württemberg eine Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen zwischen Juli 2019 und Januar 2020 im Schienenpersonennahverkehr erhalten. Unter die zehn ausgewählten Strecken fällt auch die Frankenbahn von Stuttgart über Heilbronn nach Würzburg. Damit profitieren insbesondere die Pendler an den Bahnhöfen von Besigheim, Walheim und Kirchheim am Neckar.

„Die Entschädigung ist im ersten Schritt natürlich richtig. Viel wichtiger als die Entschädigungszahlung ist nun aber eine deutliche Verbesserung der Qualität und der Zuverlässigkeit auf der Frankenbahn. Ansonsten würde die Entschädigung zu einem Tropfen auf den heißen Stein“, spricht sich der CDU-Landtagsabgeordnete Fabian Gramling dafür aus, dass die Züge künftig pünktlicher und zuverlässiger fahren müssen.

Der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann sei mit seinem Ziel gescheitert, den Regionalverkehr in Baden-Württemberg zu „revolutionieren“. Er habe die Pendlerinnen und Pendler seit Jahren hingehalten und versprochen, dass sich die Probleme auf der Frankenbahn mit dem Wechsel zu den neuen Betreibern erledigen. Das Gegenteil sei nun der Fall.

„Der Verkehrsminister ist jetzt seit fast zehn Jahren im Amt. In diesen zehn Jahren hat er viel versprochen und große Ankündigungen gemacht. Verbessert hat sich leider wenig, vieles ist schlechter geworden. Ich setze mich dafür ein, dass die Züge und Bahnhöfe im digitalen Zeitalter ankommen, sowie pünktlich und zuverlässig fahren“, verspricht Fabian Gramling abschließend weiter am Ball zu bleiben und dem Verkehrsminister genau auf die Finger zu schauen.


Stadt übernimmt im Mai Kosten für VVS Scool-Abo

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Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart entlastet die Bürgerinnen und Bürger weiter bei laufenden Kosten. So übernimmt sie im Monat Mai das VVS Scool-Abo. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag, 9. April, entschieden.

Von der Übernahme profitieren 34.000 Schüler an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen, die seit mindestens April ein Scool-Abo haben. Ihr Eigenanteil wird im Mai nicht abgebucht. Dafür wendet die Stadt 1,4 Millionen Euro auf. Gedeckt sind die Mehrausgaben über das Landesprogramm „Soforthilfe für Familien“.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Die Schülerinnen und Schüler sind seit Mitte März geduldig zu Hause und haben dort gelernt, ohne dass sie mit Bus oder Bahn zur Schule gefahren wären. Wir wollen die Familie in dieser Zeit entlasten, wo immer möglich. Daher freut es mich, dass der Gemeinderat dem Zuschuss zugestimmt hat. Gleichzeitig bitte ich die Eltern das Scool-Abo nicht zu kündigen, wir wollen jeden Nutzer des ÖPNVs halten. Das Abo bietet neben dem Weg zur Schule die komplette VVS-Netzfreiheit zu einem unschlagbaren Preis.“


Coronavirus: Verwaltung verzichtet auf Schulgeld und mehr

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Dienstleister im Schulbetrieb sollen während der Schließzeiten alternative Einsatzmöglichkeiten erhalten

Stuttgart.| Für den Monat April befreit die Landeshauptstadt Stuttgart Eltern von den Gebühren für die inner- und außerschulische Betreuung sowie von Essensgeldern, Schülerinnen und Schüler der Fachschulen erlässt sie das Schulgeld. Mit den Dienstleistern im Schulbetrieb wird die Veraltung alternative Einsatzmöglichkeiten vereinbaren. Dem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. April, zugestimmt.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Wir unterstützen damit Familien, die jetzt vor besonderen Herausforderungen stehen“. Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten von 216.000 Euro. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, Eltern von den Elterngelten für die Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der außerschulischen Bildung und Betreuung zu befreien. In Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren verzichtet die Stadt auf die sonst erhobenen Essensgelder.

Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erhalten für den Monat April 2020 den Ausfall der Elternentgelte in Höhe der städtischen Gebühren erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihrerseits auf die Erhebung der Elternentgelte verzichten. Schülerinnen und Schülern der Fachschulen wird das von der Stadt Stuttgart erhobene Schulgeld erlassen. Mit den Dienstleistern, die im Schulbetrieb der Stadt Stuttgart tätig sind, wird die Stadt alternative Einsatzmöglichkeiten für die Zeit der Schulschließungen vereinbaren. Hierzu gehören zum Beispiel soziale Dienstleister, Caterer, Reinigungsfirmen und Beförderungsunternehmen.

Für die Zeit des Betriebsverbots hat die Landeshauptstadt eine Notfallbetreuung eingerichtet. Hierauf haben Eltern Anspruch, deren Kinder in den Klassenstufen 1-4 an Grundschulen, den Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen sowie in den Klassenstufen 1-6 der sonderpädagogischen Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen sind und wenn entweder beide Erziehungsberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.


Coronavirus: Verwaltung verzichtet auf Kita-Beiträge für April

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Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit Eltern von Gebühren für die Kinderbetreuung. Im April verzichtet die Stadt auf Kita- und Essensbeiträge, auch für freie Träger und Tagespflegepersonen sind Erstattungen vorgesehen. Diesen Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seine Sitzung am Donnerstag, 9. April, beschlossen.

Auszugleichen sind rund 3,7 Millionen Euro. Die Abbuchung der Elternbeiträge wurde bereits in der Zeit vor der jetzigen Beschlussfassung ausgesetzt. Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, bekräftigte am Donnerstag, 9. April: „Selbst unter normalen Umständen ist es herausfordernd, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Die geschlossenen Betreuungseinrichtungen trifft tausende Eltern ins Mark.” Sie müssten neben all ihren eigenen Sorgen nun die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Fezer weiter: “Sie haben Urlaub genommen, arbeiten von zu Hause oder haben alternativen Lösungen suchen müssen. Das kostet viele Nerven und es kostet vielen auch bares Geld. Deswegen wollen wir den Eltern und Sorgeberechtigten entgegenkommen und ihnen eine Last nehmen.“

Der Vorschlag der Verwaltung schließt auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung.

Ebenso soll die finanzielle Förderung von Tagespflegepersonen ohne Einschränkungen weiter erfolgen. Fezer: „Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Stuttgart. Viele Betreuerinnen und Betreuer sind selbstständig. In den letzten Jahren haben wir uns bewusst dazu entschieden, die Kindertagespflege in Stuttgart zu stärken. Hieran halten wir auch in schwierigen Zeiten fest.“

Für die Zeit des Betriebsverbots hat die Landeshauptstadt eine Notfallbetreuung eingerichtet. Hierauf haben Eltern Anspruch, wenn entweder beide Erziehungsberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig sind.


OB-Wahl am 8. November 2020

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Stuttgart.| Der Wahltag der Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt Stuttgart wird auf Sonntag, 8. November festgelegt, eine gegebenenfalls erforderliche Neuwahl auf Sonntag, 29. November. Für die reguläre OB-Wahl endet die Einreichungsfrist für Bewerbungen am Montag, 12. Oktober. Bei einer Neuwahl endet die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen am Mittwoch, 11. November. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47, Absatz 2, der Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am Dienstag, 20. Oktober.

Für die OB-Wahl wird ein Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz des OB gebildet, den der Gemeinderat aus den Mitgliedern der Fraktionen wählt. Zur Durchführung der Wahl werden bis zu 72 Aushilfskräfte für bis zu 438 Wochen außerhalb des Stellenplans eingestellt, bei einer Neuwahl nochmals bis zu 220 Wochen. An die Mitglieder der Wahlvorstände, Briefwahlvorstände und an die Hilfskräfte wird für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschalentschädigung als Ersatz ihrer Auslagen gezahlt. Für die Haupt- und die eventuelle Neuwahl wird ein einheitlicher Tageshöchstsatz von 77 Euro festgelegt. Diese Beschlüsse hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. April gefasst.

Die Amtszeit von Oberbürgermeister Fritz Kuhn endet mit Ablauf des 6. Januar 2021. Er tritt nicht noch einmal an. Nach der Gemeindeordnung ist die Stelle spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben, für eine Neuwahl ist eine nochmalige Stellenausschreibung nicht erforderlich. Spätester Ausschreibungstermin ist der 7. September, veröffentlicht wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und im Stuttgarter Amtsblatt. Entfällt bei der Erstwahl auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45, Absatz 2, der Gemeindeordnung eine Neuwahl statt.


Weitere E-Lastenradförderung – jetzt mit sozialer Komponente

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Stuttgart.| Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde von mehreren Gemeinderatsfraktionen angeregt, neben dem bereits 2018 aufgelegten und auch im Doppelhaushalt 2020/2021 fortgesetzten Förderprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ ab dem Jahr 2020 eine weitere E-Lastenradförderung unter Berücksichtigung sozialer Komponenten einzuführen. Die Modalitäten dieser zusätzlichen Förderung hat der Gemeinderat am Donnerstag, 9. April, beschlossen.

Wesentlicher Kern der erstmals 2018 beschlossenen Richtlinie ist die Förderung bei Kauf oder Leasing von E-Lastenrädern durch Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind. Da sich jedoch eine Familie mit geringem Einkommen und ohne nennenswerte finanziellen Reserven die Anschaffung eines eigenen E-Lastenrades für beispielsweise 3.000 Euro auch mit einem Zuschuss von 1.000 Euro wirtschaftlich nicht leisten kann, hat der Gemeinderates eine ergänzende Förderung mit sozialen Komponenten beschlossen. Diese Förderung basiert auf der Annahme, dass Familien mit der Bonuscard + Kultur beziehungsweise der FamilienCard einer besonderen finanziellen Förderung bedürfen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2020/2021 Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 250.000 Euro in 2020 und 2021 vorgesehen.

Die Anforderungen, die Familien an die Nutzung eines E-Lastenrades haben, sind durchaus unterschiedlich. Aus diesen unterschiedlichen Anforderungen hat die Verwaltung mehre Fördermodelle zur Beschlussfassung vorgelegt. Zwei davon werden jetzt parallel umgesetzt. Beide Modelle schließen sich nicht gegenseitig aus.

Das Modell A (Kauf) sieht die Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 1.500 Euro für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur beziehungsweise 800 Euro für Haushalte mit einer FamilienCard (nicht Familienpass des Landes Baden-Württemberg) vor, jeweils zuzüglich der beschlossenen E-Lastenradförderung von 1.000 Euro für 2020 bzw. 800 Euro für 2021. Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro ist bei den Erhöhungsbeträgen bereits eingerechnet und wird zur Vermeidung einer Überkompensation später nicht mehr zusätzlich ausgezahlt. Bei einem angenommenen Kaufpreis eines privaten E-Lastenrades von 3.000 Euro würde ein Eigenanteil von 500 Euro bei den Haushalten mit Bonuscard + Kultur verbleiben, was immer noch ein wirtschaftliches Problem darstellen könnte. Vorstellbar wäre hier beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Händler oder ein Darlehen. Gleichzeitig wurde zur Vermeidung von Fehlentwicklungen der Grundpreis der förderfähigen E-Lastenräder auf maximal 4.000 Euro und die absolute Förderhöhe auf 90 Prozent für Bonuscard + Kultur und 70 Prozent für FamilienCard-Inhaber festgelegt.

Im Modell B (Miete) erfolgt eine langfristig angelegte Vermietung – für mindestens sechs Monate am Stück – an alle Stuttgarter Haushalte. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot bieten zu können, wird der Verleih auf mindestens zehn Ausgabestellen im Stadtgebiet verteilt. Dieses Modell eröffnet allen Interessierten die Möglichkeit, das E-Lastenrad über einen längeren Zeitraum – ohne den erheblichen finanziellen Investitionsaufwand von mehreren Tausend Euro – im Alltag zu testen und gegebenenfalls. danach zurückzugeben. Da die angedachte Zielgruppe wirtschaftlich nicht in der Lage ist, eine der Leistung angemessene Miete zu bezahlen, wurde ein politischer Mietpreis festgelegt. So bezahlen Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur fünf Euro pro Monat und Haushalte mit der FamilienCard zehn Euro pro Monat. Alle Mietpreise enthalten den normalen (jährlichen) Service. Allen anderen Stuttgarter Haushalten wird dieses E-Lastenrad zum Marktpreis von 40 Euro pro Monat angeboten. Sollte das Modell 2 nicht entsprechend nachgefragt werden, könnten die dann gebrauchten E-Lastenräder nach einer gewissen Zeit wiederum an Interessierte der Zielgruppe verkauft werden.

Wer hat Anspruch auf die Bonuscard + Kultur bzw. die FamilienCard
Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind ausschließlich Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
  • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)
  • Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) beziehen.

Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre, also bis zu einem Tag vor dem 17. Geburtstag, ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte (nach § 2 Abs.3 EStG) 70.000 Euro nicht übersteigt. Für Familien mit vier oder mehr Kindern gibt es keine Einkommensgrenze.


Coronavirus: Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen

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Auf Antrag sind Stundungen möglich

Stuttgart.| Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bund und Land bereits umfangreiche Sofortprogramme für die Wirtschaft sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft auf den Weg gebracht. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart will die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abmildern und ergreift Sofortmaßnahmen, die sie unmittelbar gestalten kann. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. April, zugestimmt.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, bekräftigte am Donnerstag, 9. April: „Die Pandemie wird weitreichende finanzielle Auswirkungen in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben. Gerade jetzt muss die Stadt flexibel reagieren können und finanziell handlungsfähig bleiben. Der Gemeinderat hat unseren Vorschlägen zugestimmt, wie Betrieben, Vereinen oder Kulturschaffenden in der Krise rasch und effektiv geholfen werden kann.” Der Bürgermeister weiter: “Wir müssen bis zum Sommer beobachten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt und dann gegebenenfalls mit haushaltsrechtlichen Maßnahmen reagieren.“

Auf Antrag bei der Stadt können bei den kommunalen Steuern, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Stundungen gewährt werden. Ebenfalls könnten Mieten, Nebenkosten und Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke zinslos gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist eine unverschuldete finanzielle Notlage des Antragsstellers, die auf die aktuelle Corona-Krise zurückgeht.

Für Kultur und Sport können bereits beschlossene Zuwendungen der Stadt flexibel gehandhabt werden. Dies kann beispielsweise ein vorzeitiges Auszahlen einzelner Förderraten umfassen.

Zudem hat der Gemeinderat fünf Millionen Euro an zusätzlichen Zuwendungen und Finanzhilfen für den Kultur- und Sportbereich bewilligt, die der Verwaltung zur Abmilderung außerordentlicher finanzieller Belastungen bei Einrichtungen und Vereinen zur Verfügung stehen werden.

Der städtische Haushaltsvollzug soll bis Ende Juli flexibilisiert werden, damit die Ämter schnell auf die neuen Aufgaben reagieren können.


Schüler-Abos nicht kündigen!

  • Der Landkreis übernimmt Eigenanteil für den Monat Mai
  • Eltern werden entlastet und gleichzeitig der ÖPNV stabilisiert

Kreis Böblingen.| Landrat Roland Bernhard appelliert an Eltern und deren Schulkinder, die Schüler-Abos für den öffentlichen Nahverkehr nicht zu kündigen: „Die Busunternehmen brauchen jetzt unsere Hilfe, damit sie nach der Corona-Krise weiterhin einen zuverlässigen Schulverkehr anbieten können. Ich bitte daher die Eltern, ihre Abos nicht zu kündigen, der Landkreis übernimmt stattdessen für den Monat Mai die Eigenanteile der Eltern an den Schultickets. Einen Ausfall der Verkehre, wenn der Unterricht beginnt, müssen wir mit vereinten Kräften unbedingt vermeiden.“

Insbesondere mittelständische Busunternehmen kalkulieren fest mit den Fahrgelderlösen aus Schülerticketverkäufen, ein Wegbrechen dieser Einnahmen hätte schwere betriebswirtschaftliche Folgen bis hin zur Insolvenz einzelner Firmen. Landrat Bernhard: „Es geht darum, Arbeitsplätze zu erhalten und ein elementares Grundangebot für unseres ÖPNV zu sichern.”

Man sei in Gesprächen mit dem Verkehrsverbund Stuttgart (VVS), damit eine Abbuchung bei den Eltern für den Monat Mai nicht erfolge, wenn diese im April das Abo beibehalten haben.

Auch die Unternehmen im sogenannten freigestellten Schülerverkehr, also den Verkehren zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), den sogenannten Sonderschulen und Förderschulen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Abschlagszahlungen in Höhe von 75%, vergleichbar den Fixkosten der Vergütung, werden weiterbezahlt. Dies soll die Liquidität der Unternehmen stützen. Abgerechnet wird zu einem späteren Zeitpunkt. Dabei sind dann insbesondere ersparte Aufwendungen oder etwaige Ausgleichsleistungen Dritter, die von den Unternehmen vorrangig zu nutzen sind, gegenzurechnen und abzuziehen.

Das 100-Millionen-Sofortpaket des Landes versetzt den Landkreis in die Lage, öffentliche Mittel schnell und zielgenau einzusetzen. Landrat Bernhard verbindet die vom Land gewährte Abschlagszahlung mit einem herzlichen Dankeschön an das Land, zugleich aber auch mit der Erwartung, die Kosten vollständig vom Land ersetzt zu bekommen.

Um eine verlässliche Grundversorgung bei der Mobilität, aber auch ein Wiederhochfahren des Verkehrsangebots zu gewährleisten, wird an weiteren Lösungen gearbeitet.

Landrat Roland Bernhard: „Ich freue mich schnell helfen zu können. Familien werden dadurch ein Stück weit gestärkt, entlastet und stabilisiert. Die Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur hat ebenfalls hohe Priorität. Sie garantiert die Mobilität von uns Allen. Wichtig ist dabei jetzt der Erhalt der Verkehrsunternehmen, damit sie auch nach der Corona-Krise wieder voll einsatzfähig sind.“