Echte Familienplanung für den Luchs im Land nötig

Der NABU freut sich mit Forstminister Peter Hauk, dass ein neues Luchsmännchen den Südwesten und das Gebiet um Konstanz auf der Suche nach einer Partnerin und einem eigenen Revier durchstreift. „Es wäre großartig, wenn der Luchs in Baden-Württemberg wieder heimisch würde. Doch solange das Land den Bestand nicht mit ausgewilderten Weibchen stützt, bleiben die vier scheuen Kuder Toni, Lias, Wilhelm und der namenlose Neuzugang unter sich, ohne Aussicht auf Nachwuchs“, sagt NABU-Artenschutzreferentin Felicitas Rechtenwald. Luchskatzen wandern keine weiten Strecken, so dass sich so schnell keine Katze aus der Schweiz oder dem Jurabogen nach Baden-Württemberg verirren wird.

Die NABU-Expertin betont: „Damit sich diese eindrucksvolle Großkatze in Baden-Württembergs Wäldern wieder langfristig ansiedeln kann, brauchen wir eine staatliche Luchs-Familienplanung und eine Finanzierungszusage aus dem MLR. Ein solches Auswilderungsprojekt ist nicht billig, aber sollte es dem Land wert sein. Allerdings darf das Geld dann nicht an anderer Stelle im Naturschutzhaushalt fehlen.“

Der NABU begrüßt ein solches Auswilderungsprojekt grundsätzlich sehr. „Wir Menschen haben den Luchs vor mehr als 200 Jahren ausgerottet. Seine Wiederansiedlung wäre ein kleiner Schritt zur Wiedergutmachung und könnte eventuell langfristig für ein besseres Gleichgewicht der Arten im Wald sorgen. Da der Luchs dem Jagdrecht unterliegt, müsste Minister Hauk seine Haushaltskasse dafür öffnen. Vielleicht ließe sich das Projekt aber auch als EU-LIFE-Projekt finanzieren,“, so Rechtenwald.


Kirchheim erhält Millionen-Förderung für Glasfaserausbau

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Kirchheim/Teck.| Erfreuliche Nachrichten für Kirchheim unter Teck: die Stadt erhält einen Bundeszuschuss in Höhe von drei Millionen Euro für den Glasfaserausbau. Damit sollen unterversorgte Gewerbegebiete, Schulen und Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen werden.

Der Förderbescheid ist zunächst vorläufig, da immer noch Bereiche aus der Förderung fallen können, wenn diese zwischenzeitlich als versorgt eingeordnet werden. Die genaue Höhe der Gesamtinvestition wird erst nach Abschluss der Ausschreibung feststehen.

„Wir freuen uns, dass der Bund uns beim Glasfaserausbau unterstützt und unseren Förderantrag positiv beschieden hat. Mit dem Zuschuss in Höhe von drei Millionen Euro können wir die für die Gewerbebetriebe, Schulen und privaten Haushalte notwendigen Voraussetzungen für die Glasfaserinfrastruktur schaffen. Für einen zeitgemäßen Unterricht und für unser lokales Gewerbe ist dies zwingend erforderlich“, so Kirchheims Bürgermeister Stefan Wörner in einem ersten Statement.

Die Gesamtinvestition für die Anbindung der unterversorgten Gebiete beläuft sich laut ersten Hochrechnungen in der Großen Kreisstadt auf insgesamt rund sechs Millionen Euro. Die Förderung durch den Bund beträgt 50 Prozent der Investitionskosten. „Das ist der bisher höchste Förderbetrag, den wir erwirken konnten. Damit die Fördergelder fließen, leistet der Zweckverband eine Menge an Vorarbeit“, sagt Landrat Heinz Eininger, der Vorsitzende des Zweckverbands Breitband im Landkreis Esslingen.

Der Förderantrag wurde vom Zweckverband Breitbandversorgung in Zusammenarbeit mit der Gigabit Region Stuttgart und der Stadt Kirchheim unter Teck erstellt. Dafür mussten für alle in Frage kommenden Anschlüsse für die Förderung eine Unterversorgung belegt werden. Dazu gehörten die Abfrage des Marktes der Telekommunikationsanbieter im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens. Darüber hinaus mussten die Bedarfe für einzelne Kategorien wie Schule, Gewerbe und private Haushalte nachgewiesen werden.

Im nächsten Schritt wird der Zweckverband eine Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg in Höhe von weiteren 40 Prozent der Gesamtinvestition beantragen, sodass die restliche Finanzierung durch die Förderung des Landes (40 Prozent) sowie durch kommunale Eigenmittel gestemmt werden kann. Zudem wird der Zweckverband die Ausschreibung zur Umsetzung des Breitbandausbaus für die genannten Einrichtungen und Gebiete vorbereiten.


Mit 18 Spielerinnen in die Handball-EM-Vorbereitung

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EM-Vorbereitung in Frankfurt am Main gestartet Die Frauen-Nationalmannschaft des Deutschen Handballbundes ist in Frankfurt am Main in die Vorbereitung auf die EHF EURO 2020 gestartet. Insgesamt 18 Spielerinnen nominierte Bundestrainer Henk Groener für die finale Maßnahme vor der Europameisterschaft.

„Die Spielerinnen haben, aufgrund verschiedener Corona-Einschränkungen, in den vergangenen Wochen unterschiedliche Trainings- und Spielbelastungen gehabt“, sagt Bundestrainer Groener. „Daher haben wir uns im Trainerteam dazu entschlossen, mit einem größeren Aufgebot in die Vorbereitung auf die EHF EURO zu gehen.“

Die EHF EURO 2020 der Frauen soll vom 3. bis zum 20. Dezember nur in Dänemark ausgetragen werden. Das gaben die Europäische Handball Föderation (EHF) sowie der dänische Handballverband nach weiteren Gesprächen in einer weiteren, gemeinsamen Absichtserklärung am Sonntagmittag bekannt. Es fehle allerdings weiter eine Zusage der dänischen Regierung, das Turnier auszutragen, wie beide Parteien mitteilten. Als einziger dänischer Spielort ist bisher Herning gesetzt. Norwegen, ursprünglich als zweiter Gastgeber der Europameisterschaft vorgesehen, zog die Ausrichtung des Turniers vor einer Woche zurück.

Ursprünglich war im Rahmen der Vorbereitung eine Reise ins norwegische Bergen geplant, wo Kapitänin Kim Naidzinavicius und Co. vom 26. bis zum 29. November an der mit Gastgeber Norwegen, Frankreich und Dänemark hochkarätig besetzten Golden League teilnehmen sollten. Aufgrund der Absage der EM in Norwegen wird auch dieses Turnier nicht ausgetragen.

Der Vorbereitungsplan der Frauen-Nationalmannschaft wird mit Blick auf die neuen Entwicklungen stetig angepasst. „In diesen herausfordernden Zeiten ist ein Höchstmaß an Flexibilität von allen Parteien gefordert. Das umfasst die Arbeit der EHF und des dänischen Handballverbandes wie auch unsere Arbeit als teilnehmender Verband”, sagt Axel Kromer, Vorstand Sport des Deutschen Handballbundes. „Daher arbeiten wir mit Hochdruck daran, unter Berücksichtigung aller möglichen Vorkehrungen und aktuellen Entwicklungen, den Rahmen für die finale Vorbereitungsphase zu stellen.”

Ihren EM-Auftakt soll die DHB-Auswahl am Donnerstag, 3. Dezember, gegen Rumänien bestreiten. Am Vorabend des ersten Spiels muss das Trainerteam dann den Kader auf 16 Spielerinnen reduzieren. Im Laufe der Vorrunde sind bis zu zwei Wechsel aus dem Anfang November benannten, erweiterten 30er Aufgebot möglich.

Nach dem Spiel gegen Rumänien folgen weitere Vorrundenspiele gegen Norwegen (5. Dezember) und Polen (7. Dezember). Die besten drei Mannschaften qualifizieren sich für die Hauptrunde. Mögliche Hauptrundengegner der deutschen Nationalmannschaft sind Weltmeister Niederlande, Serbien, Kroatien und Ungarn.

Das Aufgebot der Frauen-Nationalmannschaft:  

Tor: Dinah Eckerle (Metz Handball/FRA), Ann-Cathrin Giegerich (Debreceni VSC/HUN), Isabell Roch (Borussia Dortmund)

Feld: Amelie Berger (SG BBM Bietigheim), Marlene Zapf (TuS Metzingen), Ina Großmann (Thüringer HC), Antje Lauenroth (SG BBM Bietigheim), Julia Behnke (Ferencvaros Budapest/HUN), Luisa Schulze (SG BBM Bietigheim), Julia Maidhof (SG BBM Bietigheim), Maren Weigel (TuS Metzingen), Emily Bölk (Ferencvaros Budapest/HUN), Alina Grijseels (Borussia Dortmund), Shenia Minevskaja (SCM Ramnicu Valcea/ROU), Kim Naidzinavicius (SG BBM Bietigheim), Xenia Smits (SG BBM Bietigheim), Mia Zschocke (Bayer 04 Leverkusen), Jennifer Rode (Borussia Dortmund)


Allianz MTV Stuttgart entläßt Trainer

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Volleyball-Bundesligist Allianz MTV Stuttgart und sein Cheftrainer Giannis Athanasopoulos gehen ab sofort getrennte Wege

Stuttgart.| Nach dem überraschenden und klaren Ausscheiden aus dem DVV-Pokal 2021 haben Vereinsführung, sportliche Leitung, Mannschaft und Trainerteam gemeinsam das Spiel und die vergangenen Wochen aufgearbeitet. Über die Weiterentwicklung des Vereins in der Zukunft gab es hierbei unterschiedliche Auffassungen. Cheftrainer Giannis Athanasopoulos hat in diesem Zusammenhang angeboten, das Vertragsverhältnis mit dem Verein aufzulösen. Im gegenseitigen Einvernehmen haben Vereinsführung, sportliche Leitung und der Cheftrainer nun vereinbart, dass das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird.

Allianz MTV Stuttgart dankt Giannis Athanasopoulos, der seit 2017 Head-Coach der Stuttgarter Volleyballerinnen und zuvor schon drei Jahre als Assistenzcoach bei Allianz MTV Stuttgart tätig war, für seine großen Verdienste um den Verein – darunter als größter Erfolg der Gewinn des Deutschen Meistertitels im Jahr 2019.

Bis eine endgültige Nachfolgeregelung gefunden ist, wird Co-Trainer Erik Reitsma kommissarisch die Führung des Teams als Interimstrainer übernehmen.


Verena Hübsch rückt in Gemeinderat nach

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Stuttgart.| Verena Hübsch von der Jungen Liste Stuttgart rückt gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für den am 31.Oktober aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Stadtrat Christian Walter nach. In seiner Sitzung am 19. November stellte der Gemeinderat förmlich fest, dass keine Hinderungsgründe für ihren Eintritt vorliegen. Verena Hübsch hat erklärt, dass sie die Wahl annimmt. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom Mai 2019 ist sie die nächste Ersatzperson des W ahlvorschlags der Jungen Liste. Sie belegte mit 13.349 Stimmen Platz 3 der Jungen Liste Stuttgart. Oberbürgermeister Fritz Kuhn verpflichtete die neue Stadträtin in der Sitzung. Sie ist künftig, wie schon ihr Vorgänger Christian Walter, Mitglied der Fraktionsgemeinschaft PULS.

Die gebürtige Heilbronnerin ist 28 Jahre alt und lebt in Gaisburg. Sie studierte von 2011 bis 2015 Sozialwissenschaften, anschließend Planung und Partizipation mit Master-Abschluss. Von 2014 bis 2018 war sie Bezirksbeirätin in Stuttgart-Mitte. Seit 2018 arbeitete sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen der Stadt Stuttgart in der Abteilung Stadtentwicklung. Da Mitglieder des Gemeinderats nicht gleichzeitig bei der Stadt beschäftigt sein dürfen, scheidet Hübsch mit Beginn ihrer Gemeinderatstätigkeit aus dem Dienst der Landeshauptstadt aus.


Grünes Licht für sechsten Stuttgarter Bürgerhaushalt

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Stuttgart.| Im Februar 2021 startet der sechste Stuttgarter Bürgerhaushalt. Das hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt am Donnerstag, 19. November, einmütig beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger können dann wieder Vorschläge einreichen und darüber abstimmen, wofür die Stadt im Doppelhaushalt 2022/2023 Geld investieren soll.

Da ein Ende der Corona-Pandemie bislang nicht absehbar ist, wird es Anpassungen im Verfahren geben. Dadurch soll das Infektionsrisiko für die Teilnehmenden und das städtische Personal minimiert werden. So ist beispielsweise geplant, auf die bislang üblichen Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken und auf die 2019 erstmals durchgeführten Diskussionsveranstaltungen zu verzichten. Trotzdem ist sichergestellt, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter in den einzelnen Stadtbezirken an Informationen zum Bürgerhaushalt gelangen können: In den Bezirksämtern und weiteren Einrichtungen wird Informationsmaterial ausgelegt.

Die Beteiligung am Bürgerhaushalt soll erstmals ausschließlich über die Internetplattform erfolgen. Dadurch sollen Infektionsrisiken vermieden werden, die beim Sammeln von Unterschriften durch gezieltes Aufsuchen von Menschengruppen und von Hand-zu-Hand-Reichen der Listen bestehen. Um Personen ohne Interneterfahrung die Möglichkeit zur Teilnahme weiterhin zu ermöglichen, wird in Ausnahmefällen das Bewerten per Papier-Formular angeboten. Vorschläge zum Bürgerhaushalt können darüber hinaus telefonisch eingereicht werden. Um die Online-Teilnahme zu vereinfachen, soll die Internetplattform verbessert werden.

Damit sich möglichst viele Stuttgarter beteiligen, werben die Mitglieder des ehrenamtlichen Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt als sogenannte Multiplikatoren wieder bei Vereinen, Initiativen, Schulklassen und anderen Einrichtungen für den Bürgerhaushalt. Interessierten Gruppen bieten sie gerne Unterstützung und Informationen. Die Arbeit der Multiplikatoren wird sich Corona bedingt vor allem auf Onlineangebote mit Videokonferenzen und Chats stützen.

Wie beim vergangenen Bürgerhaushalt wird die Verwaltung nach Abschluss des Verfahrens zeitnah eine Rankingliste mit allen Vorschlägen erstellen. Die Reihenfolge der Vorschläge entscheidet sich anhand der Anzahl positiver Bewertungsstimmen. Die am besten bewerteten 100 Bürgervorschläge (TOP 100) werden an die Fachverwaltungen zur Stellungnahme aus fachlicher Sicht (u.a. Prüfung der Umsetzbarkeit, Ermittlung der Kosten, etc.) geleitet. Um insbesondere kleinere Stadtbezirke beim Bürgerhaushalt nicht zu benachteiligen, werden die zwei am besten bewerteten Vorschläge jedes Stadtbezirkes in die TOP 100-Liste aufgenommen. Die Bezirksbeiräte erhalten Gelegenheit zu den für ihren Stadtbezirk eingegangenen zehn am besten bewerteten Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die mit den Stellungnahmen der Fachverwaltungen und der Bezirksbeiräte ergänzten Vorschläge werden in einer Gemeinderatsvorlage zusammengefasst und sollen möglichst vor der Sommerpause dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.

Dadurch besteht für die Fraktionen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Vorschlägen aus dem Bürgerhaushalt zu beschäftigen und diese in Haushaltsanträgen zu berücksichtigen. Nach Beendigung der Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung voraussichtlich im Januar 2022 Rechenschaft über die Ergebnisse des Bürgerhaushaltes abgelegen.


Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum verlängert

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Stuttgart.| Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Stuttgart wird um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. November einmütig beschlossen. Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz vom Dezember 2013 hat das Land Baden-Württemberg die Grundlage für entsprechende kommunale Satzungen von Gemeinden mit Wohnungsnot geschaffen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und der Wohnraummangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln, wie etwa Wohnbautätigkeit und Wohnraumförderung, behoben werden kann. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt insbesondere dann vor, wenn dieser für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, wenn die Wohnnutzung durch bauliche Veränderungen verhindert wird, wenn eine gewerbliche Fremdenbeherbergung nicht nur vorübergehend stattfindet oder wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht, beseitigt oder abgebrochen wird.

In der Stadt Stuttgart ist die Wohnversorgung der Bevölkerung zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Während die Zahl der Haushalte seit 2011 jährlich um durchschnittlich ein Prozent gewachsen ist, hat der Wohnungsbestand jeweils nur um 0,5 Prozent zugenommen. Auch das Mitspiegelniveau – als Indikator für einen bestehenden Wohnungsmangel – hat sich von 2000 bis 2018 um insgesamt 66,9 Prozent erhöht, während sich die durchschnittliche Nettokaltmiete in Baden- Württemberg nur um 30,8 Prozent verteuerte. Besonders deutlich wird der Wohnungsmangel im Segment der besonders preisgünstigen Sozialmietwohnungen: Für diesen Bereich waren bis Ende 2019 insgesamt 4564 wohnungssuchende Haushalte bei der Stadt vorgemerkt.

Dem Wohnungsmangel kann in Stuttgart nur mittel- und langfristig begegnet werden: Neben den Maßnahmen des Konzepts „Wohnen in Stuttgart“ mit Neubauten und der Steigerung der Bauförderung soll jetzt auch das Zweckentfremdungsverbot weiter eingesetzt werden. Das geltende Recht gibt hier jedoch keine Möglichkeit, die Wiedernutzung von Wohnraum oder die Vermietung direkt anzuordnen. Stattdessen sieht es ein Bußgeld für strafbare Leerstände vor. Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung auf Beratungs- und Überzeugungsgespräche angewiesen.

Bis Ende 2019 wurden in Stuttgart insgesamt 1161 Verfahren nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeleitet. Davon sind derzeit noch 459 Verfahren anhängig, überwiegend wegen Ferienwohnungen oder Leerstand. Für insgesamt 113 000 Quadratmeter Wohnraum wurden Zweckentfremdungsgenehmigungen erteilt, im Gegenzug aber die Neuerrichtung von über 240 000 Quadratmeter Ersatzwohnraum gesichert und zweckgebundene Ausgleichszahlungen von mehr als 325 000 Euro festgesetzt. Die Verlängerung der Satzung tritt am 1. Januar 2021 in – und mit Ablauf des 31. Dezembers 2025 außer Kraft.


Corona: Gemeinderat schafft Stellen in beanspruchten Ämtern

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Stuttgart.| Das Stuttgarter Gesundheitsamt erhält zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitlich befristet personelle Unterstützung. Der Gemeinderat stimmte Donnerstag, 19. November, der Schaffung von insgesamt 20 Vollzeitkräften zu. Weiteres Personal im Umfang von 30 Vollzeitkräften, die durch den Mehraufwand aufgrund der Corona- Pandemie benötigt werden, bewilligte der Rat für Coronatätigkeiten sowie für die Bereiche Information und Kommunikationstechnik, Gebäudemanagement, Personalsachbearbeitung im Gesundheitsamt und im Haupt- und Personalamt sowie in der Infektionsschutz- und in der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung.

Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses weiterhin die Möglichkeit außerhalb des Stellenplans befristet bis 30. Juni 2021 im Umfang von 20 Vollzeitkräften den Beschäftigungsumfang von bestehendem qualifiziertem Fachpersonal (bis EG 15 TVöD) in Teilzeit für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt interimsweise aufstocken. Bei Bedarf können auch externe qualifizierte ärztliche oder naturwissenschaftliche Fachkräfte mit Erfahrung im Infektionsschutz für Corona- Tätigkeiten befristet eingestellt werden. Weitere 25 befristete Vollzeitstellen erhält das Gesundheitsamt, um geeignetes Fachpersonal (bis EG 6 TVöD) für Corona- Tätigkeiten zu beschäftigen.

Vor allem das Gesundheitsamt benötigt aufgrund der steigenden Infektionszahlen kurzfristige personelle Unterstützung. Sowohl der eingerichtete Personal-Pool Pandemie als auch die Unterstützung der Bundeswehr reichen trotz des großen Einsatzes für das Gesundheitsamt nicht aus. Insbesondere für die Erstermittlung positiv getesteter Personen werden zusätzliche Personalkapazitäten benötigt.

Die Personalaufwendungen von 256.000 Euro für die anzustellenden Unterstützungskräfte werden im Haushaltsjahr 2020 über die Deckungsreserve finanziert. Der erforderliche Mehrbedarf in Höhe von 1,684 Millionen im Haushaltsjahr 2021 wird in dem zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.


Silvester: Kein Feuerwerk in der Innenstadt erlaubt

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Alkoholkonsum weiter verboten

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt für das diesjährige Silvester ein Feuerwerksverbot innerhalb des City-Rings und auf weiteren belebten Plätzen, auf denen der Konsum von Alkohol bisher schon untersagt ist. Das Feuerwerksverbot gilt vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 2 Uhr. In dieser Zeit ist es verboten, Pyrotechnik wie beispielsweise Raketen oder Böller auf den betroffenen Straßen und Plätzen mitzuführen und/oder abzubrennen. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit in diesen Bereichen ist ebenso untersagt. Das hat der Verwaltungsstab nun beschlossen, eine entsprechende Regelung des Amts für öffentliche Ordnung wird rechtzeitig veröffentlicht.

Das Feuerwerks- und Alkoholkonsumverbot erfolgt aus Gründen der Sicherheit und des Infektionsschutzes. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Das Feuerwerksverbot auf dem Schlossplatz hat sich bewährt. Das nehmen wir dieses Jahr auf und erweitern es auf die aktuelle Pandemiesituation.“ Der OB weiter: „Die Infektionsgefahr stellt uns vor enorme Herausforderungen. Es ist unerlässlich, dass alle die erforderlichen Regeln befolgen. Dazu gehört, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, eine Maske zu tragen und Ansammlungen zu vermeiden. Wenn Alkohol im Spiel ist, vergisst man das aber gerne mal. Daher ist der Konsum von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Flächen seit Kurzem verboten – und dieses Verbot wird auch an Silvester Bestand haben.“

Der OB betonte angesichts der weiterhin angespannten Pandemie-Lage, dass das Feuerwerks- und Alkoholkonsumverbot zwar nicht im ganzen Stadtgebiet gelte, aber ein vernünftiges Verhalten an Silvester überall angebracht sei. Kuhn: „Wir alle wollen das neue Jahr nicht mit einer neuen Infektionswelle starten und wünschen uns, dass 2021 weniger belastend wird als 2020. Dazu kann jeder seinen Teil beitragen, indem er sich zurücknimmt. Wilde Feierei und Böllerei muss dieses Jahr wirklich nicht sein.“

Das Feuerwerks- und Alkoholverbot sowie das Maskentrage- und Abstandsgebot werden von der Polizei überwacht. Polizeipräsident Franz Lutz sagte: „Wir werden bei unseren umfangreichen Präsenz- und Überwachungsmaßnahmen von Einheiten des ‚Polizeipräsidiums Einsatz‘ unterstützt, wie schon im vergangenen Jahr vor allem in der City, aber auch an sonstigen Hotspots präsent sein und Verstöße konsequent ahnden. Es hat sich aus unserer Sicht vor allem auch bewährt, den Schlossplatz freizuhalten.“

Die Stadt weist die Bürgerinnen und Bürger auf die Regelungen der aktuellen Corona- Verordnung des Landes hin, wonach Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten sind und in Fußgängerzonen eine Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden muss.

Die jeweils gültige Fassung der Verordnung ist auf den Seiten des Sozialministeriums im Internet zu finden unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de. Informationen und nützliche Links gibt es zudem unter www.stuttgart.de/corona.

Das Feuerwerks- und Alkoholkonsumverbot gilt innerhalb folgender Bereiche:
Innenstadtbereich innerhalb des Cityrings, welcher durch folgende Straßen, Wege und Plätze umschlossen wird: Arnulf-Klett-Platz (einschließlich Klett-Passage unterirdisch), Friedrichstraße, Theodor-Heuss- Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage unterirdisch), Paulinenstraße, Rupert-Mayer-Platz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten-Passage unterirdisch), Konrad- Adenauer-Straße, Gebhard-Müller-Platz, Schillerstraße

  • Mittlerer und Unterer Schlossgarten
  • Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)
  • Feuersee (Anlage einschließlich der umgrenzenden Straßen Feuerseeplatz, Gutenbergstraße und Rotebühlstraße)
  • Weißenburgpark
  • Marienplatz
  • Erwin-Schoettle-Platz
  • Karlshöhe
  • Bismarckplatz
  • Berliner Platz einschließlich Bosch-Areal – Stadtgarten
  • Pariser Platz
  • Mailänder Platz
  • Höhenpark Killesberg
  • Parkanlage Villa Berg
  • Wilhelmsplatz (Stuttgart-Bad Cannstatt)
  • Bahnhofsvorplatz (Stuttgart-Bad Cannstatt zwischen Bahnhofstraße und
    Bahnhofsgebäude)
  • Kurpark (Stuttgart-Bad Cannstatt)

Keine Wahlparty zur OB-Neuwahl am 29. November

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Begrüßung des gewählten Stadtoberhaupts im Rathaus geplant

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart muss wegen der Corona-Pandemie auch auf die sogenannte Wahlparty am Abend der Neuwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters am 29. November 2020 verzichten. Die übliche Präsentation der Ergebnisse in Anwesenheit der Kandidierenden und von zahlreichen geladenen Gästen sowie der Medien im Rathaus muss entfallen, teilte die Stadt am Freitag, 20. November, mit. Bereits zur Hauptwahl am 8. November 2020 hatte es keine Wahlparty gegeben.

Die Ergebnisse werden aber, wie anlässlich der Hauptwahl, am Wahlabend auf der Website der Landeshauptstadt www.stuttgart.de kontinuierlich veröffentlicht.

Sobald das Ergebnis der Wahl feststeht, wird der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin im Rathaus erwartet und vom amtierenden Oberbürgermeister Fritz Kuhn begrüßt. Vorgesehen ist, dass beide dann jeweils ein Statement abgeben, das auf www.stuttgart.de live übertragen wird. Ebenfalls live übertragen wird zuvor die Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Neuwahl durch Ersten Bürgermeister Dr. Fabian Mayer als Kreiswahlleiter und den Leiter des Statistischen Amtes, Thomas Schwarz.
Erster Bürgermeister Mayer erklärte: „Wir bedauern sehr, dass die Wahlentscheidung nicht angemessen im Rathaus mit Gästen und Medien begangen werden kann. Angesichts der weiterhin sehr hohen Corona-Zahlen wäre das nicht verantwortungsvoll unter Beachtung der geltenden Rechtsverordnungen umzusetzen. Dennoch ist es unser Wunsch, das gewählte neue Stuttgarter Stadtoberhaupt am Wahlabend an seiner künftigen Wirkungsstätte im Rathaus zu begrüßen und eine erste Stellungnahme einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen.“