darunter giftige Kobra und Waran
Stuttgart.| Nach Hinweis beschlagnahmte die Stadt mehrere Reptilien aus Privathaltung: sechs Schlangen, einen Waran und eine giftige Echse. Da Herkunftsnachweise fehlten, wurden die Tiere nach München gebracht. Behörden betonen Meldepflicht, Artenschutz und warnen vor Kauf ohne gültige Papiere.
Mitarbeitende der Stadtverwaltung haben in einer Privatwohnung mehrere Reptilien sichergestellt. Es handelt sich um sechs Schlangen, einen Waran sowie eine Skorpion-Krustenechse. Bei einer Kobra und der Skorpion-Krustenechse handelt es sich um giftige Arten.
Auslöser für den Einsatz war ein Hinweis aus der Bevölkerung. Zunächst überprüfte die Veterinärbehörde des Amts für öffentliche Ordnung die Haltung vor Ort. Da es sich um geschützte Arten handelte, wurde die untere Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz hinzugezogen. Weil für die Tiere keine ausreichenden Herkunftsnachweise vorlagen, haben die zuständigen Mitarbeitenden sie beschlagnahmt und in die Reptilienauffangstation nach München gebracht. Bereits vor vier Wochen hatten die Veterinärinnen des Amts für öffentliche Ordnung über 30 Schlangen aus einer katastrophalen Privathaltung fortgenommen.
Herkunftsnachweise und Meldepflicht
Für Tiere geschützter Arten ist die legale Herkunft nachzuweisen. Je nach Art kann dies eine Vermarktungsbescheinigung, Einfuhrgenehmigung oder ein Zuchtbeleg sein. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Beschlagnahme führen. „Die Beweislast liegt beim Halter. Fehlen die Unterlagen, können Tiere beschlagnahmt und Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden“, erklärt Renate Kübler, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde. Sie rät Käuferinnen und Käufern, nur Tiere mit vollständigen Papieren zu übernehmen.
Die Anmeldung geschützter Arten muss beim zuständigen Regierungspräsidium erfolgen. Seit Februar 2024 ist dies auch online möglich: https://melba-bw.de/.
Erfolgreiche Zusammenarbeit der Ämter
Susanne Scherz, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, lobt die nahtlose Kooperation: „Durch das enge Zusammenspiel unserer Fachleute – von der Veterinärbehörde über den Tiernotdienst des Vollzugsdiensts bis hin zur Naturschutzbehörde – konnten wir die Tiere sicher unterbringen. So stellen wir den Artenschutz verlässlich sicher.“
Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutzes bekräftigt dies und betont: „Es wird deutlich, dass Baden-Württemberg dringend zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für solche exotischen Tiere braucht. Die Stadtverwaltung dank daher den Kolleginnen und Kollegen der Reptilienauffangstation in München, die die Aufnahme der Tiere ermöglicht haben.“
Die Schutzbestimmungen und Meldevorschriften für bedrohte Arten werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart erläutert: https://rp.baden-wuerttemberg.