Ostfildern.| Der Gemeinderat hat in der vergangenen Woche die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Ebenfalls verabschiedet wurden das Investitionsprogramm, die mittelfristige Finanzplanung sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern.
Vor der endgültigen Verabschiedung des Haushaltsplans standen zunächst drei finanzwirksame Anträge der Gemeinderatsfraktionen zur Entscheidung. Das Gremium folgte mehrheitlich der Empfehlung der Verwaltung, den Sperrvermerk für die Ostfildern-Card abzulehnen. Der finanzwirksame Antrag zum Parkhaus Scharnhausen West wird ebenso wie die weiteren abgabenrechtlichen Anträge zur Anpassung der Grundsteuer B, Einführung der Grundsteuer C, einer Verpackungssteuer sowie des Mobilitätspasses in der Finanzklausur des Gemeinderats im März 2026 behandelt. Die Verwaltung wird dazu Vorlagen mit Verfahrensvorschlägen unter Einbeziehung der Fachbereiche vorbereiten.
Steuerschätzung verbessert die Lage
Die Oktober-Steuerschätzung führt zu einer Verbesserung des Ergebnishaushalts von minus 8,30 Millionen Euro auf ein Defizit von 7,55 Millionen Euro. Während die Gewerbesteuerprognose zurückgenommen wurde, steigen die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Zudem sorgt ein Hilfspaket des Landes Baden-Württemberg für zusätzliche Mittel. Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen um 1,55 Millionen Euro, die Investitionspauschale pro Kopf um einen Euro. Umlagen und Kreisumlage verändern sich moderat. Insgesamt wird eine Gesamtverbesserung der städtischen Haushaltslage von rund 749.000 Euro erwartet.
Sperrvermerke und Haushaltsvorsorge
Zur Absicherung des Haushalts 2026 wurden Sperrvermerke für drei Projekte beschlossen: den Umbau in der Schillerstraße 13 (800.000 Euro), die Mobilitätsstation Kreuzbrunnen (150.000 Euro) und den Schulhof der Schule im Park (350.000 Euro). Zudem wird die Verwaltung eine haushaltswirtschaftliche Teilsperre von bis zu zehn Prozent der Mittel für Sach- und Dienstleistungen einführen. Bei vakanten Stellen der Kernverwaltung gilt ein Überprüfungsvorbehalt für Nachbesetzungen.