Region nimmt Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart über S21 Mehrkostenklage der DB
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag die Klage der DB abgewiesen. Damit sind die Projektpartner an Stuttgart 21 nicht an den Mehrkosten zu beteiligen. Der Verband Region Stuttgart begrüßt diese Entscheidung.
STUTTGART: Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart erklärte der Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart, Dr. Alexander Lahl: „Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt, dass der Verband Region Stuttgart nicht verpflichtet ist, weitere Beiträge für Stuttgart 21 leisten zu müssen. Die Region war von Anfang an mit einem Festbetrag ausschließlich an den Grundkosten von Stuttgart 21 beteiligt, der so mit den politischen Gremien abgestimmt und vertraglich festgeschrieben wurde.“
Der Verband Region Stuttgart ist neben dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und dem Flughafen Stuttgart GmbH einer der Projektpartner bei Stuttgart 21. Er investiert an den Stellen in das Projekt Stuttgart 21, die dazu beitragen, den Nahverkehr in der Region zu verbessern.