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StartLebenRatgeberGut unterwegs mit dem Fahrradanhänger

Gut unterwegs mit dem Fahrradanhänger

LebenRatgeberGut unterwegs mit dem Fahrradanhänger

Mit den zunehmend warmen Tagen im Frühling bevölkern wieder mehr Fahrräder die Straßen und Wege. Eltern und Großeltern transportieren auch ihre Jüngsten gerne in Fahrradanhängern. Was hier beachtenswert ist, hat die Württembergische Versicherung notiert.

Fahrräder und Kinderanhänger dürfen nur nach der Straßenverkehrsordnung betrieben werden. Dazu gehört beispielsweise, dass transportierte Kinder nicht älter als 7 Jahre sein dürfen – Fahrerin oder Fahrer vorn auf dem Drahtesel sollten das Mindestalter von 16 Jahren nicht unterschreiten.

Die Anhänger zum Transport von Kindern sind speziell für den Personentransport ausgelegt und in der Regel leicht, aber trotzdem aus stabilem Material gefertigt. Kippt das Fahrrad bei einem Sturz zur Seite, bleibt der daran angekoppelte Hänger oft aufrecht – ein Sicherheitsvorteil etwa gegenüber dem Lastenrad. Da ein Fahrradanhänger meist als geschlossene kleine Kabine ausgelegt ist, sind die jungen Insassen – maximal zwei pro Fahrradanhänger – gut geschützt. Das gilt sowohl für Witterungseinflüsse als auch für Insekten, die die Kinder anfliegen könnten.

Europaweit gibt es Sicherheitsstandards für Fahrradanhänger. Beim Kauf sollte man auf entsprechende Kennzeichnungen (etwa DIN EN 15918, das GS- oder ein TÜV-Siegel) am Kinderanhänger achten. Diese sind oft auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 50 bis 60 Kilogramm Gewicht ausgelegt. Gerade beim Transport von zwei Kindern ist diese Gewichtsgrenze schnell erreicht. Noch zusätzliches Gewicht einzupacken – etwa bei Lebensmittel- oder Getränkeeinkäufen – kann den Anhänger überfordern.

Viele Fahrradanhänger lassen sich problemlos von ihrem Zugfahrzeug trennen und sogar als Kinderwagen zum Schieben verwenden, wenn das Gefährt gerade nicht vom Fahrrad gezogen wird. Zahlreiche Modelle sind zudem gut zusammenzufalten, was das Parken in der Wohnung, der Garage oder im Hausflur – wo erlaubt – erleichtert.

Wer Fahrrad und Anhänger schätzt, sorgt für adäquaten Versicherungsschutz. Bei der Württembergischen Versicherung besteht dieser im Rahmen der Hausratversicherung für Schäden zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl. Darüber hinaus können nicht versicherungspflichtige Fahrräder (auch Pedelecs und Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger und Trailer-Bikes (Anhängerfahrrad) auch gegen einfachen Diebstahl versichert werden. In der Produktlinie KomfortSchutz besteht dafür Versicherungsschutz bis 2.500 Euro, im PremiumSchutz bis zur Hausratversicherungssumme. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad und der Anhänger zum Zeitpunkt des Diebstahls durch ein eigenständiges Schloss gesichert waren. Wer einen noch weitergehenden Versicherungsschutz vereinbaren möchte, beispielsweise gegen Beschädigungen, ist mit dem Zusatzbaustein FahrradPlus bestens versorgt.

Sollen Kinder bei der Fahrt versichert werden, empfiehlt sich eine Unfallversicherung, die beispielsweise bei Stürzen vom Fahrrad, einem Laufrad, dem Scooter oder einem BMX-Rad für Absicherung sorgt – natürlich auch beim Sturz mit einem Fahrradanhänger. Körperliche Schäden nach einem solchen Sturz wären ein Fall für diese Versicherung.


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