0,7 Prozent der Regionsfläche für Freiflächen-Photovoltaik und 1,9 für Windkraft ausgewiesen.
Stuttgart.| Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat in ihrer heutigen öffentlichen Sitzung zwei zentrale Maßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region beschlossen. Mit den Teilfortschreibungen des Regionalplans werden Voraussetzungen geschaffen, um den gesetzlichen Ausbauzielen des Landes und des Bundes gerecht zu werden und den regionalen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
1,9 Prozent der Regionsfläche für Windkraft gesichert
Für die Nutzung der Windkraft werden künftig 1,9 Prozent der Regionsfläche als „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ ausgewiesen. Damit erfüllt die Region das nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) gesetzlich vorgegebene Mindestziel von 1,8 Prozent.
Die Flächenausweisung basiert auf einer umfangreichen Beteiligung von Kommunen, Behörden, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern in zwei Offenlageverfahren. Über 10.000 Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Vorranggebiete wurden nur dort ausgewiesen, wo keine zwingenden Ausschlussgründe bestehen und Belastungen allenfalls im Rahmen der bestehenden Vorgaben von Wohnnutzungen und Natur zu erwarten sind. Mit dem heutigen Satzungsbeschluss wird die Grundlage geschaffen, um den Ausbau der Windenergienutzung in der Region gezielt und geordnet voranzubringen.
Photovoltaik: 0,7 Prozent der Regionsfläche als VorbehaltsGebiete
Ebenfalls beschlossen wurde die Teilfortschreibung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Regionalversammlung weist 0,7 Prozent der Regionsfläche als Gebiete aus, die sich aufgrund ihrer Lage und Vorbelastung besonders für PV-Anlagen eignen. Damit wird das gesetzliche Flächenziel von mindestens 0,2 Prozent übertroffen.
Zugleich wird der Regionale Grünzug – ein wesentliches Instrument für Natur- und Freiraumschutz – für Photovoltaikanlagen geöffnet, soweit kein Wald, Kernflächen sowie der Kernräume des landesweiten Biotopverbunds oder exponierte Bereiche mit hoher oder sehr hoher Landschaftsbildqualität betroffen sind. Auch hier gingen zwei Beteiligungsrunden der Entscheidung voraus.
Die Flächen wurden in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet. Dabei konnten Kommunen, Behörden, Verbände und Bürgerinnen und Bürger ihre Hinweise einbringen. Viele davon wurden berücksichtigt – zum Beispiel zu Natur- und Artenschutz, zu Siedlungsabständen oder zu bestehenden Leitungen und Straßen. So wurden Abgrenzungen ergänzt und Flächen angepasst oder gestrichen.
Nach dem heutigen Beschluss zeigt der Verband Region Stuttgart die als Satzung beschlossenen Teilfortschreibungen beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen an. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, gelten die neuen Gebiete sowie die Öffnung des Regionalen Grünzug für Freiflächen-Photovoltaikanlagen rechtsverbindlich als Grundlage für die weitere Planung und Genehmigung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen.