4.3 C
Stuttgart
Montag, 12. Januar , 2026

Alle Wahlvorschläge im Landkreis Esslingen zur Landtagswahl zugelassen

Am Freitag, 9. Januar ist der Kreiswahlausschuss...

Verzögerungen bei der Abfuhr im gesamten Landkreis Esslingen

Aktuell verzögert sich die Abfuhr aller Abfallarten...

Gute Vorsätze für das neue Jahr – Zwischen Ambition und Alltag

Warum wir es jedes Jahr wieder versuchen...
StartAktuellGeflügelpest bei Graugans im Landkreis Esslingen nachgewiesen

Geflügelpest bei Graugans im Landkreis Esslingen nachgewiesen

AktuellGeflügelpest bei Graugans im Landkreis Esslingen nachgewiesen

Im Landkreis Esslingen wurde bei einer Graugans Geflügelpest (aviäre Influenzavirus Subtyp H5N1) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Ergebnis des amtlichen Labors in Fellbach inzwischen bestätigt.

Der Erreger verursacht die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt -, eine bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Wildvögeln und Geflügel. Die Graugans ist das erste Tier bei dem derzeit in Europa aktiven Infektionsgeschehens mit einem Virusnachweis im Landkreis Esslingen. Das infizierte Tier wurde in Oberboihingen gefunden. Bisher gibt es im Landkreis keine weiteren Geflügelpest-Verdachtsfälle.

Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als insgesamt hoch ein. Den Geflügelhaltern wird daher dringend empfohlen, die Einhaltung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Das teilt das Veterinäramt im Landkreis Esslingen mit. Der direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln, etwa über Wasser, Futtermittel oder Einstreu, müsse unbedingt verhindert werden.

Die Gefahr einer Ansteckung für die Bevölkerung ist nach Auffassung der Bundesoberbehörde gering. Aktuell ist kein Fall einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus beim Menschen in Deutschland bekannt. Bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren ist eine Ansteckung des Menschen jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Es wird insofern darauf hingewiesen, dass aufgefundene Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder krank erscheinen, nicht angefasst werden sollen. Wasservogelarten, Greifvögel oder Rabenvögel können unter Angabe des Fundortes beim Veterinäramt gemeldet werden per E-Mail: [email protected]


Weitere Artikel

Beliebte Artikel