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Mittwoch, 28. Oktober , 2026

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Sicher durch den Winter

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Schnee, Eis und schlechte Sicht stellen Autofahrerinnen und -fahrer in der dunklen Jahreszeit vor besondere Herausforderungen. Neben der eigenen Sicherheit spielen auch gesetzliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Die Württembergische Versicherung fasst wichtige Punkte zusammen.

Bei Schnee und Eis genügt es nicht, lediglich ein Sichtfeld in der Frontscheibe des eigenen Autos freizukratzen. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeugführerinnen und -führer rundum für uneingeschränkte Sicht sorgen. Zudem muss vorhandener Schnee von Dach, Kennzeichen, Scheinwerfern und Blinkern des eigenen Kraftfahrzeugs entfernt werden, bevor die Fahrt angetreten wird.

Verwarn- und Bußgelder für Fehlverhalten sind hier:

  • Nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freigekratzt: 10 Euro oder mehr
  • Autodach nicht vom Schnee befreit: 25 Euro
  • Mit zugeschneitem Kennzeichen unterwegs: 5 Euro

Bei einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer können auch höhere Sanktionen und gegebenenfalls Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg folgen.

Auf verschneite Verkehrsschilder achten

Sind Verkehrsschilder vollständig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, kann unter Umständen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz im Straßenverkehr greifen. Danach müssen Verkehrsschilder für durchschnittliche Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wahrnehmbar sein, damit sie Weisungscharakter haben.

In der Praxis gibt es jedoch Ausnahmen: Schilder behalten ihre Bedeutung, wenn sie allein anhand ihrer Form erkannt werden können, etwa als Stoppschild. Ortskundige müssen zudem bekannte Verkehrsregelungen beachten, auch wenn witterungsbedingt nicht alle Schilder gut erkennbar sind. Beim Parken muss ein erreichbares Schild gegebenenfalls sogar von Schnee befreit werden, um die hier angezeigte Regelung zu prüfen.

Die richtigen Reifen wählen

Was die Bereifung von Autos angeht, so gibt es in Deutschland bisher keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht – bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch müssen auf allen vier Rädern eines Kraftwagens witterungsangepasste Reifen montiert sein. Dies sind Winterreifen oder Alljahresreifen mit ausreichend Profiltiefe. Vorgeschrieben ist auf diesen Reifen als Kennzeichnung ein stilisierter Berg mit einer Schneeflocke.

Wer bei winterlichen Bedingungen nicht mit angepasster Bereifung unterwegs ist, muss je nach Geschehen, einer etwaigen Gefährdung anderer Fahrzeuge oder bei einem Unfall mit einem Bußgeld bis zu rund 150 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Kfz-Versicherung der Württembergischen schränkt übrigens, wenn Versicherte im Winter trotz ungeeigneter Bereifung grob fahrlässig einen Unfall verursachen, in der Teilkasko und Vollkasko ihren Versicherungsschutz nicht ein. Dennoch sollte man es im Interesse der eigenen Sicherheit nicht „drauf ankommen lassen“, sondern rechtzeitig geeignete Bereifung für den Winter montieren. Dabei gilt die bekannte Regel: Von Oktober bis April ist man mit Winter- oder guten Ganzjahresreifen auf der sicheren Seite.


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