OB Knecht: Wir stabilisieren den Haushalt und sichern wichtige städtische Leistungen
Ludwigsburg.| Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll in Ludwigsburg zum 1. Januar 2027 von bislang 262 auf 295 Prozentpunkte angehoben werden. Damit möchte die Stadtverwaltung den bereits im Juni 2025 für den 1. Januar 2027 beschlossenen Hebesatz von 285 Prozent anpassen. Das ist der Vorschlag an den Gemeinderat, der in seiner Sitzung am 21. Oktober, 17 Uhr, im Großen Saal des Kulturzentrums darüber berät und entscheiden soll.
Die Anpassung der Grundsteuer B ist angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage notwendig. Gleichzeitig setzt die Stadt bewusst darauf, nicht an anderer Stelle zusätzliche Belastungen für die Menschen in Ludwigsburg oder weitere Einschnitte bei wichtigen Angeboten vorzunehmen.
Mit der Entscheidung verbindet die Stadt eine klare Priorität: Es wird keine Erhöhung der Gewerbesteuer geben. Auch die Parkgebühren werden nicht angehoben. Ebenso sollen Kultur, Bildung und Sport nicht durch weitere Sparrunden belastet werden.
„Uns ist wichtig, dass unsere Stadt auch künftig ein attraktiver Ort zum Leben, Lernen, Arbeiten und Wohnen bleibt. Deshalb wollen wir bei Kultur, Bildung und Sport möglichst viele Angebote erhalten und gleichzeitig unsere Unternehmen nicht durch eine höhere Gewerbesteuer zusätzlich belasten. Auch höhere Parkgebühren möchten wir vermeiden, um die Belastung der Bürgerschaft zu begrenzen“, so der OB.
Hintergrund der Anpassung ist unter anderem die Entwicklung der Einnahmen bei der Grundsteuer nach der Reform. Mit den seit 01. Januar 2025 geltenden Hebesätzen nahm die Stadt bei der Grundsteuer B 18,6 Millionen Euro ein. Damit blieb das Ergebnis 700.000 Euro hinter dem Planansatz von 19,3 Millionen Euro zurück.
Auch für 2026 werden Einnahmen von 18,6 Millionen Euro erwartet. Das ursprünglich angestrebte Ziel einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform wird damit aber nicht erreicht. Für die Stadt bedeutet dies eine dauerhafte finanzielle Belastung des ohnehin angespannten Haushalts. Bereits im Juni 2025 hatte der Gemeinderat deshalb beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B ab 2027 auf 285 Prozent anzuheben. Damit würde sich der Planansatz auf 20,3 Millionen Euro erhöhen.
Mit der nun vorgesehenen Anpassung auf 295 Prozent werden für 2027 Einnahmen von 20,9 Millionen Euro erwartet. Gegenüber dem bisherigen Hebesatz von 285 Prozent entspricht dies zusätzlichen Einnahmen von 600.000 Euro. Gegenüber dem Haushalt 2026 werden insgesamt Mehreinnahmen von 2,3 Millionen Euro erwartet.
Die Entscheidung des Gemeinderats soll mit einem hohen Maß an Planungssicherheit und dem Ziel verbunden werden, den Hebesatz der Grundsteuer B bis einschließlich 2029 unverändert zu belassen und damit frühestens zum Jahr 2030 erneut über eine Anpassung zu entscheiden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat bis Ende 2029 über die Entwicklung der Grundsteuererträge und der städtischen Finanzlage berichten.
„Die Erhöhung der Grundsteuer ist angesichts der finanziellen Entwicklung zwingend notwendig, um den städtischen Haushalt zu stabilisieren und wichtige Leistungen für unsere Stadtgesellschaft zu sichern. Gleichzeitig wollen wir den Menschen in Ludwigsburg Verlässlichkeit geben“, betont OB Knecht.
Bei der nun vorgeschlagenen Erhöhung von 262 auf 295 Prozentpunkte würde der Eigentümer eines Einfamilienhauses ab 1. Januar 2027 jährlich knapp 200 Euro mehr zahlen, für den Inhaber eines Reihenhauses würde das zu Mehrausgaben von knapp 52 Euro führen.