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StartLebenRatgeberHund bleibt bei Trennung der Herrchen bei Hauptbezugsperson

Hund bleibt bei Trennung der Herrchen bei Hauptbezugsperson

LebenRatgeberHund bleibt bei Trennung der Herrchen bei Hauptbezugsperson

Trennen sich Eheleute, sollten sie sich möglichst rasch darüber verständigen, wer den gemeinsamen Hund behält. Werden sie sich nicht einig, können sie das Familiengericht anrufen. Dieses muss darauf abzielen, dass das Wohl des Hundes gewahrt bleibt, und dabei berücksichtigen, wer zuletzt die Hauptbezugsperson war. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische- Gruppe (W&W), verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (11 WF 141/18).

Nach dem Auszug einer Ehefrau aus der Ehewohnung verblieb der gemeinsam angeschaffte Hund beim Mann. Erst gut zwei Jahre später verlangte sie gerichtlich, den Hund zu bekommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah dies als unberechtigt an und lehnte die beantragte Prozesskostenhilfe ab.

Laut der Entscheidung sei zu berücksichtigen, dass Hunde Beziehungen zu Menschen aufbauen und unter einem Verlust leiden. Daher sei entscheidend, wer zuletzt für den Hund die hauptsächliche Bezugsperson war. Dies war seit der Trennung der Eheleute ausschließlich der Mann. Mit dem Wohl des Hundes wäre es daher nicht zu vereinbaren, ihn vom Mann zu trennen, zumal Mängel bei der Versorgung des Hundes nicht erkennbar waren. Dagegen komme es nicht mehr darauf an, wer sich während des Zusammenlebens der Eheleute überwiegend um den Hund gekümmert hat.


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