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StartLebenRatgeberAuch Kinderwagen gehören zum Hausrat

Auch Kinderwagen gehören zum Hausrat

LebenRatgeberAuch Kinderwagen gehören zum Hausrat

Schönes Wetter und angenehme Temperaturen laden vereinzelt auch im Herbst junge Familien mit kleinen Kindern dazu ein, einen Ausflug ins Grüne zu unternehmen. Während die Kinder unter der Aufsicht der Eltern spielen, stehen mitgebrachte Kinderwagen häufig außerhalb der Sichtweite der Eigentümer und werden so zur leichten Beute für Diebe. Die Württembergische Versicherung AG weist darauf hin, dass die Hausratversicherung für den dadurch entstandenen finanziellen Schaden aufkommt.

Wenn der eigene Hausrat verlorengeht, beschädigt oder gestohlen wird, kann das schnell teuer werden. Sinnvoll ist daher der Abschluss einer Hausratversicherung. Diese übernimmt die Kosten für notwendige Reparaturen oder Neuanschaffungen nach Schäden am Hausrat zum Beispiel aufgrund von Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser.

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die dem Zuhause eine persönliche Note verleihen, wie etwa Möbel, Teppiche, Bekleidung, Elektrogeräte, die Golf-, Tennis- oder Camping­­ausrüstung und beruflich in der Wohnung genutzte Gegenstände. Die Hausratversicherung der Württembergischen schützt außerdem Kinderwagen sowie nicht motorgetriebene Gehwagen und Rollstühle vor den finanziellen Folgen von Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus und Verlust. Dieser Schutz gilt nicht nur in der als Versicherungsort angegebenen Immobilie, sondern auch auf Hausfluren oder außerhalb des bewohnten Grundstücks. Mit dem PremiumSchutz der Württembergischen sind Versicherungsnehmer darüber hinaus im Fall von Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Hotelzimmern weltweit abgesichert. Auch für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, kommt die Versicherung auf. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die versicherte Summe dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Dieser sollte regelmäßig mithilfe eines Versicherungsexperten überprüft werden.


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