Last-Minute-Transfer beim Regionalligisten SGV Freiberg

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SGV Freiberg Fußball sichert sich in letzter Minute die Dienste von Süleyman Bilgi.

Der Freiberger Regionalligist verpflichtet kurz vor Ende des Transferfensters den talentierten 21-jährigen, Mittelstürmer Süleyman Bilgi von Werder Bremen III.

Süleyman Bilgi wurde in der Jugend bei Feyenoord Rotterdam ausgebildet. Im vergangenen Sommer wechselte er zu Werder Bremen III in die Landesliga Bremen und hinterließ dort eine eindrucksvolle Statistik. In nur 12 Spielen erzielte er 22 Tore und leistete darüber hinaus neun Vorlagen.

Süleyman überzeugte den SGV Freiberg Fußball bei einem dreitägigen Probetraining und einem Testspiel so, dass er sich dazu entschloss, den Spieler sofort unter Vertrag zu nehmen.

Um sich weiter zu entwickeln und Spielpraxis zu sammeln, wird Bilgi bis zum Ende der Saison an seinen Kooperationspartner den Landesligisten VfR Heilbronn ausgeliehen, er wird aber weiterhin an einzelnen Trainingseinheiten des SGV teilnehmen. Ab Sommer wird der Niederländer dann fester Bestandteil des Regionalligateams des SGV Freiberg Fußball.

Der SGV Freiberg Fußball heißt Süleyman Bilgi herzlich willkommen und wünscht ihm viel Erfolg und eine erfolgreiche Zeit beim VfR Heilbronn, bevor er im Sommer endgültig das Trikot des SGV tragen wird.


Erklärung zur Mieterhöhung muss Drittmittel aufführen

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Erhöhen Vermieterinnen und Vermieter nach einer durchgeführten Modernisierung die Miete, müssen sie im Erhöhungsschreiben offenlegen, welche staatlichen Zuschüsse oder zinsverbilligten Darlehen sie in Anspruch genommen haben. Diese sind nämlich zugunsten der Mieterinnen und Mieter bei der Berechnung der Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 416/21).

Die Vermieterin eines Mietobjektes führte eine energiesparende Sanierung durch. Sie baute dabei unter anderem eine neue Heizung ein und ließ die Kellerdecken sowie das Dach dämmen. Als sie den Mietparteien die vorgesehenen Maßnahmen ankündigte, teilte sie mit, dass sie beabsichtige, Mittel der KfW in Anspruch zu nehmen. Nachdem die Modernisierung durchgeführt war, erhöhte sie die Miete und erläuterte in einem Schreiben, wie sich die neue Miete berechne. Sie ließ aber offen, ob sie ein zinsverbilligtes Darlehen tatsächlich in Anspruch genommen hatte. Der Mieter einer Wohnung widersprach der Mieterhöhung und bekam vor Gericht Recht.

Laut dem Urteil des BGH hätte die Vermieterin in dem Erhöhungsschreiben ausdrücklich klarstellen müssen, ob sie das beabsichtigte zinsverbilligte Darlehen in Anspruch genommen hatte. Nur dann konnte der Mieter – eventuell mit Hilfe von sachkundigen Personen – prüfen, ob die Vermieterin bei der Berechnung der neuen Miete alle relevanten Positionen berücksichtigt hatte. Dazu gehörten auch eventuelle Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen. Diese müssten auch den Mieterinnen und Mietern zugutekommen, indem sie ganz oder teilweise auf die investierten Kosten angerechnet werden. Da das Schreiben somit unvollständig war, konnte der Mieter zu Recht der Mieterhöhung widersprechen.


Landkreis schafft Anlaufstelle zum Thema Wasserstoff und Brennstoffzelle

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Der Landkreis stellt sich beim Thema Wasserstoff neu auf. Axel Kübler, der Wasserstoffkoordinator des Landkreises, hat zum Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Der Landkreis schafft damit eine zentrale Anlaufstelle in der Kreisverwaltung zu den Themen Wasserstoff und Brennstoffzelle für Unternehmen, Kommunen und die Öffentlichkeit. Ausgangspunkt ist die „Potentialermittlung Wasserstoff“, deren Abschlussbericht nun abrufbar ist.

Die Wasser- und Brennstoffzellentechnologie hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie gilt als Schlüsseltechnologie für die Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele. „Die Ergebnisse der Potentialermittlung verdeutlichen die herausragende Bedeutung von Wasserstoff für den Landkreis Esslingen. Die Chancen, die uns diese Technologie im Landkreis bietet, gilt es nun zu nutzen. Dezentrale, lokale und regionale Aktivitäten in der Wirtschaft und der Infrastruktur sind der Katalysator für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft“, sagt Landrat Heinz Eininger.

Mit der Ansiedlung der Brennstoffzellenfabrik von Cellcentric in Weilheim, der zukünftigen Anbindung an zwei Wasserstoffpipelines, dem Kraftwerk Altbach-Deizisau, das sukzessive auf Wasserstoff umgestellt wird, und dem Klimaquartier „Neue Weststadt“ in Esslingen sind bereits vielversprechende Projekte in Planung und Umsetzung. Um diese Potentiale zu nutzen, etabliert die Kreisverwaltung die Stelle des Wasserstoffkoordinators.

Das Ziel der Koordinatorenstelle ist es, ein kreisweites, sektorenübergreifendes Wasserstoffnetzwerk zu etablieren, den Wissensaufbau voranzutreiben, Umsetzungsakteure zu gewinnen und Allianzen zu schmieden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sicherung des Wirtschaftsstandorts Landkreis Esslingen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sollen beim Thema Wasserstoff unterstützt und informiert werden. Daneben soll der Wasserstoffkoordinator auch Ansprechpartner sein für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, für kommunale Klimaschutzstellen oder für Stadtwerke, auch im Bereich der Fördermittel.

Interessierte können sich unter [email protected] an den Wasserstoffkoordinator des Landkreises wenden. Der vollständige Abschlussbericht der Wasserstoff-Potentialermittlung ist abrufbar unter www.landkreis-esslingen.de/wasserstoff.


Silvio Heinevetter verlässt den TVB im Sommer

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Der TVB Stuttgart und Silvio Heinevetter werden nach der Saison 2023/24 getrennte Wege gehen. Der Torhüter hat ein Angebot des Vereins für eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr abgelehnt.

„Wir haben mit Silvio offen und vertrauensvoll über seine Zukunft gesprochen“, sagt TVB-Geschäftsführer Jürgen Schweikardt. „Wir verstehen seine Entscheidung, hätten ihn aber natürlich sehr gerne noch ein weiteres Jahr bei uns gehabt. Wir wünschen ihm für seine Zukunft sportlich und privat nur das Beste.“

Der 39-Jährige kam im Sommer 2022 von der MT Melsungen nach Stuttgart und unterschrieb dort einen Zweijahresvertrag bei den WILD BOYS.

„Es war keine Entscheidung gegen den TVB, sondern für eine neue Herausforderung mit viel Perspektive. Die Entscheidung ist nun getroffen, alles was kommt geht ab Sommer los, jetzt gilt mein voller Fokus der restlichen Saison mit dem TVB“, so der 206-fache deutsche Nationalspieler.

Die Suche nach einem Nachfolger des Torhüters läuft bereits auf Hochtouren.


Förderungen für neue Heizungen und andere energetische Einzelmaßnahmen

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Novellierte BEG-Förderung: Ab 27. Februar können Anträge gestellt werden

  • So viel Geld vom Staat gibt es künftig für neue Heizungen und andere energetische Einzelmaßnahmen
  • Zukunft Altbau informiert über die verschiedenen Sätze der BEG-Förderung

Ab dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wieder Anträge für die finanzielle Förderung von Heizungsanlagen stellen: Neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen, werden künftig mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für die eigengenutzte Wohneinheit. Für den Heizungstausch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus sind daher bis zu 21.000 Euro Förderung drin. Für Holzheizungen mit besonders wenig Staubemissionen kommt noch ein Bonus von pauschal 2.500 Euro hinzu. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Heizungsförderung wird in den meisten Fällen über die Förderbank KfW abgewickelt. Die Förderbausteine sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Andere Einzelmaßnahmen, etwa eine Wärmedämmung oder neue Fenster, werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert – eine Ausnahme gibt es für die Heizungsoptimierung bei Biomasseheizungen. Inklusive der Förderung für Gesamtsanierungen stehen rund 17 Milliarden Euro zur Verfügung.

Fragen rund um die Förderung der energetischen Sanierung beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an [email protected].

Wer im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien anschafft, erhält künftig eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Entscheidet man sich für eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, bekommt man einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkten. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Bruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, können mit weiteren 30 Prozent Zuschuss rechnen, dem sogenannten Einkommens-Bonus.

Grundförderung plus Einkommens-Bonus plus Klimageschwindigkeits-Bonus

Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen, die ihre ineffiziente Heizung innerhalb der nächsten vier Jahre austauschen, erhalten zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Konkret gibt es den Bonus, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird oder beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Um den Bonus für eine neue Biomasseheizung zu bekommen, muss diese mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe ergänzt werden. Das vermeidet das Verbrennen von Biomasse im Sommer.

Der Bonus ist ebenfalls nur für selbstgenutztes Eigentum vorgesehen, Vermieterinnen und Vermieter können ihn nicht nutzen. Der Bonus sinkt ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte ab.

2.500 Euro für Biomasseheizungen, die wenig Staub ausstoßen

„Die Zuschüsse lassen sich addieren, es gilt jedoch eine Höchstgrenze von 70 Prozent“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Eine Ausnahme gibt es für Holzkessel, die nicht mehr als 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen: Hier kommt zusätzlich ein Zuschuss von pauschal 2.500 Euro hinzu. Die maximale Förderhöhe für ein Einfamilienhaus liegt daher bei 23.500 Euro, der Höchstbetrag bei der Heizungsförderung.“ Wichtig: die Möglichkeit zur jährlich neuen Antragsstellung gilt bei der Heizung nicht mehr: Fördermittel können für jede Immobilie nur noch einmal für insgesamt bis zu 30.000 Euro Investitionskosten in Anspruch genommen werden. Die Förderung bis zu dieser Grenze kann allerdings auch über mehrere aufeinanderfolgende Förderanträge aufgeteilt werden.

Bei Mehrparteienhäusern gibt es abweichende Förderregeln. Für die erste Wohneinheit innerhalb solcher Gebäude liegen die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Die maximalen förderfähigen Kosten für ein beispielhaftes Mehrparteienhaus mit zehn Wohneinheiten betragen daher insgesamt 137.000 Euro – 30.000 plus fünfmal 15.000 plus viermal 8.000 Euro.

Vermieterinnen und Vermieter erhalten lediglich die Grundförderung von 30 Prozent. Hinzu können noch die möglichen fünf Prozentpunkte Effizienz-Bonus für Wärmepumpen und pauschal die 2.500 Euro Zuschlag für emissionsarme Biomassekessel kommen. Die Förderung beläuft sich daher auf bis zu 11.500 Euro für die erste Wohneinheit. Die Vermietenden dürfen nur die realen Kosten der neuen Heizung umlegen, also den Preis der Heizung abzüglich der Förderung. So wird der Anstieg der Miete durch energetische Sanierungen gedämpft. Vermietende können aktuell noch keine Förderanträge stellen, dies wird erst im Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

Welche Heizungen gefördert werden

Die förderfähigen Heizsysteme sind der Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung, eine Brennstoffzellenheizung sowie eine automatisch betriebene Pellet- oder Scheitholzheizung. Auch Solarthermieanlagen werden gefördert, als alleinige Heizungstechnologie reichen sie aber nicht aus, um die vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien zu erfüllen. Wichtig zu wissen: „In Wärmenetzgebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung von Einzelheizungen gefördert“, erklärt Frank Hettler. „Dies betrifft derzeit zwar noch wenige Gebiete, könnte aber künftig an Bedeutung gewinnen.“

Eine weitere förderfähige Option ist eine auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbare Gasheizung. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sind jedoch nur die Mehrkosten förderfähig, die die Anlage „H2-ready“ machen. Das mindert den Zuschuss erheblich – zumal Wasserstoffheizungen eine sehr ungewisse Zukunft haben. Nicht gefördert werden reine Gas- und Ölheizungen. Bei Hybridheizungen gibt es künftig nur noch eine finanzielle Unterstützung für den erneuerbaren Teil. Die Kombination Gasheizung und Wärmepumpe erhält also nur noch einen Zuschuss für die Wärmepumpe.

Neues Verfahren: Erst Vertrag, dann Antrag, dann Umsetzung

Auch das Antragsverfahren wurde geändert. Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Dies war zuvor erst nach der Förderzusage möglich. Der Vertrag muss durch eine entsprechende Klausel rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird. Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das geplante Datum der Umsetzung enthält. Damit sollen Antragsstellungen auf Vorrat verhindert werden.

Seit dem 1. Februar 2024 können sich Eigentümerinnen und Eigentümer im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, wenn sie für ein konkretes Vorhaben einen Antrag stellen möchten. Zukunft Altbau empfiehlt: Für eine gewisse Übergangszeit kann man bereits jetzt mit dem Heizungstausch starten, bevor der Förderantrag gestellt ist. Der Förderantrag zu den neuen Konditionen wird dann einfach nachträglich gestellt. Bis dahin muss auch keine entsprechende Klausel im Vertrag mit dem Fachunternehmen enthalten sein. Diese Sonderregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Das soll sicherstellen, dass man auch vor dem 27. Februar von den Zuschüssen profitieren kann. Nach Ablauf der Übergangsregelung müssen Förderanträge vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Dann ist die auflösende oder aufschiebende Bedingung in dem Vertrag Pflicht.

Bei der Antragstellung gibt es ebenfalls Änderungen: Seit dem 1. Januar 2024 ist die Förderbank KfW für die Zuschussvergabe für den Heizungstausch zuständig. Bislang war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Nur für den Bau von Gebäudenetzen, mit denen bis zu 16 Gebäude versorgt werden – sowie für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Dämmmaßnahmen und neue Fenster, der Anlagentechnik außer der Heizung und der Heizungsoptimierung – verbleibt die Förderabwicklung beim BAFA.

Weitere Einzelmaßnahmenförderung

Für weitere Effizienzmaßnahmen gibt es ebenfalls Zuschüsse, beispielsweise für die Dämmung der Gebäudehülle und den Einbau einer Lüftungsanlage. Der Fördersatz beträgt weiterhin bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommen fünf Prozentpunkte Bonus hinzu. Die bis zu 20 Prozent Förderung gelten auch für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, wie beispielsweise den hydraulischen Abgleich. Bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt die Förderung sogar 50 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen können addiert werden. Für ein Einfamilienhaus oder für die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gilt daher eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro, wenn die Heizung getauscht und eine oder mehrere Effizienzmaßnahmen mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden. Bislang betrugen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.

Ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, unterstützt ein neu eingeführter Ergänzungskredit über 120.000 Euro je selbstgenutzter Wohneinheit die Finanzierung. Der Staat senkt zusätzlich die Zinsen um maximal 2,5 Prozent für diejenigen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, deren zu versteuerndes Einkommen 90.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Der Förderkredit wird nach Vorlage einer Zuschusszusage (KfW) beziehungsweise eines Zuwendungsbescheids (BAFA) über die Hausbank beantragt.

Förderung auch im Rahmen einer Komplettsanierung

Auch im Rahmen einer Komplettsanierung auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses gibt es für neue Heizungen Geld vom Staat. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung beträgt unverändert maximal 45 Prozent. Hier liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 67.500 Euro Förderung gibt es hier also je Wohneinheit. Alternativ zur Einzelmaßnahmenförderung über die KfW oder BAFA ist auch weiterhin die steuerliche Begünstigung nach Einkommenssteuerrecht möglich. Die Steuerlast sinkt dann über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, was bei maximal anrechenbaren Kosten von 200.000 Euro insgesamt 40.000 Euro Steuervorteil bringt.

Die BEG-EM-Förderrichtlinie wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de.
Zukunft Altbau informiert Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern und Gebäuden neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.


Neues im Spielerkader des SGV Freiberg

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Neuzugänge in der Winterpause Saison 2023/24

Lukas Krüger setzt seine Laufbahn beim SGV Freiberg Fußball fort!

69 Mal stand Lukas Krüger zwischen 2020 und 2023 für den SV Meppen sowie den FSV Zwickau in der 3. Liga auf dem Platz, ehe er im vergangenen Winter einen Sehnenabriss erlitt, seitdem ohne Einsatz und seit Sommer vereinslos war. Nun meldet sich der 1,90 große Mittelstürmer beim Freiberger Regionalligisten zurück!

Schon seit Oktober befand sich der 24-jährige im Individualtraining. Intensiv hat er in den letzten Wochen und Monaten an seinem Comeback gearbeitet: “Ich bin vollkommen beschwerdefrei und belastbar. In den vergangenen Monaten habe ich kontinuierlich und hart an meiner Fitness gearbeitet”, so Krüger. Er ist nun bereit für eine neue Aufgabe: “Mit Beginn der Restrunde werde ich wieder auf dem Platz stehen und Tore schießen”, blickt der 24-Jährige optimistisch in die Zukunft und hofft auf eine erfolgreiche Fortsetzung seiner Karriere beim ambitionierten Viertligisten der Regionalliga Südwest.

Mike Feigenspan wechselt vom OFC zum SGV Freiberg Fußball.

Mit Mike Feigenspan wechselt ein variabel einsetzbarer Flügelstürmer vom Ligakonkurrenten Offenbacher Kickers an den Freiberger Wasen und unterstützt ab sofort die Offensive des Tabellenfünften der Regionalliga Südwest.

Feigenspan wechselt zuvor vom SV Meppen nach Offenbach und hat unter anderem bereits mehr als 90 Drittligaspiele in seiner Karriere bestritten. Der 28-jährige Außenstürmer startete seine Karriere beim SC Paderborn und kennt auch die Regionalliga Südwest sehr gut.

Der Rechtsfuß ist ein variabler Offensivspieler. Seine Hauptposition ist der rechte Flügel, er ist aber auch links und zentral einsetzbar.

Luca Stellwagen – wechselt vom SC Verl zum SGV Freiberg Fußball.

Der 25-jährige Abwehrspieler, verstärkt ab sofort den Kader des Freiberger Viertligisten. Mit seiner Erfahrung aus 65 Einsätzen in der 3. Liga für den SC Verl und Viktoria Köln sowie 22 Regionalliga-Einsätzen für den FC-Astoria Walldorf, wird Stellwagen eine wichtige Rolle in der Abwehr spielen können. Er wird die Nummer 4 tragen und als wichtiger Bestandteil in der Defensive agieren.

Der SGV Freiberg Fußball freut sich auf die Zusammenarbeit mit seinen Neuzugängen und ist zuversichtlich, dass sie mit ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen einen positiven Beitrag zum Erfolg des Vereins leisten werden.


Grundlagen für den Mobilitätspass

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21 Modellkommunen haben mit dem Verkehrsministerium wesentliche Grundlagen für den Mobilitätspass erarbeitet. Ergebnisse der Berechnungen wurden vorgestellt. Zusammen mit drei Vorreiterkommunen geht es in weitere Untersuchungen.

Mit dem Mobilitätspass können Kommunen dem Ausbau ihres Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) einen kräftigen Finanzierungsschub geben. Das zeigen Berechnungen aus 21 Modellkommunen, die in den vergangenen zwei Jahren mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden wesentliche Grundlagen für das geplante Finanzierungsinstrument erarbeitet haben. Die detaillierten Berechnungsergebnisse werden in den kommenden Tagen auf den Internetseiten des Verkehrsministeriums veröffentlicht.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Bis 2040 wollen wir in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Das erfordert besonders im Verkehr große Anstrengungen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität. Der Mobilitätspass ist eine Einladung, den umweltfreundlichen ÖPNV zu nutzen, und hilft zugleich, den Ausbau zu finanzieren. Im Koalitionsvertrag und in der von der Landesregierung beschlossenen ÖPNV-Strategie 2030 ist daher der Mobilitätspass als wichtige Maßnahme zur Stärkung des ÖPNV und zur Entlastung im Straßenverkehr fest verankert. Der Mobilitätspass ist ein Angebot an die Kommunen. Diese entscheiden frei, ob und – wenn ja – wie sie dieses Angebot nutzen wollen.“

Umfragewerte bestätigen die Wichtigkeit klimagerechter Verkehrspolitik

Bei den Bürgerinnen und Bürgern findet klimagerechte Verkehrspolitik, die in ein besseres Bus- und Bahnangebot investiert, eine hohe Unterstützung. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen forsa-Umfrage: 75 Prozent der Befragten äußern in der repräsentativen Umfrage die Bereitschaft, den Ausbau des ÖPNV selbst finanziell zu unterstützen, sofern der Betrag für ein Abo des Nahverkehrs anrechenbar wäre. „Genau so sieht es der Mobilitätspass vor, der als Bestandteil des Landesmobilitätsgesetzes möglichst bald in die Anhörung gehen und anschließend dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll“, machte Verkehrsminister Hermann deutlich. „Dabei geht es nicht allein um den Klimaschutz und die Entlastung der Straßen: Ein attraktiver ÖPNV erhöht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch für Menschen, die sich kein Auto leisten oder selbst nicht fahren können.“

Drei Kommunen denken den Mobilitätspass weiter

Die Berechnungen des Verkehrsministeriums für alle 21 Modellkommunen zeigen, dass der Mobilitätspass ein großes Finanzierungspotenzial für den Ausbau des ÖPNV in Kommunen bietet. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Modellphase denken die Stadt Freiburg, die Stadt Karlsruhe und der Ortenaukreis den Mobilitätspass seit Oktober 2023 als Vorreiterkommunen weiter. Ziel ist, dass – nach künftiger Verabschiedung der Gesetzesgrundlage – eine möglichst reibungslose Einführung des Mobilitätspasses in interessierten Kommunen erfolgen kann. Eine Vorfestlegung der Vorreiterkommunen auf die Einführung des Mobilitätspasses ist damit nicht verbunden. Wichtig ist ihnen vielmehr, ergebnisoffen an die Zusammenarbeit zum Mobilitätspass zu gehen.

Ein Novum für Deutschland – orientiert an europäischen Vorbildern
Im deutschlandweiten Vergleich ist der Mobilitätspass Baden-Württemberg ein innovativer Vorstoß, der auch in anderen Bundesländern verstärkt diskutiert wird. Dabei greift er europäische Vorbilder auf und entwickelt diese weiter. Im europäischen Ausland leisten ähnliche Drittnutzerfinanzierungsinstrumente bereits seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV, wie beispielsweise die Arbeitgeberabgabe in Frankreich (versement mobilité) und die Dienstgeberabgabe in Wien oder die Straßennutzungsgebühr in über 15 europäischen Städten.

Mobilitätspass

Der Mobilitätspass ist ein wertvolles, kommunales Instrument, um den Ausbau von Bus und Bahn voranzubringen. Abgabenzahlende erhalten ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe, welches sie für Bus und Bahn einsetzen können – natürlich auch für das Deutschlandticket. Eine soziale Staffelung ist ebenfalls vorgesehen.

Schon eine vergleichsweise geringe Abgabe versetzt Kommunen in die Lage, das Fahrplanangebot von Bussen und Bahnen zu verbessern und Kapazitäten zu erhöhen – durch dichtere Takte, den Einsatz größerer oder zusätzlicher Fahrzeuge und den Ausbau von Infrastruktur und Digitalisierung. So kann die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit verbessert und die Anbindung an andere Verkehrsmitteln optimiert werden. Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern kann auch die Straßen entlasten, Staus reduzieren und die soziale Teilhabe an der Mobilität stärken.

Mit dem Gesetzentwurf zum Landesmobilitätsgesetz soll baden-württembergischen Kommunen die rechtliche Grundlage zur Einführung des Mobilitätspasses gegeben werden. Sie erhalten damit ein freiwilliges Instrument zur zusätzlichen Finanzierung des ÖPNV. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

Für Baden-Württemberg sind vier Varianten des Mobilitätspasses vorgesehen:

  • Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner (Einwohner:innenbeitrag)
  • Mobilitätspass für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeber:innenbeitrag)
  • Mobilitätspass für Kfz-Halterinnen und -Halter (Kfz-Halter:innenbeitrag)
  • Mobilitätspass für Kfz-Nutzende (Straßennutzungsgebühr)

Ob ein Mobilitätspass eingeführt wird und welche Abgabenvariante, entscheidet die betreffende Kommune. Vorab muss die gesetzliche Regelung verabschiedet sein.


Christian Schäfer beendet Handballkarriere

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Christian Schäfer vom Handballbundesligisten SG BBM Bietigheim beendet seine Handballkarriere.

Bietigheim-Bissingen.| SG-Urgestein Christian Schäfer hat sich dazu entschieden, nach der aktuellen Saison seine Handballkarriere zu beenden und voll in den Beruf einzusteigen. Von 2007 an trug der gebürtige Kleinbottwarer das SG-Trikot und verbrachte damit seine 17-jährige Profikarriere ausschließlich in Bietigheim-Bissingen. In dieser Zeit ist er gemeinsam mit dem Verein gewachsen und war maßgeblich an den Erfolgen der SG beteiligt, unter anderem an den Aufstiegen in die 1. Handball-Bundesliga 2013/14 und 2017/18. In bisher 526 Ligapartien erzielte der Rechtsaußenspieler sage und schreibe 2.415 Tore. Dabei wurde er zweimal Torschützenkönig der 2. Handball-Bundesliga. Nach der aktuellen Saison wird der 35-Jährige seine beeindruckende Handballkarriere beenden und bei SG-Sponsor wpd, einem der führenden Entwickler und Betreiber von Windenergieanlagen, seine berufliche Karriere abseits des Handballfeldes vorantreiben. Der Familienvater bleibt mit seiner Frau Kira und den bald drei Kindern weiter in Bietigheim-Bissingen wohnen und sicherlich werden wir ihn auch künftig bei den Spielen „seiner“ SG antreffen.

„Es war natürlich eine extrem schwere Entscheidung, meine Karriere zu beenden. Aber ich bin unglaublich stolz auf das, was ich gemeinsam mit der SG in den letzten knapp 17 Jahren erreicht habe. Der Zeitpunkt fühlt sich für mich jetzt richtig an und ab Sommer freue ich mich auf neue Herausforderungen abseits des Handballfeldes“, so Christian Schäfer mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Ähnlich geht es SG-Geschäftsführer Bastian Spahlinger: „Wir hätten Chris‘ Vertrag gerne verlängert, verstehen und respektieren aber natürlich seine Entscheidung. Chris ist eines DER Gesichter der SG. Er hat sportlich und menschlich sowohl auf als auch neben dem Feld große Spuren hinterlassen. Als konstanter Leistungsträger und Führungsspieler hat er einen riesigen Anteil an der Erfolgsgeschichte der SG. Attraktiven Angeboten anderer Clubs zum Trotz ist er seiner SG stets treu geblieben. 17 Jahre Profikarriere bei uns im Verein und hoffentlich noch viele weitere Jahre in der SG-Familie – wir danken Chris für seine großen Verdienste und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute!“

Und wie könnte man eine Karriere besser beenden als mit einem erneuten Aufstieg in die 1. Liga? …


SG BBM spielt eine Halbzeit stark gegen den HC Erlangen

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von Bernhard Gaus

Die SG BBM Bietigheim hat in der zehnten Auflage des Rixe-Spiels in der Korntaler Sporthalle gegen den Erstligisten HC Erlangen nach 60 Minuten mit 29:33 Toren den Kürzeren gezogen. Beim Seitenwechsel führte der Zweitligist in diesem Testspiel noch mit 16:15 Toren.

Tollen Sport, tempogeladenen Handball gab es auch in der Jubiläumsauflage des Benefizspiels zugunsten des 2011 im Handballtraining verunglückten Jörg Riexinger zu sehen. Die Handballfreunde in Korntal können stolz sein: trotz des EM-Halbfinaltages war die Sporthalle am Freitagabend auch in diesem Jahr ausverkauft. 300 Fans ließen es sich nicht nehmen, das Benefizspiel zu unterstützen. Und wer wollte, konnte das Halbfinalmatch zwischen Deutschland gegen Dänemark gleich im Anschluss noch im Public Viewing verfolgen.

Zum rundum gelungenen Abend gehörte auch, dass nicht einmal die Verlierer so ganz unzufrieden sein konnten. „Wir haben zwei Wochen wirklich hart trainiert, damit bin ich sehr zufrieden“, bilanzierte Iker Romero die erste Phase der Winter-Vorbereitung. Die zuletzt nach Verletzungen fehlenden Max Öhler und Tom Wolf sind wieder im Team, das sich insgesamt in einer guten Verfassung präsentierte. „Ich bin zufrieden mit unserem Tempo in der ersten Halbzeit“, freute sich der Bietigheimer Chefcoach über Teil 1 des Auftritts seiner Jungs. Denn da machte der Zweitligist eine gute Figur, lag zeitweise wie beim 11:8 und 13:10 mit drei Toren in Front. Bietigheim spielte konzentriert, zwang den Erstligisten mit einer aufmerksamen Abwehr zu Fehlern und machte erfolgreich Druck im Umschaltspiel. Allein die Chancenverwertung blieb schon da verbesserungswürdig, Erlangens Keeper Bertram Obling war allzu häufig Endstation.

„In der zweiten Halbzeit machen wir zu viele Fehler, uns fehlen Kraft und Konzentration“, kommentierte Iker Romero eine zweite Hälfte, die dann unter umgekehrten Vorzeichen stand. Bietigheim versuchte weiter hohes Tempo und hohe Passgeschwindigkeit zu gehen. Allein die Ungenauigkeiten und unkonzentrierten Torabschlüsse häuften sich jetzt. Ballverluste, die Erlangen mit Tempo auszunutzen wusste. Schnell hatten die Franken das Spiel gedreht, führten mit 20:22 Toren. Als Iker Romero seine vorletzte Auszeit nahm, lag die SG BBM schließlich acht Minuten vor dem Ende mit 24:29 in Rückstand. Der vom früheren SG BBM-Coach Hartmut Mayerhoffer trainierte Erstligist ließ sich den aufgrund der stärkeren zweiten Hälfte verdienten Sieg nicht mehr nehmen. Für Mayerhoffer, dessen Mannschaft punktgleich mit dem Tabellenvorletzten eine knallharte Rückrunde in der Bundesliga bevorsteht, war es ein „super Test gegen eine SG, die uns alles abverlangt hat.“

SG BBM Bietigheim: Baranasic, Genz; Vlahovic (2), Michalski, Claus (2), Öhler (1), Wolf (2), Schäfer (3), de la Peña, Wiederstein (3), Velz (3), Barthe (2), Hejny (2), Bader (1), Pfeifer (3), Kaulitz, Fischer (5).

HC Erlangen: Obling, Haßferter; Heiny (1), Bialowas (4), Bissel, Buck, Svensson (3), Guardiola (1), Link, Jeppsson (3), Gommel (3), Zechel (3), Bauer (3), Büdel (5/3), Seitz (7).

Zeitstrafen: de la Peña, Fischer – Link (2x)
Siebenmeter: 0/1 – 3/3
Spielverlauf: 2:5 (6.), 3:8 (12.), 6:12 (17.), 10:18 (27.), 12:19 (29.), 15:25 (38.), 20:27 (45.), 22:32 (52.), 24:35 (56.), 29:35 (59.), 29:36 (60.)
Schiedsrichterinnen: Katharina Heinz-Hebisch / Sonja Lenhardt
Zuschauer: 300 ausverkauft (Sporthalle Korntal)


Laurents Hörr bereit für die 24 Stunden von Daytona

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Das legendäre Rolex 24h bildet jährlich den Saisonstart für die IMSA. Am Daytona International Speedway greift Laurents Hörr dieses Jahr im LMP2-Fahrzeug von MDK by High Class Racing an. 

62. 24-Stunden-Rennen von Daytona 
Laurents Hörr mit MDK by High Class Racing am Start 

Die Rolex 24h zählt zu den großen Langstrecken-Klassikern im Motorsport und lockt jährlich Hunderte der besten Rennfahrer an den Start. Darunter auch den Stuttgarter Laurents Hörr, der sich durch seine zahlreichen Siege in verschiedenen Prototypen-Klassen einen Namen gemacht hat. 2024 zählt auch der IMSA Michelin Endurance Cup zum Programm des 26-Jährigen aus Stuttgart.

An diesem Wochenende greift er im MDK by High Class Racing Oreca 07 in der LMP2-Klasse an. Die Startnummer #20 teilt er sich mit seinen Teamkollegen D. Andersen, S. Lucas und S. Huffaker.

Bereits letzte Woche fand der Roar Before The Rolex 24 statt. Traditionell haben hier alle Teams die Möglichkeit, wichtige Kilometer auf dem berühmten Ovalkurs zu sammeln, um am Wochenende vor dem Rennen das Qualifying zu bestreiten. Die Startaufstellung für die 62. Auflage sieht Laurents Hörr und MDK by High Class Racing auf Platz acht in ihrer Klasse. Im prominenten Starterfeld treffen insgesamt 58 Rennwagen in vier Klassen aufeinander, 13 davon in der LMP2-Kategorie.

Bevor es am Samstag, 27. Januar um 13:40 Uhr Ortszeit in das 24-Stunden-Rennen geht, werden noch weitere freie Trainings auf dem 5,7 Kilometer langen Daytona International Speedway absolviert.

„Ich freue mich unglaublich hier zu sein und endlich wieder in Daytona zu fahren. Ich bin sehr gespannt, wie das Rennen verlaufen wird. Die Fahrerpaarungen und das Starterfeld in der LMP2-Klasse ist das bisher stärkste. Es wird mit Sicherheit ein harter Weg, aber dafür sind wir hier. Ich werde alles geben!“, zeigt sich LMP-Ass Laurents Hörr motiviert vor dem Start.

Das Rennen kann live via Motorsportvision verfolgt werden. Zudem bietet die IMSA einen englischsprachigen Livestream und ein Live-Radio zur Verfügung. Das Live Timing ist ebenso empfehlenswert.

Zeitplan Rolex 24h 
Offizieller Zeitplan (CET – Deutsche Zeit) 

Freitag, 26. Januar 2024
17:20 – 18:20 Freies Training

Samstag, 27. Januar 2024
16:50 – 19:15 Startaufstellung
19:40 Rennstart Rolex 24 at Daytona 2024

Sonntag, 28. Januar 2024
19:40 Zieleinlauf Rolex 24 at Daytona 2024