Temporäre Drohnenflugverbotszone am 29.08.2026 und 30.08.2026 eingerichtet
Markgröningen.| Während der Festumzüge beim Markgröninger Schäferlauf am kommenden Samstag (29.08.2026) sowie am Sonntag (30.08.2026), setzt das Polizeipräsidium Ludwigsburg Drohnen ein, die Übersichtsbilder dieses traditionellen Treibens an den beiden Festtagen überträgt. Zudem wird an beiden Tagen eine temporäre Flugverbotszone eingerichtet.
Die polizeilichen Drohnen werden bei den beiden Umzügen zur Sicherheit des Schäferlaufs und seiner Besucherinnen und Besucher eingesetzt. Durch die Bildübertragung ist es möglich, eine umfassende Übersicht über den schwer zugänglichen Einsatzraum und den Verlauf des jeweiligen Umzugs zu gewinnen. So ist neben dem rechtzeitigen Erkennen möglicher Gefahrensituationen für das Publikum auch der Überblick über die Verkehrssituation und bei Bedarf ein schneller Einsatz der Sicherheitskräfte möglich. Die Drohnenflüge werden durch speziell ausgebildete Beamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg durchgeführt, die auch für die Einhaltung der Flugsicherheit verantwortlich sind. Menschenmengen werden nicht überflogen. Eine Aufzeichnung der Bildübertragung findet grundsätzlich nicht statt, die Identifizierung einzelner Personen ist bei den Übersichtsvideos generell nicht möglich. Eine Abweichung von dieser Verfahrensweise ist nur dann zulässig, wenn es zur Verfolgung einer konkreten Straftat erforderlich ist.
Des Weiteren wird für die beiden Veranstaltungstage eine temporäre Flugverbotszone eingerichtet. Sowohl am Samstag (29.08.2026) als auch am Sonntag (30.08.2026) ist es zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr untersagt, private Drohnenflüge in den Grenzen der Verbotszone durchzuführen. Die Grenzen erstrecken sich vom nördlichen Bereich an der Kläranlage Leudelsbach, im östlichen Bereich am Bahnhof Markgröningen, im südlichen Bereich beim Steinbuch Markgröningen und im westlichen Bereich zur Unteren Mühle. Die offiziellen räumlichen Grenzen finden Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) unter https://maptool-dipul.dfs.de/geozones/@9.02813422,48.87850712?language=de&basemap=grayLabels&layers=guhefvDdbalHmwrcnztsGABxjiypEoCqk&zoom=13.8. Die temporäre Flugverbotszonen dient dazu, den Luftverkehr zu schützen, die Privatsphäre der Besucher zu wahren sowie die öffentliche Sicherheit rund um das Umzugstreiben zu garantieren.