12.9 C
Ludwigsburg
Donnerstag, 15. Januar , 2026

Rückkehr ins Herz der Stadt

Nach der Zerstörung durch Geldautomaten-Sprengungen im April...

Patinnen und Paten der Jobbrücke unterstützen Jugendliche

Freiberg a. N.| Die neue Staffel der...

24 Kreiswahlvorschläge im Landkreis Ludwigsburg zugelassen

Landtagswahl am 8. März 2026 Ludwigsburg. Der Kreiswahlausschuss...
StartAktuellAufstallungspflicht für Geflügel wird verlängert

Aufstallungspflicht für Geflügel wird verlängert

AktuellAufstallungspflicht für Geflügel wird verlängert

Landkreis Ludwigsburg.| Die seit 2. Dezember 2025 geltende Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel entlang des Neckars im Landkreis Ludwigsburg wird um weitere vier Wochen verlängert. Sie gilt nun bis einschließlich 12. Februar 2026. Im November und Dezember 2025 wurden im Landkreis insgesamt sechs verendete Wildvögel aufgefunden, die mit dem Geflügelpest-Virus infiziert waren.

Betroffen sind Geflügelhaltungen in einem 500-Meter-Streifen beiderseits des Neckars sowie auf den Gemarkungen Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen. Geflügelhalter können unter folgendem Link prüfen, ob das Flurstück, auf dem sie Geflügel halten, ganz oder teilweise innerhalb einer der beiden 500-Meter-Zonen liegt: https://experience.arcgis.com/experience/699bcbef5a85453293359e68c9885ca2

Auch im Landratsamt Ludwigsburg-Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Hindenburgstr. 20/3, Raum 111, 71638 Ludwigsburg, Tel. 07141 144-2031, kann man sich darüber informieren.

Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel

Geflügel darf entweder nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Als Abdeckung nach oben können auch Netze oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter verwendet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Veterinäramt im Einzelfall Ausnahmen von der Aufstallungspflicht genehmigen. Wer gegen die Aufstallungspflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten 

Für alle anderen Geflügelhalter im Landkreis ab dem ersten Tier gelten weiterhin die verschärften Biosicherheitsmaßnahmen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art verbietet die Allgemeinverfügung innerhalb der beiden 500-Meter-Zonen und auf der Gemarkung Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen.

Virus zirkuliert weiterhin in Wildvogelpopulation

Die infizierten Wildvögel wurden ausschließlich im Bereich der natürlichen Uferzonen des Neckars gefunden, die als Rast- und Nahrungsgebiet für Wasservögel dienen. Fachbehörden gehen davon aus, dass das Virus in der Wildvogelpopulation im Bereich des Neckarufers weiterhin zirkuliert. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko eines Eintrags in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein.

Weitere Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg sowie Hinweise auf weiterführende Angebote anderer Behörden sind unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/gesundheit-veterinaerwesen/veterinaerwesen/gefluegelpest/ abrufbar.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel