13.4 C
Ludwigsburg
Mittwoch, 11. März , 2026

Weiterer Schlag gegen die organisierte Cyberkriminalität

Baden-Württembergische Ermittler wieder länderübergreifend erfolgreich Mutmaßlicher Kopf einer...

Vaisana: Aufsichtsrat stimmt Verhandlungen mit der Stadt Vaihingen zu

Kaufvertrag für das Areal Altes Krankenhaus wird...

Sicherer und komfortabler Radfahren

Radweg zwischen Beutelsbach und Aichelberg wird umfassend...
StartAktuellBäume regelmäßig auf Verkehrssicherheit prüfen

Bäume regelmäßig auf Verkehrssicherheit prüfen

AktuellBäume regelmäßig auf Verkehrssicherheit prüfen

Schutzperiode beginnt Anfang März

Ludwigsburg.| In der vergangenen Woche stürzte ein Baum aus einem Privatwald auf die Neckarstraße. Mitarbeitende der Technischen Dienste Ludwigsburg (TDL) waren zum Glück in der Nähe und konnten den Baum schnell zur Seite räumen. Aus diesem Anlass bittet die Stadt alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig auf mögliche Gefahren zu überprüfen.

Zum Beispiel sollten abgestorbene Äste entfernt und beschädigte Bäume rechtzeitig zurückgeschnitten oder gefällt werden, damit sie keine Gefahr für den Verkehr darstellen. Private Waldbesitzer können sich bei Fragen an die untere Waldbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg wenden. Für Bäume, die dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung unterliegen, gelten besondere Regeln – siehe: ludwigsburg.de/baumschutzsatzung. Bei Fragen unterstützt der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen unter der E-Mail-Adresse [email protected].

Grundsätzlich gilt: Pflanzen auf privaten Grundstücken dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Sie dürfen keine Verkehrszeichen oder Ampeln verdecken, keine Sicht behindern und niemanden gefährden. Hecken und Sträucher müssen deshalb bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Größere Rückschnittarbeiten sollten bis Ende Februar abgeschlossen sein. Ab dem 1. März beginnt nämlich die gesetzliche Schutzzeit für Bäume und Sträucher; diese dauert bis Ende September. Schonende Form- und Pflegeschnitte fallen nicht unter die naturschutzrechtliche zeitliche Einschränkung.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel