9.1 C
Ludwigsburg
Donnerstag, 25. April , 2024

LEA im Gewann Schanzacker nicht zuzlässig

Gemeinsame Erklärung der Städte Asperg, Ludwigsburg und...

Neue Mountainbike-Trails im Gemeindewald Plüderhausen

Die neuen Trails schaffen ein attraktives Angebot...

Aufstellung des Maibaums

Die Winnender Bevölkerung wird herzlich eingeladen Winnenden.| Am...
StartAktuell17 tote Tiere in landwirtschaftlichem Betrieb entdeckt

17 tote Tiere in landwirtschaftlichem Betrieb entdeckt

Aktuell17 tote Tiere in landwirtschaftlichem Betrieb entdeckt
  • Tiere sind wahrscheinlich verhungert oder verdurstet
  • Maßnahmen gegen den Tierhalter werden geprüft

Erligheim.| In einem landwirtschaftlichen Betrieb in Erligheim sind 17 tote Tiere entdeckt worden. Sie sind allem Anschein nach verhungert oder verdurstet. Die Entsorgung der Tierkörper wird angeordnet. Maßnahmen gegen den Tierhalter wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz werden geprüft. Mitarbeitende des Landratsamt-Veterinäramts und Polizeibeamte des Arbeitsbereichs Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg waren vor Ort.

Das Veterinäramt des Landratsamts wurde am Mittwochnachmittag vom Polizeipräsidium Ludwigsburg telefonisch darüber informiert, dass in einer kleineren Tierhaltung in Erligheim mehrere tote Schweine, Rinder und Hühner gefunden worden seien. Beamte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen waren vor Ort.

Bei dem Betrieb handelt es sich um einen kleinen Nebenerwerbsbetrieb mit einigen Rindern, wenigen Schweinen und Hühnern. Das Veterinäramt war noch am Mittwoch gemeinsam mit Beamten des Arbeitsbereichs Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg und des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen auf dem Betrieb. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass alle Tiere bis auf ein Schwein aufgrund mangelnder Versorgung verendet sind.

Die Stallungen waren hygienisch in einem schlechten Zustand, den Rindern und Hühnern standen weder genügend Wasser noch Futter, den Schweinen stand Wasser, aber nicht genügend Futter zur Verfügung. Neben einem lebenden Schwein, das umgehend versorgt und tierschutzgerecht untergebracht wurde, befanden sich keine weiteren Tiere auf dem Betrieb. 

Der Tierhalter befindet sich nach dem gewonnenen Eindruck in einem persönlichen Ausnahmezustand. Das Ergebnis der laufenden Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bleibt abzuwarten. Das Veterinäramt hat gegenüber dem Tierhalter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel