9.1 C
Ludwigsburg
Donnerstag, 12. Februar , 2026

Carsten Linnemann im Café Gaumentanz

CDU wirbt für wirtschaftlichen Neustart Der Generalsekretär der...

Zahngoldspende hilft kranken Kindern

20.000 Euro gehen an Aufwind e.V. Die Beilsteiner...

Millionenschaden in Tiefgarage am Marktplatz

47 Bewohner des Wohnkomplexes mussten vorerst evakuiert...
StartRegionKreis LudwigsburgAufstallungspflicht aufgehoben

Aufstallungspflicht aufgehoben

RegionKreis LudwigsburgAufstallungspflicht aufgehoben

Ludwigsburg.| Die Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Neckars im Landkreis Ludwigsburg endet am Donnerstag, 12. Februar 2026. Alle Geflügelhalter werden jedoch weiterhin dazu aufgerufen, die schon lange geltenden verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Die Aufstalltungspflicht war am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten und läuft am 12. Februar 2026 aus. Seit Ende Dezember sind im Landkreis Ludwigsburg keine weiteren Wildvögel aufgefunden worden, die mit dem Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) infiziert waren.

Ab dem 13. Februar 2026 dürfen Geflügelhalterhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Es wird jedoch weiterhin dringend auf die konsequente Einhaltung der bereits seit langem verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, die unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ganzjährig in Baden-Württemberg gelten.

Geflügelhalter können ihr Geflügel durch folgende Maßnahmen schützen:

  • Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern
  • Futter und Wasser vor Wildvögeln geschützt lagern und bereitstellen
  • Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
  • Hygienemaßnahmen strikt umsetzen (Händewaschen, Schuhwechsel, separate Stallkleidung, Gerätschaften und Ställe reinigen und desinfizieren)
  • Schadnagerbekämpfung durchführen
  • Gesundheitszustand der Tiere täglich beobachten
  • Verdachtsfälle unverzüglich dem Veterinäramt melden

Der Gesundheitszustand der Tiere muss täglich beobachtet werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle beim Geflügel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.

Aufstallung als Maßnahme gegen Geflügelpest

Die Aufstallung von Hausgeflügel wurde als vorsorgliche Schutzmaßnahme erlassen, nachdem im November und Dezember 2025 bei mehreren Wildvögeln, die verendet entlang des Neckars aufgefunden wurden, die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt und von einem erhöhten Infektionsdruck auszugehen war. Die Maßnahme diente dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit Geflügelpest durch Wildvögel.

Weitere Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg sowie Hinweise auf weiterführende Angebote anderer Behörden sind unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/gesundheit-veterinaerwesen/veterinaerwesen/gefluegelpest/ abrufbar.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel