Ludwigsburg.| Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ludwigsburg weist darauf hin, dass es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten beim Umtausch von Führerscheinen kommt. Ursache ist ein außergewöhnlich hohes Antragsaufkommen, das insbesondere rund um den Jahreswechsel zu verzeichnen ist.
Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der Antragseingänge zum Jahreswechsel immer an. In diesem Jahr ist das Aufkommen jedoch deutlich höher als üblich. Grund hierfür ist, dass erstmals eine größere Gruppe von Inhaberinnen und Inhabern der ersten EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 zum verpflichtenden Umtausch ihres Führerscheins aufgefordert ist.
Fast doppelt so viele Anträge wie im Vorjahreszeitraum
Allein im Zeitraum von Dezember 2025 bis Januar 2026 gingen bei der Fahrerlaubnisbehörde mehr als 6.300 Anträge ein. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres (Dezember 2024 bis Januar 2025) waren es rund 3.200 Anträge. Damit hat sich die Zahl der Antragseingänge nahezu verdoppelt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde arbeiten mit großem Engagement und unter hohem Zeitdruck an der Bearbeitung der Anträge. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Fallzahlen ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungszeiten auf mehrere Monate verlängern können.
Die Fahrerlaubnisbehörde bittet Antragstellerinnen und Antragsteller, von telefonischen oder schriftlichen Sachstandsanfragen möglichst abzusehen. Diese binden zusätzliche personelle Ressourcen und können die Bearbeitung aller Anträge weiter verzögern. Sämtliche Anträge werden sorgfältig geprüft und strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Hinweis für Verkehrskontrollen
Auch mit einem bereits abgelaufenen Führerschein besteht weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis. Bei einer Verkehrskontrolle kann jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung gestellt haben, sollten dies bei einer Kontrolle der Polizei unmittelbar vorzeigen oder darauf hinweisen, um mögliche Rückfragen direkt zu klären. Für die Betroffenen besteht somit keine Unsicherheit oder Gefahr einer Beanstandung aufgrund des abgelaufenen Dokuments.
Die Fahrerlaubnisbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die derzeitige Situation.