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StartAktuellZurückweisung eines indischen Staatsangehörigen

Zurückweisung eines indischen Staatsangehörigen

AktuellZurückweisung eines indischen Staatsangehörigen

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart.| Am Samstag, 24.01.2026 haben Bundespolizisten einen indischen Staatsangehörigen am Stuttgarter Flughafen zurückgewiesen. Der 20-jährige Mann war am Samstag aus Barcelona eingereist.

Die Bundespolizisten hatten den Mann bei einer Sichtung des Fluges aus Barcelona überprüft. Bei der anschließenden Kontrolle durch Zollbeamte stellte sich heraus, dass der Reisende lediglich über 80 Euro Bargeld verfügte. Er führte keine Kreditkarte mit sich und konnte keinen Rückreiseplan vorweisen. Der Mann legte lediglich einen indischen Reisepass mit einem Schengenvisum der Kategorie “C” vor.

Im Verlauf der Kontrolle wurden zwei weitere indische Staatsangehörige durch den Zoll festgestellt. Sie wollten den 20-jährigen indischen Staatsangehörigen abholen. Bei beiden Personen handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die sich derzeit geduldet in Deutschland aufhalten.

Aufgrund der Gesamtumstände erfolgte eine eingehendere Befragung des Reisenden in der Sprache Hindi. Dabei erhärtete sich der Verdacht der Visumerschleichung. In der Folge wurde das Visum durch die zuständige Behörde annulliert und der Mann noch an demselben Tag wurde über den Flughafen München nach Delhi zurückgewiesen.


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