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StartRegionRems-Murr KreisÖffentliche Beteiligung zum Windpark Aspach-Oppenweiler

Öffentliche Beteiligung zum Windpark Aspach-Oppenweiler

RegionRems-Murr KreisÖffentliche Beteiligung zum Windpark Aspach-Oppenweiler

Landratsamt prüft alle Einwendungen transparent und sorgfältig – Erörterungstermin für Februar 2026 geplant

Rems-Murr-Kreis.| Das Landratsamt hat die Genehmigung für den Windpark Aspach-Oppenweiler (RM- 07 Amalienhöhe) noch nicht erteilt. Ein Beitrag im Mitteilungsblatt der Gemeinde Aspach vom 11.12.2025 hat den aktuellen Verfahrensstand missverständlich, beziehungsweise nicht korrekt dargestellt, weshalb das Landratsamt klarstellt: Aktuell läuft noch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinden sowie Umweltverbände und auch juristische Personen können bis einschließlich 22.12.2025 Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen. Einwendungen können per E-Mail an [email protected] oder schriftlich an das Amt für Umweltschutz, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, geschickt werden.

Diese Einwendungen werden vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde gesichtet und an die jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung weitergeleitet. Die Einwendungen fließen schließlich in die Entscheidung mit ein. Das Landratsamt nimmt die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und steht hierzu auch in intensivem Austausch mit der Gemeinde. So fand beispielsweise ein intensiver Austausch mit der Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern zu Maßnahmen zum Schutz der Quellen in Aspach statt.

Öffentliche Beteiligung läuft bis zum 22.12.2025

Wichtig für das laufende Verfahren ist: Alle Bürgerinnen und Bürger haben noch bis einschließlich 22.12.2025 die Gelegenheit, eine Einwendung an die E-Mail-Adresse [email protected] oder schriftlich an das Amt für Umweltschutz, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, einzureichen. Alle fristgemäß eingegangenen Einwendungen werden gesichtet und anschließend an die jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung weitergeleitet.

Weiterer Ausblick zum Verfahren

Am 19.02.2026 findet zusätzlich ein öffentlicher Erörterungstermin zum Austausch über die eingereichten Einwendungen statt. Dieser dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll auch denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.


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