Veterinäramt wird Aufstallungspflicht entlang des Neckars anordnen
Ludwigsburg.| Bei einer weiteren Graugans im Landkreis Ludwigsburg ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Außerdem besteht bei einem tot aufgefundenen Schwan der Verdacht auf Geflügelpest. Somit gibt es im Landkreis Ludwigsburg mittlerweile zwei bestätigte Fälle von Geflügelpest bei Graugänsen sowie einen Verdachtsfall auf Geflügelpest bei einem Schwan. Das Veterinäramt Ludwigsburg wird daher vorsorglich eine Aufstallung entlang des Neckars anordnen.
Bei einer weiteren Graugans, die im Blattsee bei Kirchheim/Neckar tot im Wasser gefunden wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) gestern Abend nachgewiesen. Es handelt sich damit um den zweiten festgestellten Fall von Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg, nachdem bereits am 19. November 2025 bei einer im Ludwigsburger Neckarbiotop Zugwiesen im Wasser gefundenen Graugans das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden war.
Bei einem Schwan, der am 23. November 2025 in Ludwigsburg-Hoheneck tot am linken Neckarufer gefunden wurde, besteht außerdem der Verdacht einer Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus.
Das Veterinäramt Ludwigsburg hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium eine Risikobewertung für den Landkreis Ludwigsburg durchgeführt und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich aufgrund der zwei bestätigten Fälle sowie des Verdachtsfalles von Geflügelpest bei den heimischen Wildvögeln das Infektionsrisiko für Hausgeflügel im Bereich des Neckars erhöht hat. Daher wurde entschieden, vorsorglich eine Aufstallungszone entlang des Neckars einzurichten. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, wird in circa 500 m beidseits des Gewässers aufgestallt. Eine Allgemeinverfügung hierzu ist in Vorbereitung und wird am 1. Dezember 2025 veröffentlicht werden. Diese wird ab 2. Dezember 2025 wirksam.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden dazu aufgerufen, die schon lange in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags in die Hausgeflügelpopulation weiter strikt einzuhalten.
Situation in Deutschland und Baden-Württemberg
In Deutschland kam es in den letzten Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.
In Baden-Württemberg wurde am 23.10.2025 im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS -TierSeuchenInformationsSystem: https://tsis.fli.de/cadenza/