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Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Offenen Brief des Zweckverbands Stadtbahn

LokalesLudwigsburgStellungnahme der Stadtverwaltung zum Offenen Brief des Zweckverbands Stadtbahn

Ludwigsburg.| Die Stadt Ludwigsburg hat den Offenen Brief des Zweckverbands Stadtbahn zur Kenntnis genommen (Wortlaut im Anschluss). Wir verweisen gerne auf unsere öffentliche Vorlage 354/25, die am kommenden Mittwoch, 19. November, zur Abstimmung im Gemeinderat steht und auf unsere Pressemitteilung vom 12. November 2025. Beide beschreiben und erläutern ausführlich die Haltung der Stadtverwaltung zum Stadtbahnprojekt.

Die Fakten, die Herausforderungen und die offenen Fragen sind seitens der Stadt gegenüber dem Zweckverband stets angesprochen worden. Daher kann weder von einer fehlenden Mitwirkungspflicht noch von einer fehlenden Verantwortung der Stadt Ludwigsburg im Zweckverband die Rede sein. Wir sind mit dem Zweckverband regelmäßig im Austausch und sondieren mögliche Lösungen.

Die Entscheidung zur Stadtbahn wird die Stadt Ludwigsburg wie vorgesehen im Gemeinderat, dem Hauptorgan der Gemeinde, sachlich, sorgfältig und verantwortungsvoll treffen. Es ist unsere Aufgabe, eine tragfähige Entscheidung für Ludwigsburg herbeizuführen. Dies möchten wir bewusst ruhig, geordnet und ohne öffentliche Vorfestlegungen vorbereiten.

Oberbürgermeister Dr. Knecht hält aber fest: „Wir stehen als Stadt Ludwigsburg grundsätzlich zu unseren Entscheidungen. Wir sind stets ein verlässlicher und treuer Partner. Allerdings haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen seit 2022 für die Stadt Ludwigsburg so massiv verändert, dass es geradezu unsere Pflicht ist, abzuwägen, in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen dieses Projekt verantwortbar ist. Wie wir dies übrigens für alle unsere Investivprojekte gegenwärtig machen.“

Der Wortlaut des offenen Briefes ist wie folgt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Knecht,

in ihrer aktuellen Vorlage 354/25 (Stadtbahn LUCIE – weiteres Vorgehen) bekräftigt die Verwaltung der Stadt Ludwigsburg ihr grundsätzliches Ansinnen, im Zweckverband Stadtbahn zu verbleiben. Sie beschreibt in der Vorlage jedoch ein Szenario, das dem Verbandszweck im Kern deutlich widerspricht. Deshalb kann von Seiten des Zweckverbands Stadtbahn den Beschlussvorschlägen nicht zugestimmt werden.

Der Zweckverband hat laut Satzung die Aufgabe, die Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg zu planen, zu bauen und zu betreiben. Nach dem Willen der Stadt soll nun jedoch lediglich die Strecke zwischen Markgröningen und Ludwigsburg reaktiviert werden, alle weiteren Äste durch Ludwigsburg (die Ausbaustufen 2 und 3 des Gemeinderatsbeschlusses aus 2022) sollen für zehn Jahre ruhend gestellt und mit einem Planungs- und Ausgabenstopp versehen werden. Der Vorlage ist auch zu entnehmen, dass die Stadt Ludwigsburg keineswegs beabsichtigt, die Strecke nach Ablauf der zehn Jahre durch das Stadtgebiet bis nach Pattonville zu führen. Dazu wäre ein Ausschleifen aus dem Bahnhof erforderlich, aber das soll nicht erfolgen: „Der finale barrierefreie Halt der reaktivierten Bahnstrecke muss im Bahnhof Ludwigsburg liegen“, heißt es in Ihrer Vorlage. Dafür wird das sogenannte Gleis 7 auf den Flächen des Franck-Areals ins Gespräch gebracht – eine Lösung, der die Bahn schon mehrmals eine klare Absage erteilt hat: „Gleis 7 ist ein Stumpfgleis, das mit langsamer Geschwindigkeit über Gleis 5 angefahren werden muss“, so die Rückmeldung der Bahn. Dadurch werde Gleis 5 übermäßig lang blockiert, was nicht im Sinne der Bahn sei.

Ein Halt auf der Westseite des Bahnhofes, der nach den Planungen des Zweckverbandes baulich machbar ist und dessen Attraktivität mittels des höchsten Nutzen-Kosten-Indexes aller bislang untersuchten Varianten nachgewiesen ist, wird von der Stadt abgelehnt. Dies mit dem stets wiederkehrenden Hinweis auf die Unvereinbarkeit mit den dort anstehenden Baumaßnahmen, der möglichen Konflikte mit dem Radverkehr und der schwierigen Leitungsverlegungen. Eine Koordinierung der Baumaßnahmen ist nach Auffassung des Zweckverbandes allerdings möglich, dieser verweigert sich die Stadt jedoch beharrlich.

Zum noch offenen Thema der Abstellgleise für LUCIE nahe des Bahnhofs Ludwigsburg hat der Zweckverband zwei Lösungsvorschläge erarbeitet, die ebenfalls beide von der Stadt abgelehnt wurden.

Insgesamt fällt die Stadt – und damit Ihre Verwaltung – zunehmend durch ablehnende Haltungen auf: Der Trassenführung entlang der Kurfürstenstraße hat die Stadt in ihrer Vorlage eine begründungslose Absage erteilt, sie bemängelt jedoch gleichzeitig, dass die reaktivierte Bahn an der Ludwigsburger Bevölkerung vorbeifährt. Dies ist ein offensichtlicher Widerspruch.

Die Beschlusstrasse über den ZOB und weiter durch die Leonberger Straße und Hindenburgstraße wird seitens der Stadt aufgrund der großen verkehrlichen Herausforderungen abgelehnt.

Die Führung der Stadtbahn über die Friedrichstraße wird von der Stadt nach anfänglicher Unterstützung zwischenzeitlich ebenfalls mit Hinweis auf die überörtlichen Verkehre ausgeschieden, ohne die Ergebnisse der laufenden verkehrlichen Untersuchungen abzuwarten. Der aktuelle Untersuchungsstand deutet darauf hin, dass ein vernünftiges Miteinander von Stadtbahn und Kfz-Verkehr auf Kepler- und Friedrichstraße sehr wohl realisierbar ist.

In der Vorlage ist der Hinweis enthalten, dass die Stadt Ludwigsburg einer durch die SSB zu betreibenden, neuen Schienenverbindung zwischen Pattonville und Aldingen offen gegenüberstehen würde. Dieser Idee kann eine klare Absage erteilt werden: Der Gutachter hat in einer ersten Berechnung herausgearbeitet, dass dieser Streckenast für sich betrachtet einen Nutzen-Kosten-Index von 0,6 aufweist und somit isoliert nicht förderfähig ist – auch das ist der Stadtverwaltung bekannt. Ihr Vorschlag ist daher eher als das symbolische Feigenblatt zu sehen, um einen Ausstieg aus dem Zweckverband unter allen Umständen zu vermeiden und damit finanziellen Konsequenzen zu entgehen, die ein solcher nach sich ziehen würde.

Es ist festzustellen, dass die Stadt seit geraumer Zeit ihrer Mitwirkungspflicht und damit ihrer Verantwortung im Zweckverband nicht in gebotenem Maße nachkommt. Finanzielle Gründe spielen in der Argumentation der Stadtverwaltung stets eine große Rolle, aber sie selbst trägt durch die Einforderung immer neuer Planungsvarianten erheblich dazu bei, dass Kosten produziert werden und Zeitpläne ins Wanken geraten.

Das gemeinschaftliche Ziel des Zweckverbandes ist die Einrichtung einer Stadtbahn zwischen Schwieberdingen und Pattonville / Aldingen. Warum sollten die Städte Remseck und Kornwestheim eine Bahn mitfinanzieren, wenn Pattonville gar nicht ans Bahnnetz angeschlossen wird? Das gilt für die weitere Finanzierung, aber auch für die bereits geleisteten Zahlungen. Hier würde sich die Frage stellen, ob der gewählte Schlüssel für die Kostenverteilung noch der passende ist und ob Ausgleichzahlungen an die enttäuschten Kommunen zu leisten sind. Zweckverbände sind – nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers – auf eine dauerhafte, zweckorientierte Zusammenarbeit angelegt. Deshalb haben Mitglieder eines Zweckverbandes auch kein Kündigungsrecht.

In dem Wissen um die Dauerhaftigkeit ist die Stadt Ludwigsburg im Jahr 2021 gemeinsam mit weiteren Akteuren die Verpflichtung zu Planung, Bau und Unterhaltung einer Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg eingegangen. Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages haben sich die Beteiligten auf die Inhalte der Verbandssatzung geeinigt. An die satzungsgemäß festgehaltenen Pflichten sind daher alle Mitglieder des Zweckverbandes gleichermaßen gebunden.

Seit Gründung des Zweckverbands haben die Mitglieder knapp 15 Mio. Euro an Investitionen in den Zweckverband eingezahlt. Diese Zahlungen wurden im Vertrauen aufeinander und im Vertrauen darauf getätigt, dass ein Großteil dieser Summe nach dem Projektabschluss über Fördermittel erstattet wird. Von dieser Summe entfallen rund 3,8 Mio. Euro auf die Stadt Ludwigsburg und rund 11 Mio. Euro auf die übrigen Verbandsmitglieder. Falls eine förderfähige Umsetzung des Projektes nun an der Stadt Ludwigsburg scheitern sollte, entstünde den übrigen Verbandsmitgliedern ein Schaden. Denn es würden keinerlei Gelder aus Fördermitteln zurückerstattet und die Investition von rund 11 Millionen Euro wäre zudem völlig vergebens gewesen. In diesem Fall stünden Schadensersatzansprüche mindestens in dieser Größenordnung gegen die Stadt Ludwigsburg im Raum.

Der Zweckverband stellt klar, dass das für die Belange des Zweckverbandes zuständige oberste Organ nicht der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg ist, sondern vielmehr die Verbandsversammlung. Und er stellt klar, dass alle anderen Partner am Satzungszweck festhalten und eine zukunftsorientierte Mobilitätslösung für viele Tausend Menschen in der von übermäßigem Verkehr geplagten Region anstreben – so wie dies in großer Übereinstimmung aller Beteiligter im Jahr 2022 beschlossen wurde. Daher wird er in der Zweckverbandsversammlung empfehlen, den Beschlüssen des Gemeinderats der Stadt Ludwigsburg – sollten diese so getroffen werden – nicht zu folgen.

Daher empfehlen wir dem Gemeinderat, die Beschlüsse aus der Vorlage abzulehnen.

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann nimmt Stellung zur Stadtbahn: „Das Ministerium für Verkehr sieht in der Stadtbahn Ludwigsburg ein wichtiges Projekt für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region. Die dringend erforderliche West-Ost-Verbindung von Schwieberdingen bis Pattonville weist ein beeindruckendes Potenzial auf. Angesichts der derzeitigen Förderkulisse von Bund und Land sowie der realistischen Aussicht auf eine dauerhafte Übernahme der Betriebskosten für den Reaktivierungsabschnitt im Landesstandard empfehlen wir dringend, das Gesamtprojekt wie geplant umzusetzen. Sofern die Beantragung der Förderung nach dem Bundes-GVFG für ein Gesamtvorhaben aus Reaktivierung und Stadtbahnstrecken erfolgen soll, ist die Umsetzung des Gesamtvorhabens sicherzustellen. Ein zeitlicher Zusammenhang, der zwei bis drei Jahre nicht überschreiten sollte, ist dabei sicherzustellen. Sollte sich im weiteren Projektverlauf herausstellen, dass doch nicht das Gesamtvorhaben umgesetzt wird, muss gewährleistet sein, dass der realisierte Teil für sich genommen wirtschaftlich ist. Bei einer getrennten Beantragung der Projektbestandteile ist für jedes Teilprojekt die Wirtschaftlichkeit separat und – entsprechend den Umsetzungsstufen – aufeinander aufbauend nachzuweisen. Der Endhaltpunkt ist so zu wählen, dass er das angestrebte Gesamtprojekt der Stadtbahn Ludwigsburg nicht behindert.“


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