Die Kfz-Versicherung langjähriger Autofahrerinnen und -fahrer ist oft günstiger als jene von Fahrerinnen und Fahrern mit weniger Jahren hinter dem Steuer. Grund dafür ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse, die mit unfallfrei gefahrenen Jahren steigt. Die Württembergische Versicherung beleuchtet das Thema.
Die Schadenfreiheitsklasse beim Kfz-Versicherer belegt, wie lange jemand ohne selbst verschuldete Unfälle gefahren ist. Solange dem Kfz-Versicherer kein Schaden zur Regulierung vorgelegt wird, steigt sie jährlich und senkt den Beitragssatz. Einfach gesagt: Je länger eine Person unfallfrei unterwegs ist, desto günstiger ist in der Regel die Prämie in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko.
Langjährige Fahrerinnen und Fahrer können ihre Schadenfreiheitsklasse an Verwandte wie Kinder oder Geschwister weitergeben, die dann von günstigeren Versicherungskonditionen profitieren. Dies geschieht gerne, wenn die eigene Schadenfreiheitsklasse nach vielen Jahren unfallfreier Mobilität nicht mehr benötigt wird – etwa bei der Aufgabe des Fahrens im Alter oder der Abgabe eines nicht mehr benötigten Zweitwagens. Auch nach einem Todesfall kann die Schadenfreiheitsklasse des Verstorbenen auf ein anderes Familienmitglied übergehen.
Bei der Württembergischen Versicherung läuft der Antrag auf Übertragung über die Generalagenturen vor Ort. Wer die Schadenfreiheitsklasse eines oder einer Verwandten übernehmen will, muss anhand des eigenen Führerscheins nachweisen, dass er über ausreichend Fahrerfahrung verfügt. Es können nur die schadenfreien Jahre übernommen werden, welche seit dem Führerscheinerwerb der übernehmenden Person rechnerisch möglich sind.
Wichtig: Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgibt, zahlt danach mehr für die eigene Kfz-Versicherung. Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse kann nicht zurückgenommen werden, wenn der oder die Übertragende es sich nachträglich anders überlegt. Insoweit sollte die Entscheidung mit Bedacht getroffen werden.