Sicherheit geht vor: Technische Störung bei der Videoüberwachung führt zu Reduzierung auf 60 km/h – Instandsetzung bereits in Arbeit
Seit dem 31. März 2025 gilt im Leutenbachtunnel eine vorübergehende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Der Grund hierfür liegt in technischen Einschränkungen der Videoüberwachung, die eine zentrale Rolle im Alarm- und Gefahrenabwehrplan des Tunnels spielt.
Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden hat oberste Priorität. Mehrere Kameras des Überwachungssystems sind derzeit ausgefallen. Zusätzlich ist die automatische Videodetektion nicht verfügbar, die im Normalbetrieb stehende Fahrzeuge oder Personen im Tunnel frühzeitig erkennt und entsprechende Maßnahmen auslöst. Deshalb wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung vorsorglich angepasst.
Das zuständige Straßenbauamt arbeitet mit Hochdruck an der Instandsetzung der betroffenen Technik. Der Austausch der defekten Kameras ist innerhalb der nächsten zwei Wochen geplant. Die Wiederherstellung der Videodetektion wird derzeit technisch geprüft. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt bestehen, bis die Systeme vollständig wiederhergestellt sind. Sobald der reguläre Betrieb wieder möglich ist, wird der Tunnel wieder mit der gewohnten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h freigegeben. Das Landratsamt informiert rechtzeitig über die Aufhebung der Maßnahme, bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis und bedankt sich für die Geduld während der Einschränkungen.