7.4 C
Ludwigsburg
Dienstag, 5. Dezember , 2023

Tracta spendet an aufwind e.V.

Better-Friday-Aktion für kranke Kinder Bietigheim-Bissingen.| Das Olymp-Outlet Tracta...

Änderungen zum Fahrplanwechsel im VVS-Gebiet

Ab 10. Dezember 2023 gilt ein neuer...

Tempo 30 in der Oststraße umgesetzt

Ludwigsburg.| In der Ludwigsburger Oststraße gilt nun...
StartLebenRatgeberBeschlusszwang

Beschlusszwang

LebenRatgeberBeschlusszwang

Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache

Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der muss akzeptieren, dass es sich auch wirklich um eine „Gemeinschaft“ handelt, in der viele Beschlüsse nur miteinander gefasst werden können. Im Garten eines Doppelhauses, also einer Zweiergemeinschaft, hatte hingegen einer der Eigentümer schon mal begonnen, die Grube für einen Swimmingpool auszuheben. Das wollte sich die andere Partei nicht bieten lassen und ging gerichtlich dagegen vor. Alle drei damit befassten Instanzen bejahten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Unterlassungsanspruch gegen den Pool. Zwar könne es durchaus sein, dass eine Partei einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung eines Schwimmbeckens habe, aber trotzdem müsse zuvor eine Gestattung durch den Miteigentümer eingeholt werden. „Man darf (…) nicht einfach darauf losbauen“, stellte das Gericht fest. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 140/22)


Weitere Artikel

Beliebte Artikel