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StartAktuellErmittlungen gegen Polizeibeamte

Ermittlungen gegen Polizeibeamte

AktuellErmittlungen gegen Polizeibeamte
Verdacht auf Verbreitung fremdenfeindlicher Inhalte in Chats und Nachrichten

Stuttgart/Ludwigsburg.| Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium Ludwigsburg ermitteln derzeit strafrechtlich gegen fünf Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg sowie einen Angehörigen eines der betroffenen Beamten unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Vier der Beamten gehören dem Polizeipräsidium Stuttgart, ein Beamter gehört dem Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei an.

Im Rahmen anderweitiger strafrechtlicher Ermittlungen war bekannt geworden, dass einer der Beamten auf seinem Mobiltelefon Bilder und Videos mit zum Teil volksverhetzenden Inhalten sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gespeichert und mit den anderen Beschuldigten in Einzelchats ausgetauscht haben soll. Hieraus ergab sich gegen die sechs Beschuldigten ein Anfangsverdacht unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll jeweils eine zweistellige Anzahl an solchen Bildern und Videos ausgetauscht worden sein.

Heute durchsuchte die eingesetzte Ermittlungsgruppe des Polizeipräsidiums Ludwigsburg insgesamt neun Objekte, vorwiegend im Großraum Stuttgart. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden u.a. Mobiltelefone, Datenträger und Computer sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.

Gegen insgesamt acht Polizeibeamte sind durch das personalführende Polizeipräsidium Stuttgart bzw. personalführende Präsidium Technik, Logistik, Service Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Hiervon erfolgten bei drei Beamten mangels strafrechtlichen Anfangsverdachts die Durchsuchungs- und Beschlagnahme-maßnahmen auf disziplinarrechtlicher Grundlage mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Als Sofortmaßnahme wurde den betroffenen acht Polizeibeamten die Führung ihrer Dienstgeschäfte verboten.


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