4.7 C
Ludwigsburg
Freitag, 19. April , 2024

Bürgernähe und Kompetenz für den Ludwigsburger Gemeinderat

FDP stellt 40 KandidatInnen für die Wahl...

Dem Kulturerbe einen Schritt näher

Der Vaihinger Maientag hat eine weitere Hürde...

Tag der offene Tür beim THW Ludwigsburg

Ludwigsburg.| Am 21.4.2024 veranstaltet der THW Ortsverband...
StartLebenRatgeberRückkehr zur Büroarbeit – Das gilt es zu beachten

Rückkehr zur Büroarbeit – Das gilt es zu beachten

LebenRatgeberRückkehr zur Büroarbeit – Das gilt es zu beachten

Geschäftliche Information

Für viele Unternehmen wurde die Heimarbeit aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie zur Norm, selbst wenn diese vorher gar nicht oder nur in geringem Umfang angeboten wurde. Besonders die Informationswirtschaft, die inhärent eine größere Flexibilität erlaubt, sah einen deutlichen Zuwachs an Heimarbeitsanteil. Bei einer Umfrage des ZEW gab ein Großteil der befragten Firmen an, auch nach der Krise mehr Heimarbeit anbieten zu wollen.

Dennoch bleibt das Ziel für Arbeitgeber, aber auch für viele Arbeitnehmer: Die Rückkehr ins Büro. In Frankfurt am Main war im August bereits über die Hälfte der Arbeiterschaft wieder vor Ort. Dabei kann von einer Rückkehr zur Normalität nicht wirklich gesprochen werden, denn das Infektionsrisiko bleibt weiterhin bestehen. Damit dennoch ein an Normalität angrenzendes Arbeitsklima geschaffen werden kann, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Aktuelle Hygienevorschriften
Bereits im April veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Arbeitsschutzstandard, welcher als Richtlinie für die Einrichtung effektiver Vorkehrungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz dient. Es wird hierbei unterschieden in personenbezogene, technische und organisatorische Maßnahmen. Basierend darauf verfassten die Länder ihre jeweiligen „Corona-Verordnungen“. Das Land Baden-Württemberg hat die Geltungsdauer der hier festgelegten Regeln bis zum 30. September 2020 verlängert.

Personenbezogene Maßnahmen sehen primär das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor sowie eine fachliche Unterweisung aller Angestellten über die eingeführten Präventionsmaßnahmen. Die Maskenpflicht greift in Baden-Württemberg nur für diejenigen Arbeitsplätze, die entweder Kunden- oder Besucherkontakt haben, dennoch wird eine Nutzung empfohlen.

Organisatorische Maßnahmen sehen den Arbeitgeber in der Pflicht, Schutzabstände sowie Einbahn-Regelungen entsprechend zu markieren, um den weiterhin geltenden Mindestabstand von 1,5m besonders dort sicherzustellen, wo sich erfahrungsgemäß Personenschlangen bilden. Die Logistik für Arbeitsmittel muss so gestaltet sein, dass diese nur personenbezogen eingesetzt werden und nicht von Person zu Person wandern. Pausenzeiten sollen möglichst versetzt sein, ebenso Ankunfts- und Heimreisezeiten.

Eine angemessene Einrichtung des jeweiligen Arbeitsplatzes ist Teil der technischen Maßnahmen, so müssen etwa Schreibtische und Stühle nach der 1,5m-Regel positioniert sein und Durchgangswege sollen freigehalten werden. Plastikwände bleiben nur bei Publikumsverkehr Pflicht. Direkt an den Arbeitsplätzen oder in unmittelbarer Nähe müssen sich angemessene Hygienemittel finden, die der Arbeitgeber bereitzustellen hat. Arbeitnehmer müssen darauf achten und daraufhin geschult werden, ihren eigenen Arbeitsplatz hygienisch sauber zu halten. Auch regelmäßiges Lüften gehört zu den Empfehlungen des BMAS.

Verpflichtungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Bereitstellung bzw. Einrichtung der genannten Maßnahmen ist bundesweit Sache der Arbeitgeber, welche andernfalls Heimarbeit als Alternative anbieten müssen. Trotzdem stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verantwortung, die Regeln gewissenhaft zu verfolgen. Ein Missachten der Vorschriften kann neben Abmahnung und Entlassung sogar strafrechtlich verfolgt werden, denn eine Infektionsgefährdung anderer kann mindestens den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen. Sämtliche Maßnahmen sind ferner zu verschriftlichen und müssen auf Verlangen einer Behörde vorgezeigt werden.

Wann wieder von Normalität gesprochen werden kann bleibt ungewiss. Empathie und guter Menschenverstand bleiben die wirksamsten Methoden zur Beschwichtigung der Krise.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel