Facebook-Party in Waiblingen geplant

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Wegen nicht absehbarer Gefahren für das gesamte Wochenhende verboten

WAIBLINGEN. Auf der Internet-Plattform Facebook wurde zu einer öffentlichen Feier in Waiblingen aufgerufen. Den Beschreibungen im Internet ist zu entnehmen, dass diese Veranstaltung am Freitag, 27. Juli 2012, in der Stadtmitte Waiblingens stattfinden soll. Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren einer solchen unkoordinierten Veranstaltung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird diese Veranstaltung von der Stadtverwaltung Waiblingen untersagt – und zwar für das gesamte Wochenende, von Freitag, 27. Juli, bis Sonntag, 29. Juli. Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Durchführung und Teilnahme an der so genannten Facebook-Party ist im Internetauftritt der Stadt Waiblingen auf der Homepage zu finden: http://www.waiblingen.de/sixcms/detail.php?id=26478

Sie liegt außerdem mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen, Weingärtner Vorstadt 20, sowie im Bürgerbüro, Rathaus, Kurze Straße 33, aus und kann während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden.

Die Stadt Waiblingen macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Teilnahme an dieser verbotenen Veranstaltung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5 000 Euro geahndet werden kann. Die Polizeidirektion Waiblingen wird mit einer entsprechenden Anzahl von Einsatzkräften vor Ort sein und das Veranstaltungsverbot durchsetzen.