Zum Sterben zu viel – zum Leben zu wenig

0
887

Staatsministerin Böhmer zur Gerichtsentscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz: „Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“

DWZ.> Staatsministerin Maria Böhmer hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz begrüßt.

Das Gericht hat die Höhe der Leistungen für verfassungswidrig erklärt, weil sie offensichtlich unzureichend sind. Erwachsene Leistungsberechtigte erhielten bisher lediglich ca. 220 € monatlich gegenüber mittlerweile 364 €, die Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger bekommen. Der Gesetzgeber ist vom BVerfG aufgefordert, die Leistungen zügig in verfassungskonformer Höhe neu festzusetzen. Bis dahin bekommen die Betroffenen ab sofort Leistungen in derselben Höhe wie Sozialhilfeempfänger. Soweit Leistungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, gilt das rückwirkend ab dem 01.01.2011.

„Jeder Mensch in Deutschland hat unabhängig von seinem Rechtsstatus einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass dieser Grundsatz auch für Asylsuchende und Geduldete gilt. Der seit 1993 unveränderte Regelsatz reichte dafür schon lange nicht mehr aus,“ betonte Staatsministerin Maria Böhmer.

„Ich habe mich seit langem mit Nachdruck für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes stark gemacht und bereits in meinem Lagebericht 2007 darauf hingewiesen, dass die Beträge erhöht werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt klargestellt, dass die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallenden Ausländerinnen und Ausländer einen Anspruch nicht nur auf die Sicherung der physischen Existenz, sondern auch auf ein soziokulturelles Existenzminimum haben. Es ist nunmehr dringend notwendig, so sorgfältig und so zügig wie möglich ein schlüssiges Verfahren zur Berechnung der künftigen Leistungen für die Betroffenen zu entwickeln,“ erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.