Ab 1. Juli neue Wechselkennzeichen zulässig

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Zulassungsstellen des Landratsamts sind auf rege Nachfrage eingestellt

Ludwigsburg, 26.06.2012.| Eine bundesgesetzliche Regelung führt am 1. Juli das neue Wechselkennzeichen in Deutschland ein, mit dem zwei Fahrzeuge abwechselnd genutzt werden können. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem kleinen Schild, das fest am Fahrzeug anzubringen ist und einem gemeinsamen Teil, der nach Bedarf hin- und hergewechselt wird. Bürgerinnen und Bürger können das Wechselkennzeichen ab 1. Juli bei der Zulassungsstelle Ludwigsburg und in den beiden Außenstellen in Gerlingen und Vaihingen beantragen.

Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und beide Fahrzeuge auf denselben Fahrzeughalter zugelassen sind. Möglich sind die neuen Kennzeichen jeweils in den Fahrzeugklassen M1 (Pkw, dazu gehören auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen), L (Motorräder) und O1 (Anhänger). So können zum Beispiel zwei Pkw oder zwei Motorräder oder zwei Anhänger abwechselnd gefahren werden, jedoch nicht ein Pkw und ein Motorrad; auch Oldtimer sind erlaubt.

Wie bei den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen darf der Halter das ungenutzte Fahrzeug mit Wechselkennzeichen jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Eine Kombination von Saison-, roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ist nicht möglich.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit dem neuen Wechselkennzeichen vor. Ob die Versicherungen Sondertarife anbieten, sollten die Halter frühzeitig bei ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen. Eventuell kann ein Saisonkennzeichen oder eine reguläre Zulassung eine sinnvolle Alternative zum Wechselkennzeichen sein.

Das Angebot gilt sowohl für Neuzulassungen als auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Neben den üblichen Zulassungsgebühren und den Kosten für den Satz Kennzeichenschilder kostet die Zuteilung des Wechselkennzeichens sechs Euro.