Im Schwimmbad müssen Springer auf Schwimmer achten

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WZ, 19.06.2012.| Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch im Schwimmbad angesagt. Besonders gilt dies für Badegäste, die vom Beckenrand oder Sprungbrett ins Wasser springen. Sie müssen sich vor dem Sprung vergewissern, dass der Sprungbereich frei ist. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist hierbei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart (13 U 16/11) hin. Danach sind grundsätzlich die Springer verantwortlich, wenn sie mit Schwimmern kollidieren.

Im entschiedenen Fall hatte sich ein siebenjähriger Junge verletzt, als er vom Dreimeterbrett sprang und beim Eintauchen ins Wasser mit einem 72-jährigen Schwimmer kollidierte. Seine Eltern verklagten als gesetzliche Vertreter ihres Sohnes den Schwimmer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ihrer Meinung nach hätten Schwimmer den Sprungbereich meiden müssen. Damit gingen sie aber baden: Laut Gericht dürfen Schwimmer das gesamte Schwimmbecken nutzen und damit auch den Bereich, in den hineingesprungen werden darf. Dabei dürfen sie sich darauf verlassen, dass die Springer auf sie achten. Trotzdem sollten auch die Schwimmer aufmerksam bleiben. Wenn sie den Eindruck haben, dass ein zum Sprung ansetzender Badegast sie nicht sieht, sollten sie sich schon im eigenen Interesse kenntlich machen oder ausreichenden Abstand halten. Da der Junge nicht nachweisen konnte, dass der Schwimmer zum Zeitpunkt des Sprungs für ihn nicht sichtbar war, war er für den Unfall allein verantwortlich. Dabei spielte es keine Rolle, dass er erst sieben Jahre alt war, da auch von Kindern und Jugendlichen vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zu erwarten sei.