“Projekt-X-Party” in Bietigheim-Bissingen verboten

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Stadt droht Teilnehmern für angekündigte Party bis zu 5.000 Euro Bußgeld an

Bietigheim-Bissingen.> Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von einer unkoordinierten Veranstaltung mit einer nicht absehbaren Teilnehmerzahl ausgehen können, hat die Stadt Bietigheim-Bissingen mit einer Allgemeinverfügung eine über das soziale Netzwerk “Facebook” für kommenden Samstag, 21. Juli, angekündigte “Projekt-X-Party” auf dem Grill- und Freizeitgelände “Eselshütte” nördlich von Metterzimmern verboten. Für den gesamten Bereich dieser öffentlichen Grün- und Erholungsfläche gilt von Samstag, 21. Juli, 08.00 Uhr bis Sonntag, 22. Juli, 23.00 Uhr ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot.

Darüber hinaus werden alle Aktivitäten einzelner Personen bzw. Personengruppen, die zur Vorbereitung, Durchführung oder als Bestandteil der angekündigten Party geplant oder dieser zuzurechnen sind, für die gesamte Gemarkung der Stadt Bietigheim-Bissingen untersagt.

Auf die von einem bislang unbekannten Initiator über Facebook verbreitete Einladung haben bislang rund 600 Personen reagiert und ihre Teilnahme mehr oder weniger zugesagt. Das Verbot war notwendig geworden, da die Veranstaltung nicht wie erforderlich bei der Stadt angemeldet wurde und aus diesem Grund weder Abstimmungsgespräche mit einem namentlich bekannten Veranstalter geführt, noch die notwendigen organisatorischen und ordnungspolizeilichen Vorkehrungen getroffen werden konnten.

Stadt und Polizei appellieren eindringlich an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Partygänger und bitten darum, das Veranstaltungsverbot zu respektieren.  Ausdrücklich weisen sie dabei auch auf die Konsequenzen hin, die bei einer Teilnahme an der verbotenen Party drohen: Feststellung der Personalien, Bußgelder bis zu 5.000 Euro für Zuwiderhandlungen gegen den Platzverweis und -falls erforderlich- auch Gewahrsamnahmen, die mit weiteren Kosten verbunden sein können.

“Die Erfahrungen, die Polizei und Kommunen bereits mit ähnlichen Veranstaltungen gemacht haben, lassen uns hinsichtlich eines Verbots keinen Spielraum”, erklärten Frank Rebholz, Leiter der Polizeidirektion Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingens Oberbürgermeister Jürgen Kessing  einstimmig. Das unkontrollierte Zusammentreffen einer großen Anzahl von Personen sowie übermäßiger Alkoholkonsum bringe häufig unabwägbare Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich.  Polizei und Stadt zeigen denn auch kein Verständnis für die erneute Werbung zu einer solchen Veranstaltung.

Unterdessen dauern die Ermittlungen zur Identifizierung des oder der Initiatoren an. Die Polizei wird die Einhaltung des Veranstaltungsverbots überwachen und möglichen Zuwiderhandlungen konsequent begegnen.