Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Kauf vom früheren Ehegatten

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Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen Anteil an einem gemeinsamen Grundstück des bisherigen Ehepaars auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Anlass für die Übertragung muss allerdings die Scheidung sein. Andere Gründe oder Übertragungen an den Ex-Partner zu einem späteren Zeitpunkt zählen nicht. Das entschied nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, das Finanzgericht Hessen mit Urteil vom 10.05.2012 (Az. 5 K 2338/08).

Anlässlich der Scheidung der Ehe der Klägerin war lediglich ein Versorgungs­ausgleich erfolgt. Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens unterblieben. Nach der Scheidung bewohnte der ehemalige Ehemann die eine Wohnung des Hauses, während die Ex-Ehefrau über die andere Wohnung verfügen konnte. Später übertrug der Ex-Ehemann seinen Anteil am Objekt auf seine geschiedene Ehefrau. Das Finanzamt versagte die Grunderwerbsteuer­befreiung, weil nicht − wie vom Gesetz verlangt − die Vermögensauseinander­setzung nach der Scheidung als solche zur Grundstücksübertragung geführt habe. Im Streitfall fehle es an der erforderlichen Ursächlichkeit der Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung.

Wie Wüstenrot weiter mitteilt, hat das Gericht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen.