Bei Gewittern umsichtig handeln

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Schwere Gewitter mit Starkregen und Sturmböen haben in diesem Sommer in Europa bereits Tote und Verletzte gefordert, von den entstandenen Millionenschäden an Sachwerten einmal ganz abgesehen. Die Württembergische Versicherung – Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische – gibt Tipps rund um „schweres Wetter“.

Es wetterleuchtet heftig am bleigrauen Himmel, zunehmende Windböen bis hin zu Sturmstärke weisen auf ein bevorstehendes Unwetter hin. Was tun? Wer sich im Freien befindet, beispielsweise auf einer Wanderung, Fahrradtour oder dem Golfplatz, tendiert wohl naturgemäß dazu, sich unterzustellen. Große Bäume, offene Unterstände oder auch Felsdächer – insbesondere wenn sie den höchsten Punkt im umgebenden Gelände markieren – sind jedoch keineswegs immer sichere Unterstellmöglichkeiten. Generell ist es ratsam, bei Gewitter hochgelegene Geländepunkte wie einzeln stehende Bäume oder exponierte Unterstände zu meiden und das Donnerwetter lieber im Freien abzuwarten. Für das Unterstellen unter Felsdächer und an Felswänden gilt, dass man zu ihnen möglichst einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei bis drei Metern halten sollte, um nicht verletzt zu werden, falls das umliegende Gestein vom Blitz getroffen wird und dieser am nassen Fels herunter läuft.

Wenn ein Gewitter sie draußen ereilt, sollten sich Betroffene von Metallgegenständen soweit möglich befreien und einen Sicherheitsabstand von mehreren Metern dazu halten. Nicht nur das Fahrrad oder Golfschläger bergen Gefahrenpotenzial, sondern auch Schlüsselringe und das Handy. Wird ein Gewitter im Freien abgewartet, empfiehlt sich eine möglichst niedrige Kauerstellung am Boden mit geschlossenen Beinen. So ist weitgehend sichergestellt, dass kein Strom den Körper von einem Bein zum anderen durchfließt, falls ein Blitz auf nassem Boden einschlägt und sich dort ausbreitet. Bei Wanderungen mitgeführte Rucksäcke bieten oftmals auch die Möglichkeit, sich auf sie zu setzen und die Beine komplett vom nassen Grund wegzubringen.

Geschlossene Kraftfahrzeuge bieten ihren Fahrern, wenn sie vom Blitz getroffen werden, in der Regel einen guten Schutz. Fahrten bei schwerem Gewitter und Sturm empfehlen sich dennoch nicht, fliegen doch durch Sturmböen oftmals große Äste, Ziegel oder abgerissene Dachteile durch die Gegend. Besser ist es, Unwetter an einem sicheren Ort – nicht aber in tief gelegenen Unterführungen, die bei Starkregen oft binnen weniger Minuten volllaufen – abzuwarten und sich erst danach auf die weitere Fahrt zu begeben.

Versicherungen helfen bei Unwettern
Versicherungsschutz bei Gewitter und Sturm – ab Windstärke 8 – bieten  beispielsweise Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Erstgenannte greifen bei Schäden an Haus und Wohnung unmittelbar durch Blitzschlag, Sturm und Hagel. Sie decken – wenn vertraglich vereinbart – auch Schäden an Photovoltaikanlagen ab.

Hausratversicherungen versichern Schäden am Mobiliar in Haus und Wohnung, die beispielsweise durch Gewitter, Sturm und Hagel entstanden sind. Überspannungsschäden an elektrischen Geräten, etwa Fernseher oder Computer, sind dann versichert, wenn dies Teil der jeweiligen Hausrat-Versicherungspolice ist.

Schäden am Auto unmittelbar durch Blitzschlag, durch herabstürzende Äste und umstürzende Bäume werden von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Sie greift auch, wenn die Karosserie eines Fahrzeugs durch Hagel zerbeult oder dessen Verglasung davon beschädigt wird. Ab Windstärke 8 sind beispielsweise auch Fahrzeug-Schäden durch herumfliegende Materialien wie Ziegel oder Dachteile versichert. Wichtig zu wissen: Schäden am Fahrzeug, die von der Teilkasko gedeckt sind, führen nicht zu einer Verteuerung der Versicherungsprämie für das Folgejahr.

Generell gilt, dass Unwetterschäden – ob an Haus, Wohnung oder Kraftfahrzeug – möglichst umgehend nach dem eingetretenen Schaden an den zuständigen Versicherer gemeldet werden sollten. Falls vorhanden, nimmt dieser im Rahmen der Schadenmeldung gerne auch Handy- oder Digitalfotos entgegen, um rasch einen ersten Eindruck zu gewinnen und notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden veranlassen zu können.