Land setzt Priorisierung im Straßenbau fort

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WZ, 29.06.2012.| Nach der Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßenprojekte in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur begonnen, auch im Landesstraßenbau die geplanten Bauvorhaben nach nachvollziehbaren Kriterien zu bewerten und in Gruppen einzuteilen. Ein Entwurf zum Maßnahmenplan Landesstraßen zum Generalverkehrsplan 2010 wurde heute dem Landtag übermittelt. Im Anschluss beginnt eine bis zum 30. September 2012 andauernde Anhörungsphase, in der die Betroffenen Stellungnahmen einbringen können.

Konzentration auf die besonders wichtigen Projekte
„Angesichts der knappen Finanzmittel und der Vielzahl der Bauvorhaben müssen wir uns auch bei den Landesstraßen auf die besonders wichtigen Projekte konzentrieren. Der Schwerpunkt liegt für uns auf dem Erhalt des Landesstraßennetzes”, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. “Entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wollen wir aber auch notwendige Ausbaumaßnahmen umsetzen und dort Ortsumfahrungen realisieren, wo der Bedarf am größten ist.“

Mit der Vorlage des Entwurfs zum Maßnahmenplan Landesstraßen folgt die Landesregierung dem Beschluss des Landtags vom 27. Juli 2011, dem Parlament bis zum 30. Juni 2012 den Maßnahmenplan zum neuen Generalverkehrsplan vorzulegen. Nach Information des Kabinetts und des Landtags wird der Entwurf in den nächsten Tagen zur Anhörung freigegeben, die bis Ende September laufen wird.

In den Maßnahmenplan sollen in zeitlichen Stufen weitere Infrastrukturmaßnahmen wie Radwegbau, Elektrifizierung von Schienenstrecken, wichtige ÖPNV- und Güterverkehrsprojekte aufgenommen werden.

734 Aus- und Neubaumaßnahmen im Landesstraßenbau angemeldet
Für den Generalverkehrsplan 2010 (GVP 2010) waren landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet worden, die sich aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des Generalverkehrsplanes 1995 und aus den für den GVP 2010 neu angemeldeten Maßnahmen zusammensetzen. Das Kostenvolumen all dieser Projekte beträgt nach heutigem Stand rund 2,5 Milliarden Euro.

Bewertung und Priorisierung nach Kriterien
Zur Festlegung eines finanzierbaren und ökologisch vertretbaren Maßnahmenplans wurden die Aus- und Neubaumaßnahmen an den Landesstraßen nun bewertet und priorisiert. Die Bewertung erfolgt nach einem nutzwertanalytischen Verfahren. Es wurde gemeinsam mit der Universität Stuttgart, Institut für Straßen- und Verkehrswesen, Lehrstuhl für Straßenplanung und Straßenbau mit Hilfe einer dort entwickelten wissenschaftlichen Begleituntersuchung durchgeführt.

Zunächst wurden die Aus- und Neubaumaßnahmen nach ihrer Art in Gruppen eingeteilt. Getrennt und differenziert bewertet werden Baumaßnahmen mit neuer Trassierung (Neubaumaßnahmen und Ortsumfahrungen) und Baumaßnahmen auf der bestehenden Trasse (Ausbaumaßnahmen). In einer weiteren Gruppe sind Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen.

Die große Gruppe der zum Ausbau angemeldeten Straßen wurde in drei Kategorien eingeteilt. In einer Mängelanalyse wurde anhand der Kriterien Verkehrsbelastung, Ausbau- und Zustandswert entschieden, ob ein Ausbau tatsächlich erforderlich ist, ob der Ausbau zurückgestellt werden oder zu Gunsten einer Sanierung ganz auf den Ausbau verzichtbar werden kann. „Damit machen wir realistische Zielvorgaben, was in den kommenden Jahren möglich oder nicht möglich ist“, erklärte Minister Hermann. Durch die Umschichtung von Neu- und Ausbau in die Sanierung können rechnerisch ca. 550 Mio. Euro eingespart werden.

Sowohl bei Aus- als auch bei Neubaumaßnahmen wurde bewertet, in welchem Zustand eine Straße ist. Sind die Mängel groß, zeigt dies die Notwendigkeit einer Veränderung auf und führt zu einer hohen Priorität. Für diese Mängelanalyse wurden fünf Kriterien (Ausbauwert, Zustandswert, Sicherheitswert, Belastungswert und Umweltwert) herangezogen. Für Neubaumaßnahmen wurde zudem eine Zielanalyse durchgeführt, die aufzeigen soll, welchen Nutzen die geplante Neubaustrecke hat. Hierbei wurden die Kriterien Entlastung Mensch, Flächenverbrauch, Kosten, Ökologie und Verkehrsverlagerung betrachtet.

Maßnahmenplan für 10-Jahres-Zeitraum
Sowohl bei den Neubaumaßnahmen als auch bei den Ausbaumaßnahmen der ersten Kategorie werden die am besten bewerteten Projekte in den Maßnahmenplan Landesstraßen zum GVP 2010 aufgenommen. Außerdem aufgeführt sind Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen und planerisch weit fortgeschrittene Projekte. Der Maßnahmenplan gibt damit einen Rahmen vor, welche Landesstraßenbaumaßnahmen in den kommenden Jahren verwirklicht werden können, ohne dass damit ein Finanzierungszusage oder die Nennung eines konkreten Realisierungszeitpunkts verbunden ist.

Der Maßnahmenplan ist für einen Zeitraum von 10 Jahren konzipiert. Entsprechend den Haushaltsansätzen der kommenden Jahre wird dafür von einem Mittelvolumen von 380 Mio. Euro für Neu- und Ausbaumaßnahmen ausgegangen. Diese Mittel wurden zur Erstellung des Maßnahmenplans wie folgt aufgeteilt:

  • 160 Mio. Euro für Neubaumaßnahmen/Ortsumfahrungen
  • 160 Mio. Euro für Ausbaumaßnahmen
  • 20 Mio. für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
  • 40 Mio. als Planungsreserve (für Kostensteigerungen, ggf. Verstärkung der Erhaltungsmittel für „Sanierung statt Ausbau“).

Laufende Bauprogramme werden weiter umgesetzt
Staatssekretärin Splett erläuterte, dass auch die laufenden Bauprogramme umgesetzt werden. Dies belastet allerdings den Straßenbauhaushalt in den nächsten Jahren und verzögert den Beginn neuer Projekte. In den laufenden Programmen, dem Landesstraßenbauprogramm 2008 und dem Impulsprogramm, sind 69 Neu- und Ausbaumaßnahmen mit einem Restfinanzierungsbedarf ab 2012 von noch rund 180 Mio. Euro enthalten. „Deshalb ist der Bau neuer Landesstraßen und der Einstieg in die Umsetzung des Maßnahmenplans voraussichtlich nicht vor 2015 möglich.“