{"id":158292,"date":"2025-10-11T19:46:27","date_gmt":"2025-10-11T18:46:27","guid":{"rendered":"https:\/\/die-webzeitung.de\/stuttgart\/?p=158292"},"modified":"2025-10-12T09:20:57","modified_gmt":"2025-10-12T08:20:57","slug":"doppelhaushalt-2026-2027-beratungen-starten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/die-webzeitung.de\/stuttgart\/2025\/10\/11\/doppelhaushalt-2026-2027-beratungen-starten\/","title":{"rendered":"Doppelhaushalt 2026\/2027: Beratungen starten"},"content":{"rendered":"<h4 class=\"m_6982043763332820126mynewsHeadline\" style=\"text-align: justify;\"><strong>Landeshauptstadt Stuttgart steht vor extrem gro\u00dfen finanziellen Herausforderungen<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">STUTTGART.|\u00a0In einer Zeit, die finanziell mindestens so angespannt ist wie zuletzt vor 15 Jahren, startet die Landeshauptstadt Stuttgart in die Beratungen f\u00fcr den n\u00e4chsten Doppelhaushalt 2026\/2027. Am 9. Oktober werden der Haushaltsplanentwurf und die Finanzplanung f\u00fcr die kommenden sechs Jahre in den Gemeinderat eingebracht.<\/p>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angesichts der aktuellen finanziellen Lage wird der Doppelhaushalt 2026\/2027 ein erster <strong>Sparhaushalt<\/strong> sein \u2013 der erste seit der letzten gro\u00dfen Haushaltskonsolidierung im Jahr 2009. Mit ein Grund: Der Bund hat in den letzten Jahren zahlreiche Rechtsanspr\u00fcche beschlossen, die die Kommunen nun erf\u00fcllen m\u00fcssen. Finanziellen Ausgleich gibt der Bund nur begrenzt. Ziel der Landeshauptstadt ist es, die Einnahmen- und Ausgabenseite so aneinander anzugleichen, dass bis zum Doppelhaushaltsplan 2030\/2031 wieder ein j\u00e4hrlicher \u00dcberschuss von rund 200 Millionen Euro erreicht wird, um zuk\u00fcnftige, wichtige Investitionen t\u00e4tigen zu k\u00f6nnen.Gemeinsam mit dem Planentwurf legt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat auch die erste Stufe eines Haushaltssicherungskonzepts vor, um die finanzielle Handlungsf\u00e4higkeit der Stadt zu sichern und im Dezember einen genehmigungsf\u00e4higen Haushalt verabschieden zu k\u00f6nnen. Das Regierungspr\u00e4sidium hatte im Rahmen der Pr\u00fcfung des Nachtragshaushalts 2025 deutlich gemacht, dass die bisherige Schuldenentwicklung nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist. K\u00fcnftige Haushalte k\u00f6nnten ohne wirksame Konsolidierung nicht mehr genehmigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Oberb\u00fcrgermeister Dr. Frank Nopper sagt: \u201eWir wollen und k\u00f6nnen keine abrupte Vollbremsung vornehmen, sondern lediglich eine kontrollierte, allerdings f\u00fcr alle stark sp\u00fcrbare Bremsung. Diese kontrollierte Bremsung ist \u2013 aus Gr\u00fcnden der Generationsgerechtigkeit \u2013 verbunden mit dem kurz- und mittelfristigen Ziel, die Neuverschuldung so gering wie irgend m\u00f6glich zu halten. Sie ist verbunden mit dem mittelfristigen Ziel, bis zum Haushaltsjahr 2031 wieder Jahres\u00fcbersch\u00fcsse zu erzielen. Anders formuliert: Der Doppelhaushalt 2026\/2027 ist ein Sparhaushalt, aber er ist ein Sparhaushalt mit Ma\u00df und Mitte.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Herausfordernde Haushaltsplanberatungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Nachtragshaushalt f\u00fcr 2025 hatte noch ein Volumen von 5,87 Mrd. Euro. F\u00fcr das Jahr 2026 sieht der Haushaltsplanentwurf ein Volumen in H\u00f6he von 5,26 Mrd. Euro vor, f\u00fcr das Jahr 2027 sind es 5,38 Mrd. Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz der bereits eingeplanten Verbesserungen aus dem Haushaltssicherungskonzept von rund 300 bzw. rund 330 Mio. Euro weist der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2026\/2027 noch immer besorgniserregend hohe Fehlbetr\u00e4ge aus: <strong>-487,2 Mio. Euro<\/strong> f\u00fcr 2026 <strong>und -303,8 Mio. Euro<\/strong> f\u00fcr 2027. Die Beratungen zum Doppelhaushalt werden vor diesem Hintergrund besonders schwierig. In den vergangenen beiden Jahren war es noch m\u00f6glich gewesen, Defizite durch \u00dcbersch\u00fcsse aus Jahresabschl\u00fcssen auszugleichen, solche freien Mittel stehen nun nicht mehr zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Finanzb\u00fcrgermeister Thomas Fuhrmann stellt klar: \u201eAuch wenn die Landeshauptstadt Stuttgart im Kernhaushalt aktuell noch schuldenfrei ist, darf sie sich nicht l\u00e4nger in Sicherheit wiegen. Damit der Plan f\u00fcr den n\u00e4chsten Doppelhaushalt dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt werden kann, d\u00fcrfen die Fehlbetr\u00e4ge f\u00fcr die kommenden zwei Jahre nicht anwachsen. K\u00fcnftig wird es nicht mehr m\u00f6glich sein, L\u00f6cher im Haushalt mit liquiden Mitteln auszugleichen, denn die rechnerisch freie Liquidit\u00e4t der Landeshauptstadt Stuttgart liegt Ende 2025 unter Null. Deshalb m\u00fcssen w\u00e4hrend der Haushaltsplanberatungen durch den Gemeinderat zwingend weitere Ergebnisverbesserungen beschlossen werden.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach aktueller Planung sehen die ordentlichen Ergebnisse in den Haushalten der n\u00e4chsten Jahre aus wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">2026: -487,2 Mio. EUR<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">2027: -303,8 Mio. EUR<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">2028: -226,3 Mio. EUR<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">2029: -284,8 Mio. EUR<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">2030: -313,8 Mio. EUR<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Genehmigungsf\u00e4higkeit des Planentwurfs sind in den n\u00e4chsten beiden Jahre Ergebnisverbesserungen von mindestens <strong>300 Mio. EUR<\/strong> f\u00fcr 2026 und <strong>330 Mio. EUR<\/strong> f\u00fcr 2027 zwingend erforderlich. Diese sind bereits im Haushaltsplanentwurf enthalten, m\u00fcssen \u00fcberwiegend aber noch mit konkreten Ma\u00dfnahmen hinterlegt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Finanzb\u00fcrgermeister Fuhrmann erl\u00e4utert: \u201eDie Ergebnishaushalte 2026 und 2027 sind strukturell unterfinanziert, da keine ausreichenden Zahlungsmittel\u00fcbersch\u00fcsse zur Finanzierung der neuen Investitionen erwirtschaftet werden k\u00f6nnen. Die Folgekosten aus bereits beschlossenen Projekten, Ma\u00dfnahmen und Stellenzuw\u00e4chsen werden auch k\u00fcnftige Haushalte belasten, was die finanziellen Spielr\u00e4ume der Landeshauptstadt weiter begrenzt. Da in den Ergebnishaushalten nicht ausreichend Zahlungsmittel f\u00fcr die Finanzierung von notwendigen neuen Investitionen erwirtschaftet werden k\u00f6nnen, sind zum Ausgleich der Finanzhaushalte in den Jahren 2026 bis 2030 Kreditaufnahmen in H\u00f6he von insgesamt 2,4 Mrd. EUR veranschlagt. Um diese Milliardenverschuldung weitestgehend zu verhindern, m\u00fcssen wir mit h\u00f6chster Priorit\u00e4t gegensteuern.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>R\u00fcckgang bei der Gewerbesteuer<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein wesentlicher Faktor f\u00fcr die angespannte Finanzlage ist der R\u00fcckgang der Gewerbesteuereinnahmen. Nach dem Rekordjahr 2023 mit 1,635 Mrd. EUR Gewerbesteuer und dem noch sehr guten Jahr 2024 mit 1,31 Mrd. EUR werden f\u00fcr 2025 nur noch rund <strong>850 Mio. EUR<\/strong> erwartet. F\u00fcr 2026 und 2027 werden Gewerbesteuereinnahmen in H\u00f6he von jeweils <strong>900 Mio. EUR geplant<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahmeart der Landeshauptstadt Stuttgart. So wie Stuttgart in wirtschaftlich starken Zeiten insbesondere von der Automobilindustrie und ihren Partnern profitierte, schlagen R\u00fcckg\u00e4nge bei Umsatz und Export sich jetzt direkt auf die st\u00e4dtischen Finanzen nieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die weitere Entwicklung ist abh\u00e4ngig von der Weltwirtschaft und damit volatil. Auch der Dienstleistungssektor, der einer steigenden Zahl von Besch\u00e4ftigten Arbeit bietet und ebenfalls zum derzeit hohen Gewerbesteueraufkommen beitr\u00e4gt, ist weder absolut krisenfest noch f\u00fcr den Standort Stuttgart gesichert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Steigende Ausgaben f\u00fcr Sozialleistungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erhebliche Aufwendungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern soll. Die Kosten f\u00fcr die Eingliederungshilfe sind in den vergangenen Jahren extrem gestiegen. Feste Zusagen sowie die Berechnungsmethoden f\u00fcr die Verteilung auf die einzelnen Kreise sind noch nicht bekannt. Die Stadt Stuttgart rechnet mit einem Aufwand in H\u00f6he von 230 Mio. EUR im Jahr 2026 und 240 Mio. EUR im Jahr 2027. Im Bereich der Landeserstattung wurden j\u00e4hrlich 12 Mio. EUR geplant, da vom Land f\u00fcr die Jahre 2026 und 2027 eine h\u00f6here Erstattung in Aussicht gestellt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Risiken bei der k\u00fcnftigen Erstattung von Kosten f\u00fcr die Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen durchs Land<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Land hat den Beschluss getroffen, mithilfe einer stufenweisen Vorgehensweise zu einer modifizierten Pauschale zur Erstattung der Aufwendungen f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Unterbringung von Gefl\u00fcchteten zur\u00fcckzukehren. Derzeit finden noch Abstimmungen zwischen den kommunalen Landesverb\u00e4nden und dem Ministerium der Justiz und f\u00fcr Migration statt, s so dass die Auswirkungen der modifizierten Pauschale noch nicht absehbar sind. F\u00fcr die Landeshauptstadt Stuttgart w\u00e4ren aber bisher Verschlechterungen zu erwarten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Grunds\u00e4tzliches Problem: Konnexit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor dem Hintergrund der bundesweit dramatischen finanziellen Situation der Kommunen hat die Landeshauptstadt Stuttgart im Sommer ein Gutachten erstellen lassen, um zu kl\u00e4ren, wieweit Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn sie Vorgaben des Bundes oder Landes vollziehen m\u00fcssen. Nach dem Gutachten m\u00fcssen die Kommunen solche Vorgaben umsetzen und daf\u00fcr notfalls eigene Aufgaben zur\u00fcckstellen, was den Kern der kommunalen Selbstverwaltung ber\u00fchren oder verletzen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Notwendige Priorisierung von Investitionen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angesichts der \u00e4u\u00dferst angespannten Haushaltslage k\u00f6nnen nicht alle Projekte umgesetzt werden, die der Gemeinderat bereits beschlossen hat. K\u00fcnftig sollen Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen Vorrang haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">OB Nopper sagt: \u201eIn dieser schwierigen und angespannten Lage sollten und m\u00fcssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Auf den Erhalt, die Sanierung und die Modernisierung unserer st\u00e4dtischen Infrastruktur und damit unserer Schulen, Kitas, Br\u00fccken, Stra\u00dfen, Wege und St\u00e4ffele. Auf den Erhalt und die Verbesserung der Funktionsf\u00e4higkeit der Verwaltung, vor allem auch auf die Funktionsf\u00e4higkeit der b\u00fcrgernahen Bereiche der Verwaltung. Auf die Durchf\u00fchrung bereits begonnener Projekte, weil ein Stopp von bereits begonnenen Projekten mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden w\u00e4re.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Pflege und Instandhaltung von Geb\u00e4uden, Schulen und Stra\u00dfen wurden die Haushaltsans\u00e4tze erh\u00f6ht \u2013 etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur von 73 Mio. EUR (2025) auf 84 Mio. EUR (2026) und 85 Mio. EUR (2027). Neue und folgekostenintensive Vorhaben sollen kritisch gepr\u00fcft oder \u2013 wenn sie noch keine entsprechende Planungsreife erreicht haben \u2013 zur\u00fcckgestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So m\u00fcssen bei allen laufenden Ma\u00dfnahmen wie zum Beispiel auch bei der Sanierung des Stuttgarter Opernhauses Planungsstandards \u00fcberpr\u00fcft und an die ge\u00e4nderte Finanzlage angepasst werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Rahmen der l\u00e4ngerfristigen Finanzplanung sind in den folgenden Jahren bis 2030 f\u00fcr den Aus- und Neubau von Kindertagesst\u00e4tten sowie die Bereiche Feuerwehr, Sport und Kultur Investitionen in H\u00f6he von rund <strong>594 Mio. EUR<\/strong> geplant. Beispiele sind (mit einem Auszahlungsvolumen in den Jahren 2026 bis 2030) die Sanierung und der Erweiterungsbau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums (103,6 Mio. EUR), der Neubau des Campus Feuerbach (112,3 Mio. EUR), die Integrierte Leitstelle der Branddirektion (73,9 Mio. EUR) und das neue Haus f\u00fcr Film und Medien <em>Stuttgart Moving Image Center,<\/em> kurz<em> SMIC<\/em> (60,7 Mio. EUR). F\u00fcr Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte in Modulbauweise, die perspektivisch z. B. f\u00fcr studentisches Wohnen weitergenutzt werden k\u00f6nnten, sind 69,5 Mio. EUR eingeplant, f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung 51,8 Mio. EUR, f\u00fcr die F\u00f6rderung energetischer Sanierung 45,5 Mio. EUR, f\u00fcr das Sportzentrum Q22 NeckarPark 13,6 Mio. EUR und f\u00fcr Radwege 15,6 Mio. EUR.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da die st\u00e4dtischen Beteiligungen, Eigenbetriebe und das Klinikum wesentliche Beitr\u00e4ge zur Zukunftssicherung der Landeshauptstadt Stuttgart leisten, sind f\u00fcr sie im Investitionsprogramm insgesamt <strong>829,1 Mio. EUR<\/strong> vorgesehen, darunter 192 Mio. EUR f\u00fcr das Klinikum Stuttgart, 100 Mio. EUR f\u00fcr die SWS (Energieversorgung) und 25 Mio. EUR f\u00fcr die SSB (Investitionen in den Nahverkehr).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Gezielte <\/strong><strong>Investitionen in Organisation und digitale Transformation <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Innerhalb der Stadtverwaltung l\u00e4uft aktuell ein stadtweites Projekt zur <strong>Organisationsentwicklung<\/strong>. Ziel ist es, die Ablauforganisation zu optimieren, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen fl\u00fcssiger und transparenter zu gestalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Landeshauptstadt geh\u00f6rt zu den f\u00fchrenden Smart Cities in Deutschland. Dies best\u00e4tigt das aktuelle bitkom-Ranking, bei dem der Digitalisierungsgrad gr\u00f6\u00dferer St\u00e4dte verglichen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dazu sagt Erster B\u00fcrgermeister Dr. Fabian Mayer, der u. a. auch f\u00fcr das Amt f\u00fcr Digitalisierung, Organisation und IT zust\u00e4ndig ist: &#8220;Die digitale Transformation in unserer Stadt erm\u00f6glicht es uns, den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mehr Service zu bieten und Prozesse effizienter zu gestalten, so dass wir auf Dauer Zeit und Kosten sparen, die angesichts der absehbaren Haushaltsentwicklung in Zukunft immer knapper werden. Aufwendungen in die digitale Transformation sind demgem\u00e4\u00df einerseits Investitionen in die Leistungs- und Zukunftsf\u00e4higkeit der Verwaltung und andererseits ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.\u201c<\/p>\n<p>Im Teilergebnishaushalt des Amts f\u00fcr Digitalisierung, Organisation und IT sind derzeit j\u00e4hrlich weit \u00fcber 100 Mio. EUR f\u00fcr laufende Personal- und Sachaufwendungen vorgesehen. Auch investiv sind im Planentwurf von 2026 bis 2030 derzeit insgesamt 46,3 Mio. EUR im Ma\u00dfnahmenplan f\u00fcr IT- und Digitalisierungsprojekte enthalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Mehr Sauberkeit in der Innenstadt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz des Spardrucks werden j\u00e4hrlich 2,5 Mio. EUR zus\u00e4tzlich bereitgestellt, um die Sauberkeit in der Innenstadt zu erh\u00f6hen. Darin enthalten ist ein neuer Graffiti-Fonds mit 100.000 EUR pro Jahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Personalplanung mit Fokus auf Pflichtaufgaben<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit \u00fcber einer Milliarde Euro sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen j\u00e4hrlich einer der gr\u00f6\u00dften Posten im Haushalt. Wie in allen anderen Bereichen, muss auch hier dringend gespart werden. Im Stellenplan wurden nur solche neuen Stellen ber\u00fccksichtigt, die haushaltsneutral oder zwingend f\u00fcr Pflichtaufgaben erforderlich sind. Von \u00fcber 950 beantragten Stellen wurden immerhin 390 in den Entwurf aufgenommen<em>.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zudem gilt bis Ende M\u00e4rz 2026 eine Besetzungs- und Wiederbesetzungssperre f\u00fcr alle Stellen, die Aufgaben im freiwilligen Bereich wahrnehmen. Bis zu den Stellenplanberatungen im Dezember soll ein Konzept f\u00fcr Folgema\u00dfnahmen in den Gemeinderat eingebracht werden. Von der Sperre ausgenommen sind zum Beispiel Stellen in Bereichen wie der Ordnungsverwaltung; etwa in B\u00fcrgerb\u00fcros und im Ausl\u00e4nderwesen, sowie der Kinder- und Jugendhilfe, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung gesetzlicher Vorschriften und sozialer Pflichtaufgaben unerl\u00e4sslich sind. Aus Auszubildende mit einer \u00dcbernahmegarantie sollen nach Abschluss ihrer Ausbildung weiter besch\u00e4ftigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erster B\u00fcrgermeister Dr. Fabian Mayer erkl\u00e4rt: \u201eWir m\u00fcssen uns im Lichte der Haushaltslage auf unsere Pflicht- und Kernaufgaben konzentrieren. Aktuell gibt es rund 1500 offene Stellen im Bereich der Pflichtaufgaben einer Kommune. Wir werden also weiter einstellen, aber werden das auf unsere Kernaufgaben bezogen tun. Alle Arbeitspl\u00e4tze bei der Stadt sind jetzt und weiterhin sicher. Wir bleiben eine verl\u00e4ssliche und attraktive Arbeitgeberin mit vielf\u00e4ltigen Vorz\u00fcgen.\u201c So soll das Deutschlandticket weiterhin f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten in voller H\u00f6he finanziert werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat allerdings vorschlagen, die Stuttgart-Zulage (aktuell bis zu 150 EUR) zu halbieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Neue Einnahmequellen zur Haushaltskonsolidierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um die finanzielle Handlungsf\u00e4higkeit der Landeshauptstadt zu st\u00e4rken, sind im Haushaltsentwurf 2026\/2027 auch gezielte Ma\u00dfnahmen zur Erh\u00f6hung der st\u00e4dtischen Einnahmen vorgesehen. Dazu z\u00e4hlt insbesondere die Einf\u00fchrung einer <strong>\u00dcbernachtungssteuer<\/strong> ab 2026. Nach dem Vorbild anderer deutscher Gro\u00dfst\u00e4dte wie Berlin, K\u00f6ln oder D\u00fcsseldorf soll diese \u00f6rtliche Aufwandssteuer auf entgeltliche \u00dcbernachtungen erhoben werden. Bislang ist noch nicht klar, ob pro Nacht ein Festbetrag abgef\u00fchrt werden soll oder ob die Bettensteuer nach einem festen Prozentsatz (bezogen auf die Kosten einer \u00dcbernachtung) abgeleitet werden soll. Im ersten Jahr werden aus der \u00dcbernachtungssteuer Einnahmen von rund <strong>5 Mio. EUR<\/strong> erwartet, ab 2027 dann <strong>10 Mio. EUR j\u00e4hrlich<\/strong><strong>.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dar\u00fcber hinaus plant die Verwaltung eine <strong>Anpassung der Geb\u00fchren f\u00fcr das Anwohnerparken<\/strong>: Der bisherige Jahresbetrag von 30,90 EUR, der sich an dem fr\u00fcher einheitlich bundesweit geltenden H\u00f6chstbetrag orientiert, soll auf <strong>55 EUR<\/strong> angehoben werden. Andere Kommunen in Baden-W\u00fcrttemberg erheben bereits weit h\u00f6here Geb\u00fchren (Reutlingen 120 EUR, Esslingen 150 EUR, Karlsruhe 180 EUR, Ulm 200 Euro, Mannheim 127,50 EUR).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die <strong>Hundesteuer<\/strong>, die seit 1996 unver\u00e4ndert erhoben wird, wird \u00fcberpr\u00fcft. Ein Vergleich mit den umliegenden Kommunen zeigt, dass Stuttgart die niedrigste Hundesteuer hat. Bundesweit liegen die Stuttgarter S\u00e4tze im Mittelfeld. Eine ma\u00dfvolle Erh\u00f6hung k\u00f6nnte einen zus\u00e4tzlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll der Betrag f\u00fcr den ersten Hund von derzeit 108 EUR auf 144 EUR angehoben werden, f\u00fcr jeden weiteren Hund von 216 auf 288 EUR und f\u00fcr Hunde, die als gef\u00e4hrlich eingestuft sind, von 612 auf 816 EUR.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Wachsende Belastung durch Pflichtaufgaben<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da Bund und Land den Kommunen zunehmend neue Aufgaben \u00fcbertragen, oft ohne ausreichende Finanzierung, wird der Handlungsspielraum enger. Diese Entwicklung f\u00fchrt dazu, dass auch die Landeshauptstadt Stuttgart zunehmend durch gesetzliche Pflichtaufgaben gebunden ist, w\u00e4hrend freiwillige Leistungen in Bereichen wie Kultur, Sport oder Soziales nur eingeschr\u00e4nkt weitergef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Der <strong>Deutsche St\u00e4dtetag<\/strong> und kommunale Spitzenverb\u00e4nde mahnen, die Kommunen st\u00fcnden mit dem R\u00fccken zur Wand, wenn neue Pflichten nicht mit einer Finanzausstattung einhergehen. Um die eigene Handlungsf\u00e4higkeit zu sichern, setzt die Landeshauptstadt Stuttgart auf ressort\u00fcbergreifende Zusammenarbeit, Priorisierung und eine konsequente Haushaltsdisziplin. Gegen\u00fcber Land und Bund wird Stuttgart im Zusammenhang mit der Konnexit\u00e4t k\u00fcnftig noch st\u00e4rker auf eine verl\u00e4ssliche Mitfinanzierung neuer Aufgaben dr\u00e4ngen.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Landeshauptstadt Stuttgart steht vor extrem gro\u00dfen finanziellen Herausforderungen STUTTGART.|\u00a0In einer Zeit, die finanziell mindestens so angespannt ist wie zuletzt vor 15 Jahren, startet die Landeshauptstadt Stuttgart in die Beratungen f\u00fcr den n\u00e4chsten Doppelhaushalt 2026\/2027. Am 9. Oktober werden der Haushaltsplanentwurf und die Finanzplanung f\u00fcr die kommenden sechs Jahre in den Gemeinderat eingebracht. 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