Am 30. September 2024 läuft die Übergangsfrist für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland ab. Fahrzeughalter, die mit ukrainischem Kennzeichen in Deutschland unterwegs sind, müssen dafür sorgen, dass ihre Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt den deutschen Zulassungsbestimmungen entsprechen, sofern sich diese länger als ein Jahr im Land befinden. Andernfalls drohen Bußgelder oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Denn die Zulassung in Deutschland ist wichtig, damit der Fahrzeughalter zum Beispiel nach Verkehrsverstößen und Unfällen zuverlässig ermittelt werden kann. Diese Regelung betrifft viele Geflüchtete und temporäre Halter von Fahrzeugen, die seit Beginn des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.
Frühzeitig aktiv werden
Werner Thermann von der Tönjes Holding AG rät zur zügigen Einleitung der Ummeldung: „Es ist entscheidend, frühzeitig alle notwendigen Dokumente vorzubereiten, um lange Wartezeiten und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Unser Online-Portal T-Kfz.de ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung der Ummeldung.“
Erforderliche Dokumente für eine Ummeldung
Für die Ummeldung eines ukrainischen Fahrzeugs in Deutschland sind die folgenden Unterlagen zwingend erforderlich:
- Ein gültiges Personaldokument mit lateinischen Buchstaben
- Die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder
- Eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO oder eine EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) sowie eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO - Ein Nachweis der Versicherung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kfz-Steuer
Wichtige Hinweise zur Nutzung digitaler und physischer Dokumente
Digitale Dokumente aus der Ukraine sind nicht zulässig. Für den Ummeldeprozess müssen alle notwendigen Unterlagen im Original in physischer Form vorliegen. Zudem wird die ukrainische Zulassungsbescheinigung eingezogen und kann auf Verlangen an die Ukraine zurückgesendet werden. Die Kennzeichen dürfen hingegen behalten werden, wenn die ukrainischen Zulassungsdokumente entwertet werden.
Technische Anforderungen und Kosten
Fahrzeuge müssen eine technische Prüfung nach § 21 StVZO bestehen und eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO nachweisen. Kosten für die technische Überprüfung variieren zwischen 200 und 500 Euro, während die Zulassungsgebühr bei circa 50 Euro liegt. Zollgebühren können unter bestimmten Umständen anfallen, jedoch ist eine Befreiung möglich.
Regelung für Sozialhilfeempfänger
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs hat keine Auswirkungen auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen. Seit 2023 wird ein angemessenes Kraftfahrzeug ausdrücklich als Schonvermögen auch für Bürgergeldempfänger angesehen.
Einjahresfrist und Besitzverhältnisse
Die Ummeldepflicht gilt für Fahrzeuge, die sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland befinden. Diese Frist beginnt mit dem Grenzübertritt nach Deutschland und wird nicht durch zwischenzeitliche Ausreisen unterbrochen. Sollten Eigentümer das Fahrzeug nicht selbst nutzen, können sie eine schriftliche Erklärung zur Verfügungsberechtigung abgeben.
Keine Abmeldung in der Ukraine erforderlich
Fahrzeughalter müssen ihr Auto nicht in der Ukraine abmelden, um es in Deutschland umzumelden. Allerdings sollte klar geregelt sein, wer der Halter ist. Es ist nicht möglich, das Auto vor der Rückkehr in die Ukraine außer Betrieb zu setzen. Wer in die Heimat zurückkehren will, kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragen – beispielsweise über das Online-Portal T-Kfz.de.