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Keine Diskriminierung beim Blutspenden

RegionDeutschlandKeine Diskriminierung beim Blutspenden

Berlin.| Ziel der Bundesregierung ist es, Diskriminierungen bei der Blutspende auszuschließen – insbesondere für Männer, die Sex mit Männern haben oder für Trans-Personen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Regelung nun abschließend gebilligt.

Bisher kam es beim Blutspenden unter anderem darauf an, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität derjenige hatte, der spenden wollte oder dessen Sexualpartner. Beides spielte eine Rolle bei Bewertung des Infektionsrisikos, das von dem gespendeten Blut ausging.

Die Bundesregierung hatte eine Formulierungshilfe vorgeschlagen, um Diskriminierungen insbesondere für Männer, die Sex mit Männern haben oder für Trans-Personen auszuschließen. Der Bundestag hatte diese Regelung kürzlich verabschiedet. Nun hat sie auch der Bundesrat abschließend gebilligt.

Nach wie vor hohes Sicherheitsniveau für Blutprodukte

Wenn es darum geht, das Risiko einer Blutspende zu beurteilen, soll künftig nur das individuelle Sexualverhalten der Menschen, die Blut spenden wollen, betrachtet werden. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen keine Rolle mehr spielen.

Nach wie vor gilt: Das hohe Sicherheitsniveau für Blutprodukte und der Schutz der Empfängerinnen und Empfänger soll gewahrt bleiben.

Die gesetzliche Vorgabe soll sich an die Bundesärztekammer richten, die die Spenderauswahlkriterien in der sogenannten „Richtlinie Hämotherapie“ überarbeiten soll. Diese regelt auf der Grundlage des Transfusionsgesetzes unter anderem die Kriterien, aufgrund derer Menschen entweder ganz von der Blutspende ausgeschlossen werden oder erst nach einer Wartefrist Blut spenden können.


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