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StartAktuellPflegebedürftige profitieren von „Leistungszuschlag“

Pflegebedürftige profitieren von „Leistungszuschlag“

AktuellPflegebedürftige profitieren von „Leistungszuschlag“
Neuerungen in der Pflege ab 2022

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) im Sommer 2021 eine kleine Pflegereform beschlossen. Pflegebedürftige bekommen vom Januar 2022 an mehr Zuschüsse von den Pflegekassen. Dabei geht es um eine Erhöhung der Pflegesachleistungen und den Zuschuss für stationäre Pflege. Auch bei der Kurzeitpflege gibt es Änderungen.

„Ab dem 01.01.2022 profitieren Pflegebedürftige von zahlreichen Änderungen in der Pflege. So verringert sich der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen der vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgrund der Neuregelung im § 43c SGB XI und dem damit verbundenen Zuschuss der Pflegekasse“, erläutert Marion Sahl, Geschäftsbereichsleiterin des Versorgungsmanagements der AOK Stuttgart-Böblingen. „Den finanziellen Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten erhalten bei der AOK Baden-Württemberg insgesamt rund 46.000 Bewohnerinnen und Bewohner in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in den Pflegegraden 2-5 ab dem 01.01.2022. Der Zuschuss ist gestaffelt. Er bemisst sich nach der Dauer des Aufenthaltes in der stationären Pflegeeinrichtung. So beträgt der Zuschuss im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Gut für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen: Sie müssen dafür nichts tun. Die Pflegeeinrichtung stellt der Pflegekasse neben dem bisherigen Leistungsbetrag, den neuen Zuschuss direkt in Rechnung. Für uns in der Region als AOK Stuttgart-Böblingen sind das zwischen 4 und 6 Tsd. unserer Pflegebedürftigen. Was das unterm Strich bedeutet haben wir in einer Beispielsrechnung zusammengestellt“, so die Versorgungsexpertin weiter.

Die kleine Pflegereform sehe gleich zwei weitere finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor. „Ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht“, erklärt Sahl weiter. Auch bei den Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI geht es um 5 Prozent nach oben. Bei der AOK Baden-Württemberg sind das 41.302 Pflegebedürftige. „Für die AOK Stuttgart-Böblingen bewegen wir uns bei einer Erhöhung der Pflegesachleistung zwischen 4 und 5 Tsd. Versicherten. Nehmen wir beispielsweise erneut den Pflegegrad 2, da profitiert der Pflegebedürftige von einer Erhöhung von aktuell 689 Euro auf 724 Euro“, veranschaulicht AOK-Expertin Sahl. „Und wenn wir uns noch die Kurzzeitpflege anschauen, dann steigt ab Pflegegrad 2 der Betrag von 1.612 Euro auf 1.774 Euro. Hier bewegt sich der Kreis der Empfänger in ganz Baden-Württemberg bei der AOK bei rund 17.000 und bei uns in der Region entsprechend bei ungefähr 1.700 Empfänger.“, fasst Marion Sahl die Neuerungen in der Pflege zusammen. „Als AOK Stuttgart-Böblingen wollen wir als Wegweiser bei den Neuerungen in der Pflege fungieren und schalten deshalb coronabedingt zusätzlich eine Service-Rufnummer ´Pflege´ scharf. Die Service-Rufnummer 07031 617-777 der AOK Stuttgart-Böblingen ist bis zum 07.01.2022 zu erreichen“, erklärt Versorgungsexpertin Marion Sahl abschließend.


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