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StartLokalesBöblingen / SindelfingenMedizinische Masken auch in Rathäusern und Landratsamt

Medizinische Masken auch in Rathäusern und Landratsamt

LokalesBöblingen / SindelfingenMedizinische Masken auch in Rathäusern und Landratsamt
Gemeinsamer Appell aller Kommunen im Landkreis und der Landkreisverwaltung

Böblingen.| Mit Inkrafttreten der erneut geänderten Corona Verordnung des Landes zum heutigen Datum, 25.1.2021, ist auch die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken an Arbeits- und Betriebsstätten eingeführt worden. Das betrifft auch die Behörden, wie beispielsweise das Landratsamt und die Rathäuser der Städte und Gemeinden.

Ab heute gilt, dass Mitarbeitende dort, die den nötigen Abstand nicht einhalten können, medizinische Masken tragen müssen, d.h. FFP2-Masken oder sog. „OP-Masken“. Die Landkreisverwaltung und die kommunalen Verwaltungen haben sich in ihrer AG Corona dahingehend abgestimmt, dass die Regelung auch für Besucher der Behörden gilt, die einen notwendigen Behördengang erledigen müssen.

Deshalb gilt: Ab sofort muss beim Besuch der Rathäuser oder des Landratsamts eine medizinische Maske getragen werden. Stoffmasken reichen nicht mehr aus. Ohnehin gilt, dass ein Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Wo es machbar ist, sollte dem Kontakt über das Telefon oder per E-Mail der Vorrang gegeben werden.


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