Um die Einhaltung der Auf- und Abgangsregeln bzw. Abstandsvorschriften wird gebeten
Auch der Schönbuchturm musste zwischenzeitlich geschlossen werden – seit Anfang April war er für Besuche gesperrt. Ab sofort kann man den Blick von den drei Plattformen wieder genießen.
An die Besucherinnen und Besucher wird jedoch dringend appelliert, sich an die geltenden Vorgaben zu halten. So sind die Auf- und Abgänge ja ohnehin entsprechend bezeichnet, damit kein Begegnungsverkehr auf engem Raum stattfindet. Und auch auf den Plattformen ist der Abstand zu einander einzuhalten.
„Ich setze auf die Eigenverantwortlichkeit der Besucherinnen und Besucher“, so Landrat Roland Bernhard, der auch den Vorsitz im Förderverein Aussichtsturm im Naturpark Schönbuch e.V. führt. „Freuen wir uns gemeinsam darüber, Schritt für Schritt in Richtung Normalität zurück zu kehren und setzen wir diese vorsichtigen Lockerungen nicht aufs Spiel.“ Denn, so der Landrat, sollte sich zeigen, dass der Schönbuchturm als Besuchermagnet zu unvernünftigem Verhalten einlädt, behalte man sich vor, ihn wieder zu schließen.