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StartAktuellSofortprogramme für Wirtschaft sowie Kultur- und Kreativwirtschaft

Sofortprogramme für Wirtschaft sowie Kultur- und Kreativwirtschaft

AktuellSofortprogramme für Wirtschaft sowie Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Coronavirus: Stadt bringt Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen auf den Weg
  • Auf Antrag Unterstützung möglich

Stuttgart.| Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bund und Land bereits umfangreiche Sofortprogramme für die Wirtschaft sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft auf den Weg gebracht. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart will die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abmildern und ergreift Sofortmaßnahmen, die sie unmittelbar gestalten kann. Der Gemeinderat wird sich mit dem Vorschlag der Verwaltung in seiner am Donnerstag, 9. April, geplanten Sitzung befassen.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, erklärte am Dienstag, 31. März: „Die Pandemie wird weitreichende finanzielle Auswirkungen in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben. Gerade jetzt muss die Stadt flexibel reagieren können und finanziell handlungsfähig bleiben. Dazu haben wir dem Gemeinderat Vorschläge gemacht, wie Betrieben, Vereinen oder Kulturschaffenden durch die Krise geholfen werden kann.“ Der Bürgermeister weiter: „Wir müssen bis zum Sommer beobachten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt und dann gegebenenfalls mit haushaltsrechtlichen Maßnahmen reagieren.“

Auf Antrag bei der Stadt sind bei den kommunalen Steuern, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Stundungen vorgesehen. Ebenfalls könnten Mieten, Nebenkosten und Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke zinslos gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist eine unverschuldete finanzielle Notlage des Antragsstellers, die auf die aktuelle Corona-Krise zurückgeht.

Für Kultur und Sport sieht die Verwaltung weitere Aufwendungen von bis zu 5 Millionen Euro vor, diese sollen in Notlagen eingesetzt werden können. Ein Verfahren wird noch erarbeitet. Dazu können bereits beschlossene Zuwendungen in den Bereichen der Kultur- und Sportförderung flexibel gehandhabt, zum Beispiel vorgezogen werden.

Der städtische Haushaltsvollzug soll bis Ende Juli flexibilisiert werden, damit die Ämter schnell auf die neuen Aufgaben reagieren können.


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