8.3 C
Stuttgart
Dienstag, 19. März , 2024

MHP Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Beständiges Wachstum trotz herausfordernder Zeiten MHP mit...

Auf Tour durch Stuttgart

Start in die Saison 2024: Grüne Tour...
StartAktuellBund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

AktuellBund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier, BM’in Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet (NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020

1. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erarbeitet, wie Deutschlandaus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen und dem Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt.

2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Stillegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie beabsichtigt mit den Betreibern der Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die Ministerpräsidenten stimmen diesem Stillegungspfad zu. Im Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses Stillegungspfades auch geprüft werden, ob der Stillegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils 3 Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen.

3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.

4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgestellt.

5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der Kohleverstromung am Strommarkt auszugleichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels in 2030 im Rahmen einer EEG-Novelle beschleunigt und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt. Es sollen zusätzliche 2 Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel in Jänschwalde.

6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in SteinkohleKraftwerken einführen. (Für den Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird bis 2043 gezahlt werden. Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch standortübergreifend einzusetzen. Ein Vermittlungsvorrang wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt.

7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wird der Bund den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro gewähren. Diese ermöglichen besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu realisieren.

8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche Planungskapazitäten aufgebaut.

9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die ersten Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem gibt es bereits zahlreiche konkrete Planungen der Ressorts für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen Kohleregionen und für die Stationierung von Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen Lausitz.

10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 eine BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung der Förderung regelt.

11. Im parlamentarischen Verfahren zum „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ sollen folgende Maßnahmen zusätzlich (im §17) aufgenommen werden:
a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden. Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem „Reallabor“ für digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die Gesundheitsversorgung „aus einem Guss“ neu gedacht werden.
b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch einen Wettbewerb festgelegt.
c. In Jülich soll ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ errichtet werden. Dort wird eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carrier (LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Energie aufgebaut.

12. Es besteht Einigkeit, dass die große Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU bedarf. Neben dem Vorschlag für den „Just Transition Mechanism“ wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der Reform des Beihilferechts die notwendigen Voraussetzungen für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen.

13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung durch die Senkung der EEG-Umlage – finanziert aus den Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels – bereits eine Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen jährlichen angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.

14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der Emissionsminderung zu erreichen, weiter verfolgen.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel